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Bottrop Prosper Haniel
Entwicklungsfläche für gewerbliche Wirtschaft
Die Steinkohleförderung auf Prosper Haniel wurde erst Ende des Jahres 2018 eingestellt.
Eine interkommunale Arbeitsgruppe bereitet Nutzungsstrategien vor. Erste Nutzungsanfragen logistikorientierter Unternehmen liegen bereits vor.
gut zu wissen
- Größe: 39,7 ha
- Vorgesehene Nutzung: gewerbliche Fläche
- Fördermittel: bislang keine
- Regionalplan: gewerblich-industrieller Bereich (GIB), Kooperationsstandort
Webseite der RAG MI zum Bergwerk Prosper Haniel:
Prosper Haniel
Aktuelles 2023
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße des Areals beträgt rund 39,7 ha (plus 3,8 ha Steag-Fläche).
Sachstand 2023
Die Fläche ist Regionaler Kooperationsstandort im Regionalplan Ruhr. Laufendes ABP- und laufendes B-Plan-Verfahren. Ziel: Gewerblich-industrielle Neunutzung. Im Zuge des ABP Verfahrens wurden bisher vorlaufende Untersuchungen getätigt. Ein Rückbau von Gebäuden und Anlagen hat – bis auf die Schachtverfüllung- noch nicht stattgefunden. Da große Teile der Bergwerksfläche aktuell bis ca. Mitte 2024 nicht bergbaulichen Zwischennutzungen unterliegen und noch keine Anträge zum Rückbau von Anlagen /Gebäuden sowie ggf. zur Sanierung vorliegen, ist mit einem Fortgang der Arbeiten zur Beendigung der Bergaufsicht in der 2. Jahreshälfte 2024 zu rechnen.
Nächste Realisierungschritte
Abschluss ABP-Verfahren, Rechtskraft B-Plan, Start der Flächenentwicklung
Sachstand 2023
Flächennutzung
Flächenaufteilung
- Gewerbe- und Industriefläche
- Grün
Konkretisierung der Nutzung
- Ca. 27 ha gewerblich-industrielle Entwicklungsfläche
- Ca. 3 ha Grün (Sichtachse und Umgebung denkmalge-schützter Förderturm, Abstandsflächen)
Besonderheiten der Neunutzung
- Teile der technischen Anlagen sind denkmalgeschützt.
- Entlassung aus der Bergaufsicht voraussichtlich 2027.
- Anbindung an überörtlichen Verkehr ist herzustellen.
Sachstand 2023
Entwicklung
Trägerstruktur
- Nach Abschluss ABP-Verfahren Entwicklung und Vermarktung durch RAG MI.
Förderung
- Ggfs. JTF für äußere Erschließung.
Besonderheiten im Umfeld der Fläche
- Freizeitnutzung auf der angrenzenden Halde Haniel
- Der unter Bergaufsicht stehende Bereich der Halde Haniel muss auf Grund statischer Probleme im Bereich des Theaters auf dem Haldenplateau gesichert bzw. umgestaltet werden. Hiervon wird auch der Bereich des Standortes des „Bahnschwellenkunstwerkes“ betroffen sein. Da entsprechende Anträge noch nicht vorliegen, ist eine Umsetzung der Arbeiten mit anschließender Beendigung der Bergaufsicht hier nicht absehbar.
Orthophotos
1990er Jahre
2022
Kartenteil
Kartographie
Orthofoto Maßstab 1:10.000
Fläche auf dem Stadtplanwerk, Maßstab 1:10:000
Ausweisung im rechtsgültigen Regionalplan Maßstab 1:10.000
Sachstand 2022
Sachstand 2022
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße des Areals beträgt rund 39,7 ha (plus 3,8 ha Steag-Fläche).
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Festlegung im Regionalplan:
Der südliche Teil ist als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die zweckgebundene Nutzung „Regionale Kooperationsstandorte“ im Ergebnis des sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte festgelegt; der nördliche Teil ist weiterhin als GIB für die zweckgebundene Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“ festgelegt. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans Ruhr ist der südliche Teil als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die zweckgebundene Nutzung „Regionale Kooperationsstandorte“ zeichnerisch festgelegt. Der nördliche Teil liegt innerhalb eines Waldbereichs mit den Freiraumfunktionen „Regionaler Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE).
Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte zum Jahresende 2018. Das derzeit in Erarbeitung befindliche Standortkonzept der RAG AG strukturiert die verbleibenden betrieblichen Notwendigkeiten und terminiert den endgültigen Rückzug. Das Abschlussbetriebsplanverfahren der STEAG GmbH und die damit verbundenen Rückzugsarbeiten sind abgeschlossen. Der Abschlussbetriebsplan der STEAG GmbH wurde am 01.12.2020 zugelassen. Die RAG Montan Immobilien GmbH plant den Start der Arbeiten im Zuge des Abschlussbetriebsplanverfahrens im zweiten Halbjahr 2021 (Orientierende Gefährdungsabschätzung). Die Stadt Bottrop und die RAG MI planen eine Entwicklung als GE/GI-Gebiet (Gewerbe/Industrie). Eine Beantragung von Fördermitteln für die Entwicklung der Fläche ist zurzeit nicht vorgesehen.
Die Machbarkeitsstudie für das untertägige Pumpspeicherwerk (UPSW) wurde zum 31.12.2018 abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Marktlage, der zukünftigen energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der langen Realisierungszeit gegenüber anderen Technologien ergab sich kein Investitionsinteresse möglicher Betreiber. Eine Realisierung ist aufgrund des untertägigen Rückzugs aus dem Bergwerk Prosper-Haniel zur Umsetzung des Grubenwasserkonzepts der RAG AG nicht mehr möglich.
Die Denkmalwürdigkeit des Förderturms samt Wagenumlauf wurde vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe überprüft und positiv beschieden. Sowohl ein privates Unternehmen als auch die Stiftung Industriedenkmalpflege haben Interesse an einer Übernahme des Förderturms und der Nebengebäude geäußert.
Aktuell 2022
Erste Anfragen von Unternehmen beim Oberbürgermeister hat es bereits gegeben. Im Gespräch ist außerdem die Ansiedlung eines Autohofs.
Das B-Plan-Verfahren wurde aufgenommen und eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Evtl. wird im Rahmen eines Flächentausches die Darstellung der Gewerbefläche im Regionalplan nach Süden ausgedehnt, um die Nutzungs- und Erschließungsmöglichkeit zu optimieren.
Mit den Abrissarbeiten wurde Mitte 2020 begonnen.
Die RAG MI und die Stadt Bottrop haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die die Nutzungsstrategie vorbereiten soll. Auch die Stadt Oberhausen als direkter Nachbar ist eingebunden. Vor allem die Erschließungsfragen zur Anbindung der Fläche an den überörtlichen Verkehr muss geklärt werden.
Nach Einstellung der Steinkohleförderung ist seitens der RAG MI ein Abschlussbetriebsplan im Januar 2020 zur Zulassung eingereicht und mit Bescheid aus Juli 2020 zugelassen (Untersuchungsprogramm für die orientierende Gefährdungsabschätzung). Die im Abschlussbetriebsplan festgelegten Maßnahmen zur orientierenden Untersuchung haben noch nicht begonnen. Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg ist mit einer Beendigung der Bergaufsicht nicht vor 2030 zu rechnen.
Sonstiges
Die Fläche ist Teil des Verbundprojektes Freiheit Emscher.
Sachstand 2021
Sachstand 2021
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße des Areals beträgt rund 39,7 ha (plus 3,8 ha STEAG-Fläche).
Regionalplan
Rechtsgültige Festlegung im Regionalplan:
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB); der nördliche Teil ist als GIB für die zweckgebundene Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“ ausgewiesen.
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die gesamte Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung für die zweckgebundene Nutzung „Regionaler Kooperationsstandort“ festgelegt. Zurzeit läuft das Verfahren zum Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte.
Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte zum Jahresende 2018. Das derzeit in Erarbeitung befindliche Standortkonzept der RAG AG strukturiert die verbleibenden betrieblichen Notwendigkeiten und terminiert den endgültigen Rückzug. Die Rückzugsarbeiten im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens haben seitens der STEAG GmbH begonnen. Der Abschlussbetriebsplan der STEAG GmbH wurde am 01.12.2020 zugelassen. Die RAG MI plant den Start der Arbeiten im Zuge des Abschlussbetriebsplanverfahrens im zweiten Halbjahr 2021 (Orientierende Gefährdungsabschätzung). Die Stadt Bottrop und die RAG MI planen eine Entwicklung als GE/GI-Gebiet (Gewerbe/Industrie).
Eine Beantragung von Fördermitteln für die Entwicklung der Fläche ist zurzeit nicht vorgesehen.
Die Machbarkeitsstudie für das untertägige Pumpspeicherwerk (UPSW) wurde zum 31.12.2018 abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Marktlage, der zukünftigen energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der langen Realisierungszeit gegenüber anderen Technologien ergab sich kein Investitionsinteresse möglicher Betreiber. Eine Realisierung ist aufgrund des untertägigen Rückzugs aus dem Bergwerk Prosper-Haniel zur Umsetzung des Grubenwasserkonzepts der RAG AG nicht mehr möglich.
Aktuell 2021
Eine erste Anfrage von logistikorientierten Unternehmen beim Oberbürgermeister hat es bereits gegeben.
Das B-Plan-Verfahren wurde aufgenommen und eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Evtl. wird im Rahmen eines Flächentausches die Darstellung der Gewerbefläche im Regionalplan nach Süden ausgedehnt, um die Nutzungs- und Erschließungsmöglichkeit zu optimieren. Mit den Abrissarbeiten wurde Mitte 2020 begonnen.
Die RAG MI und die Stadt Bottrop haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die die Nutzungsstrategie vorbereiten soll. Auch die Stadt Oberhausen als direkter Nachbar ist eingebunden. Vor allem die Erschließungsfragen zur Anbindung der Fläche an den überörtlichen Verkehr muss geklärt werden.
Nach Einstellung der Steinkohleförderung wurde seitens der RAG MI ein Abschlussbetriebsplan im Januar 2020 zur Zulassung eingereicht und mit Bescheid aus Juli 2020 zugelassen (Untersuchungsprogramm für die orientierende Gefährdungsabschätzung). Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg ist mit einer Beendigung der Bergaufsicht nicht vor 2030 zu rechnen.
Sonstiges
Die Fläche ist Teil des Verbundprojektes Freiheit Emscher.
Sachstand 2020
Sachstand 2020
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße des Areals beträgt rund 39,7 ha (plus 3,8 ha Steag-Fläche).
Die Stadt Bottrop und die RAG MI planen eine Entwicklung als GE/GI-Gebiet (Gewerbe/Industrie).
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Gewerbefläche (GIB) mit standortbezogener Nutzung; der nördliche Teil ist als GIB für die zweckgebundene Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“ ausgewiesen.
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die gesamte Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen für die zweckgebundene Nutzung „Regionaler Kooperationsstandort“ festgelegt.
Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte zum Jahresende 2018.
Das derzeit in Erarbeitung befindliche Standortkonzept der RAG AG strukturiert die verbleibenden betrieblichen Notwendigkeiten und terminiert den endgültigen Rückzug.
Im Anschluss daran beginnen die Arbeiten im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens.
Hierfür hat die RAG MI für das übertägige Abschlussbetriebsplanverfahren die „Historische Erkundung“ und das Untersuchungskonzept für die „Orientierende Gefährdungsabschätzung“ zur Zulassung eingereicht. Die Zulassung seitens der Bezirksregierung Arnsberg steht noch aus und wird voraussichtlich bis Mai 2020 erteilt sein.
Aktuell 2020
Die Machbarkeitsstudie für das untertägige Pumpspeicherwerk (UPSW) wurde zum 31.12.2018 abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Marktlage, zukünftigen energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der langen Realisierungszeit gegenüber anderen Technologien ergab sich kein Investitionsinteresse möglicher Betreiber. Eine Realisierung ist aufgrund des untertägigen Rückzugs aus dem Bergwerk Prosper Haniel zur Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes der RAG AG nicht mehr möglich.
Erste Anfragen von logistik-orientierten Unternehmen beim Oberbürgermeister hat es bereits gegeben.
Die Einleitung des B-Plan-Verfahrens soll bis zum Sommer 2020 erfolgen.
Der Abriss der Kohleaufbereitungsanlage als Beginn des Rückbaus der Schachtanlage steht kurz bevor. Die RAG MI und die Stadt Bottrop haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die die Nutzungsstrategie vorbereiten soll. Auch die Stadt Oberhausen als direkter Nachbar ist eingebunden.
Vor allem die Erschließungsfragen zur Anbindung der Fläche an den überörtlichen Verkehr muss geklärt werden.
Sonstiges
Die Fläche ist Teil des Verbundprojektes Freiheit Emscher.
Sachstand 2019
Sachstand 2019
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße des Areals beträgt rund 39,7 ha (plus 3,8 ha Steag-Fläche).
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Gewerbefläche (GIB) mit standortbezogener Nutzung; der nördliche Teil ist als GIB für die zweckgebundene Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“ ausgewiesen.
Aktuell 2019:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die gesamte Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen für die zweckgebundene Nutzung „Regionaler Kooperationsstandort“ festgelegt.
Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte zum Jahresende 2018. Das derzeit in Erarbeitung befindliche Standortkonzept der RAG AG strukturiert die verbleibenden betrieblichen Notwendigkeiten und terminiert den endgültigen Rückzug. Im Anschluss daran beginnen die Arbeiten im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens.
Die Stadt Bottrop plant eine Entwicklung als GE/GI-Gebiet (Gewerbe/Industrie).
Aktuell 2019
Die Machbarkeitsstudie für das untertägige Pumpspeicherwerk (UPSW) wurde zum 31.12.2018 abgeschlossen.
Die aktuelle Marktlage, die unklaren zukünftigen energiepolitischen Rahmenbedingungen und die lange Realisierungszeit gegenüber anderen Technologien verhinderten ein Investitionsinteresse möglicher Betreiber. Eine Realisierung ist aufgrund des Rückzugs Bergwerk Prosper Haniel nicht mehr möglich.
Erste Anfrage von logistikorientierten Unternehmen beim Oberbürgermeister hat es bereits gegeben.
Die RAG MI und die Stadt haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die die Nutzungsstrategie vorbereiten soll. Auch die Stadt Oberhausen als direkter Nachbar ist eingebunden.
Nach Einstellung der Steinkohleförderung ist ein Abschlussbetriebsplan zur Zulassung einzureichen.
Sachstand 2018
Sachstand 2018
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße des Areals beträgt rund 39,7 ha (plus 3,8 ha Steag-Fläche).
Regionalplan
Gewerbefläche (GIB) mit standortbezogener Nutzung; der nördliche Teil ist als GIB für die zweckgebundene Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und –ein-richtungen des Bergbaus“ ausgewiesen.
Projektstand
Die Stilllegung des Bergwerks erfolgt Ende 2018. Die Stadt Bottrop plant eine Entwicklung als GE/GIGebiet (Gewerbe/Industrie).
Aktuell 2018
Eine Nutzung als Pumpspeicherkraftwerk wird auf der Forschungsseite zurzeit vertieft. Die Machbarkeitsstudie für das untertägige Pumpspeicherwerk (UPSW) wird zum 31.12.2018 abgeschlossen.
Projektschwerpunkte waren in den vergangenen Monaten die Finalisierung der technischen Beurteilung und die Ansprache potentieller Investoren und Betreiber. Im Februar 2018 hat dazu ein Workshop unter Beteiligung großer Stromversorger, des MWIDE und der Energieagentur.NRW stattgefunden.
Sonstiges
Die Klärung der räumlichen/planerischen Konsequenzen für ein Pumpspeicherkraftwerk soll erfolgen. Die RAG MI und die Stadt haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die die Nutzungsstrategie
vorbereiten soll. Erst nach Stilllegung des Bergwerks wird ein Abschlussbetriebsplan eingereicht.
Zurzeit ist die Fläche im Regionalplan als Gewerbefläche (GIB) mit standortbezogener Nutzung dargestellt; der nördliche Teil ist als GIB für zweckgebundene Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen
und –ein-richtungen des Bergbaus“ ausgewiesen. Die Gesamtfläche ist Teil der Menge der angedachten gewerblichen Kooperationsstandorte im neuen Regionalplan der Metropole Ruhr.
Sachstand 2017
Sachstand 2017
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße des Areals beträgt rund 39,7 ha (plus Steag-Fläche 3,8 ha)
Regionalplan
Im Regionalplan ist für die Fläche Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen (z.B. wissensbasierte Dienstleistungen und Wohnen) ausgewiesen.
Entwicklungsziel
Für die Fläche wird eine gewerblich-industrielle Nachfolgenutzung angestrebt.
Stand 2017
Nach Stilllegung des Bergwerks wird diese Fläche auch im Jahre 2019 vorrangig für sogenannte Räumarbeiten benötigt.
Perspektive 2017/18
Die Studie zur Realisierung eines unterirdischen Pumpspeicherkraftwerks wird konkretisiert. Da dies in Abstimmung mit der Planung für die gewerbliche Folgenutzung erfolgen sollte, soll ein gemeinsamer Arbeitskreis gebildet werden. Ob im Ergebnis der Studie eine wirtschaftliche Umsetzung möglich ist, bleibt abzuwarten.
Sonstiges
Für den in Erarbeitung befindlichen Regionalplan Ruhr soll die Fläche als „Regionaler Kooperationsstandort“ festgelegt werden. Mit dieser Darstellung sollen in der Metropole Ruhr Standorte mit mehr als 30 ha für flächenintensive, gewerblich-industrielle Ansiedlungen gesichert werden. Aus Sicht der Stadt ist es unabdingbar, dass die Fläche in der o. g. Größe langfristig für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung steht.