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Dorsten Kohlehafen
Potenzialfläche mit vielen Möglichkeiten
An diesem Standort ist noch Vieles denkbar. Strategien zur Flächenreaktivierung und Neunutzung werden diskutiert. Freizeitbezogene Nutzugen und standortaffine Entwicklungen sind vorgesehen.
gut zu wissen
- Größe: 13 ha
- Vorgesehene Nutzung: Freizeitnutzung, Freiraum, potenziell Wohnen
- Fördermittel: bislang keine
- Regionalplan: Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung "Erholung" (Sonderbaufläche Marina)
Aktuelles 2023
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 13 ha.Die Flächengröße beträgt rund 13 ha.
Sachstand 2023
Standortentwicklung noch nicht begonnen.
Entscheidung zu Nutzungszielen steht aus.
Nächste Realisierungschritte
Derzeit offen
Sachstand 2023
Flächennutzung
Flächenaufteilung
- Bislang nicht entschieden.
Konkretisierung der Nutzung
- Bislang nicht definiert.
Besonderheiten der Neunutzung
- Äußere Erschließung erforderlich.
Sachstand 2023
Entwicklung
Trägerstruktur
- Eigentum RAG AG
Förderung
- keine
Besonderheiten im Umfeld der Fläche
- Wasserlage
Orthophotos
1990er Jahre
2022
Kartenteil
Kartographie
Orthofoto Maßstab 1:10.000
Fläche auf dem Stadtplanwerk, Maßstab 1:10:000
Ausweisung im rechtsgültigen Regionalplan Maßstab 1:10.000
Sachstand 2022
Sachstand 2022
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 13 ha.
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Festlegung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung „Erholung“ sowie Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE).
Aktuell 2022:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich für die zweckgebundene Nutzung „Ferieneinrichtung und Freizeitanlagen“ sowie randlich als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Fläche ist in RAG-Eigentum, das Abschlussbetriebsplanverfahren ist seit 2015 beendet. Auch die Bergaufsicht hat 2015 geendet. Folgenutzungsrelevante Gutachten liegen vor, ebenso erste Planvarianten für eine Entwicklung der Flächen.
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der RAG AG zum Erhalt der Zechenbahnbrücke über die Lippe als Fuß- und Radwegequerung besteht (Einsatz von Bergbau-Sanierungsmitteln zum Erhalt von Infrastrukturen). Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.
Aktuell 2022
Eine planerische Vertiefung und Realisierung ggf. im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA Metropole Ruhr) wurde mittlerweile (2020) verworfen. Die RAG AG prüft, ob Teile des Standorts zur dauerhaften Wasserhaltung benötigt werden. Zur Flächenreaktivierung müssen Rahmenvereinbarungen zur Planung, Finanzierung und Umsetzung getroffen werden. Ein Konzept zum Hafenrückbau bzw. -erhalt muss ebenfalls erarbeitet werden. Im Rahmen von Abschlussarbeiten hat die Jade Hochschule Wilhelmshafen Oldenburg Elsfleth Ideenskizzen für zukünftige Nutzungen erarbeitet.
Freizeitbezogene Nutzungen oder hochwertiger Wohnungsbau sind aus Sicht der RAG MI ggf. als Nutzung möglich. Allerdings ist die technische und verkehrliche Erschließungsmöglichkeit wegen der „Insellage“ und des schmalen Grundstückszuschnittes kompliziert und aufwändig. Zusätzlich hat sich eine Teilfläche zwischenzeitlich ökologisch hochwertig entwickelt und die Fläche dient als Überschwemmungsbereich. Die Position der Stadt zielt auf eine freizeitaffine Nutzung, in der auch ein Status als Freiraum eine denkbare Option ist.
Sachstand 2021
Sachstand 2021
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 13 ha.
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Festlegung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung „Erholung“.
Aktuell 2021:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich für die zweckgebundene Nutzung „Ferieneinrichtung und Freizeitanlagen“ sowie randlich als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Fläche ist in RAG-Eigentum, das Abschlussbetriebsplanverfahren ist seit 2015 beendet. Auch die Bergaufsicht hat 2015 geendet. Folgenutzungsrelevante Gutachten liegen vor, ebenso erste Planvarianten für eine Entwicklung der Flächen.
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der RAG AG zum Erhalt der Zechenbahnbrücke über die Lippe als Fuß- und Radwegequerung besteht (Einsatz von Bergbau-Sanierungsmitteln zum Erhalt von Infrastrukturen). Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.
Aktuell 2021
Eine planerische Vertiefung und Realisierung ggf. im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA Metropole Ruhr) wurde mittlerweile (2020) verworfen. Zur Flächenreaktivierung müssen Rahmenvereinbarungen zur Planung, Finanzierung und Umsetzung getroffen werden. Ein Konzept zum Hafenrückbau bzw. -erhalt muss ebenfalls erarbeitet werden.
Freizeitbezogene Nutzung oder hochwertiger Wohnungsbau sind aus Sicht der RAG MI ggf. als Nutzung möglich. Allerdings ist die technische und verkehrliche Erschließungsmöglichkeit wegen der „Insellage“ und des schmalen Grundstückszuschnittes kompliziert und aufwendig. Zusätzlich hat sich eine Teilfläche zwischenzeitlich ökologisch hochwertig entwickelt und die Fläche dient als Überschwemmungsbereich. Die Position der Stadt zielt auf eine freizeitaffine Nutzung, in der auch ein Status als Freiraum eine denkbare Option ist.
Sachstand 2020
Sachstand 2020
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 13 ha.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung „Erholung“ (Sonderbaufläche Marina)
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich für die zweckgebundene Nutzung „Ferieneinrichtung und Freizeitanlagen“ sowie randlich als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Fläche ist in RAG-Eigentum, das Abschlussbetriebsplanverfahren ist seit 2015 beendet. Auch die Bergaufsicht hat 2015 geendet.
Folgenutzungsrelevante Gutachten liegen vor, ebenso erste Planvarianten für eine Entwicklung der Flächen.
Planerische Vertiefung und Realisierung ggf. im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA Ruhrgebiet). Hierzu stehen Entscheidungen aus.
Aktuell 2020
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der RAG AG zum Erhalt der Zechenbahnbrücke über die Lippe als Fuß- und Radwegequerung besteht (Einsatz von Bergbau-Sanierungsmitteln zum Erhalt von Infrastrukturen). Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.
Zur Flächenreaktivierung müssen Rahmenvereinbarungen zur Planung, Finanzierung und Umsetzung getroffen werden.
Freizeitbezogene Nutzungen oder hochwertiger Wohnungsbau sind aus Sicht der RAG MI ggf. als Nutzung möglich. Allerdings ist die Erschließungsmöglichkeit wegen der „Insellage“ und des schmalen Grundstückszuschnittes kompliziert und aufwändig. Zusätzlich hat sich eine Teilfläche zwischenzeitlich ökologisch hochwertig entwickelt. Die Position der Stadt zielt auf eine freizeitaffine Nutzung.
Sonstiges
Ein Konzept zum Hafenrückbau bzw. -erhalt muss ebenfalls erarbeitet werden.
Sachstand 2019
Sachstand 2019
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 13 ha.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung „Erholung“ (Sonderbaufläche Marina)
Aktuell 2019:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich für die zweckgebundene Nutzung „Ferieneinrichtung und Freizeitanlagen“ sowie randlich als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Fläche ist in RAG-Eigentum, das Abschlussbetriebsplanverfahren ist seit 2015 beendet. Die folgenutzungsrelevanten Gutachten liegen vollständig vor und ebenfalls ein mit der Stadt abgestimmtes Erschließungskonzept.
Planerische Vertiefung und Realisierung ggf. im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA Ruhrgebiet).
Aktuell 2019
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der RAG AG zum Erhalt der Zechenbahnbrücke über die Lippe besteht (Einsatz von Bergbau-Sanierungsmitteln zum Erhalt von Infrastrukturen). Die Baumaßnahmen streben der Fertigstellung entgegen.
Zur Flächenreaktivierung müssen Rahmenvereinbarungen zur Planung, Finanzierung und Umsetzung getroffen werden.
Ein Konzept zum Hafenrückbau muss ebenfalls erarbeitet werden. Freizeitbezogene Nutzungen oder hochwertiger Wohnungsbau sind aus Sicht der RAG MI als Nutzung möglich. Die Stadt Dorsten legt Wert auf besondere freiraum- und standortaffine Bau- und Wohnformen.
Sachstand 2018
Sachstand 2018
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 16 ha; es besteht Nähe zu einem FFH-Gebiet.
Regionalplan
Im Regionalplan ist die Fläche aus Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung „Erholung“ (Sonderbaufläche Marina) ausgewiesen.
Projektstand
Die Fläche ist in RAG-Eigentum, das Abschlussbetriebsplanverfahren ist beendet.
Die folgenutzungsrelevanten Gutachten liegen vollständig vor und ebenfalls ein mit der Stadt abgestimmtes Erschließungskonzept.
Aktuell 2018
Ein Konzept zum Hafenrückbau muss erarbeitet werden.
Sonstiges
Freizeitbezogene Nutzungen oder hochwertiger Wohnungsbau ist aus Sicht der RAG MI als Nutzung möglich.
Im Regionalplan ist die Fläche aus Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung „Erholung“ (Sonderbaufläche Marina) ausgewiesen. Die Abstimmung mit dem RVR über die
angestrebte Nutzungsart ist mit fortschreitender Konkretisierung und ggf. Regionalplanänderung steht noch aus.
Sachstand 2017
Sachstand 2017
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 13 ha.
Regionalplan
Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung „Erholung“ (Sonderbaufläche Marina)
Entwicklungsziel
Auf der Fläche wird die Sondernutzung „Marina“ mit wasseraffinem Wohnen und Gewerbe angestrebt.
Stand 2017
Die Rahmenplanung „Brücken schlagen“ liegt vor. Eine Darstellung im GEP und im FNP wurde sichergestellt. Die planerische Grundlagenentwicklung erfolgt durch die Projektgesellschaft.
Eigentümerin der Fläche ist die RAG MI. Bislang wurden keine Flächen vermarktet.
Perspektive 2017/18
Die Erarbeitung eines wirtschaftlich darstellbaren und städtebaulich ausgewogenen Konzepts steht im Vordergrund.
Sonstiges
Ein besonderes Problem stellt die Erschließungsfrage dar. Grundsätzlich ist die Erschließung nur mit erheblichen Kosten vorstellbar.
Die Fläche ist im aktuellen Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) mit der Zweckbindung „Erholung“ dargestellt. Im Zuge der weiteren Klärung von Nutzungszielen ist zu prüfen, ob die dann in Aussicht genommene Folgenutzung innerhalb dieser Festlegung zulässig wäre oder gegebenenfalls eine Regional-Änderung erforderlich würde.