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Duisburg Schacht Fritz

Erweiterung des Stadtteils Rumeln-Kaldenhausen

Nach Klärung des Achtungsabstandes zum Werk in Uerdingen kann hier die Umsetzung für neue Wohnungen beginnen.

Duisburg Schacht Fritz Foto: RVR/Stadt Duisburg
Duisburg Schacht Fritz Foto: RVR/Stadt Duisburg

gut zu wissen

  • Größe: 16 ha
  • Vorgesehene Nutzung:  Wohnen und Forst
  • Fördermittel: bislang keine
  • Regionalplan: Allgemeiner Siedlungsbereich und Freiraum

Aktuelles 2023

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung

Die Flächengröße beträgt rund 16 ha. Laut Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016) sind ca. 9 ha davon für den Wohnungsbau vorgesehen, der Rest ist Waldfläche.

Sachstand 2023

Standortentwicklung noch nicht begonnen.
Bebauungsplan im Verfahren.

Nächste Realisierungschritte

Auf der Basis einer Überprüfung der bisherigen städtebaulichen Konzepte Abschluss des B-Plan-Verfahrens zunächst für Teilfläche A

Sachstand 2023

Flächennutzung

Flächenaufteilung

  • Wohnbaufläche
  • Ggfs. anteilig nicht störendes Gewerbe
  • Waldfläche

Konkretisierung der Nutzung

  • Bis zu 10 ha Wohnbaufläche
  • ggfs. davon 1 ha nicht störendes Gewerbe
  • rund 6 ha Wald- und Grünfläche

 

Besonderheiten der Neunutzung

  • Für den gesamten Bereich wurde Anfang 2023 eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht an den Grundstücken im Ortsteil Rheinhausen beschlossen
  • Zunächst soll das B-Plan Verfahren für die Teilfläche A (südlich Rathausstraße) auf der Basis eines überarbeiteten städtebaulichen Konzepts vorangetrieben werden.

Sachstand 2023

Entwicklung

Trägerstruktur

  • Eigentümer Stadt, E.ON und RAG MI
  • Vorkaufsrecht der Stadt Duisburg

Förderung

  • Nicht vorgesehen

Orthophotos

1990er Jahre

Orthophoto 1990er Jahre

2022

Orthophoto 2022

Kartenteil

Kartographie

Orthofoto Maßstab 1:10.000

Fläche auf dem Stadtplanwerk, Maßstab 1:10:000

Ausweisung im rechtsgültigen Regionalplan Maßstab 1:10.000

Sachstand 2022

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung

Die Flächengröße beträgt rund 16 ha.
Laut Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016) sind ca. 9 ha
davon für den Wohnungsbau vorgesehen, der Rest ist Waldfläche.

Festlegung im Regionalplan

Rechtsgültige Feststellung im Regionalplan: Allgemeiner Siedlungsbereich.

Aktuell 2022:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich
sowie Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich zeichnerisch festgelegt.

Projektstand

Stadt und RAG MI sind sich einig über das Planungsziel Wohnen.
Der Aufstellungsbeschlussfür den B-Plan durch die Stadt Duisburg erfolgte im April 2016.

Aktuell 2022

Das Verfahren zur frühzeitigen Trägerbeteiligung ist angelaufen. Das Gutachten zur Beurteilung des „Achtungsabstands“ zu Betrieben im Chempark Krefeld Uerdingen liegt vor. Damit kann das B-Plan-Verfahren weiterverfolgt werden. Der Flächenzuschnitt entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016).

Sachstand 2021

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung

Die Flächengröße beträgt rund 16 ha. Laut Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016) sind ca. 9 ha davon für den Wohnungsbau vorgesehen, der Rest ist Waldfläche.

Festlegung im Regionalplan

Rechtsgültige Festlegung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich.

Aktuell 2021:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich zeichnerisch festgelegt.
 

Projektstand

Stadt und RAG MI sind sich einig über das Planungsziel Wohnen. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan durch die Stadt Duisburg erfolgte im April 2016.

Aktuell 2021

Das Verfahren zur frühzeitigen Trägerbeteiligung ist angelaufen. Das Gutachten zur Beurteilung des „Achtungsabstands“ zu Bayer/ Uerdingen liegt vor, mit der Folge, dass das B-Plan-Verfahren weiterverfolgt wird.
Der Flächenzuschnitt entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016).
 

Sachstand 2020

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung

Die Flächengröße beträgt rund 16 ha.
Laut Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016) sind ca. 9 ha davon für den Wohnungsbau vorgesehen, der Rest ist Waldfläche.

Regionalplan

Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich

Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich zeichnerisch festgelegt.

​​​​​​​Projektstand

Stadt und RAG MI sind einig über das Planungsziel Wohnen. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan durch die Stadt Duisburg erfolgte im April 2016.

Der Flächenzuschnitt entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016).

Aktuell 2020

Das Gutachten zur Beurteilung des „Achtungsabstands“ zu Bayer/Uerdingen wird in Kürze erwartet.
Das weitere Verfahren wird nach den Ergebnissen des Gutachtens erfolgen.

Sachstand 2019

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung

Die Flächengröße beträgt rund 16 ha. Laut Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016) sind ca. 9 ha davon für den Wohnungsbau vorgesehen, der Rest ist Waldfläche.

Regionalplan

Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich

Aktuell 2019:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich zeichnerisch festgelegt.

​​​​​​​Projektstand

Stadt und RAG MI sind einig über das Planungsziel Wohnen. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan durch die Stadt Duisburg erfolgte im April 2016.

Aktuell 2019

Das Verfahren zur frühzeitigen Trägerbeteiligung ist angelaufen. Das Gutachten zur Beurteilung des „Achtungsabstands“ zu Bayer/Uerdingen wird erstellt. Das weitere Verfahren wird nach den Ergebnissen des Gutachtens erfolgen.

Der Flächenzuschnitt entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016).

Sachstand 2018

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung

Die Flächengröße beträgt rund 12 ha. Laut Flächennutzungsplan sind ca. 9 ha davon für den Wohnungsbau vorgesehen, der Rest ist Forstfläche.

Regionalplan

Im Regionalplan ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen.

​​​​​​​Projektstand

Stadt und RAG MI sind einig über das Planungsziel Wohnen.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan durch die Stadt Duisburg erfolgte im April 2016.

Aktuell 2018

Das Verfahren zur frühzeitigen Trägerbeteiligung ist angelaufen.

Das Gutachten zur Beurteilung des „Achtungsabstands“ zu Bayer/Uerdingen wird erstellt. Das weitere Verfahren wird nach den
Ergebnissen des Gutachtens erfolgen.

Sonstiges

Eine Flächenerweiterung ist geplant.

Sachstand 2017

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung

Die Flächengröße beträgt rund 16 ha.
Laut Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016) sind ca. 9 ha davon für den Wohnungsbau vorgesehen, der Rest ist Waldfläche.

Regionalplan

Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan: Allgemeiner Siedlungsbereich

Entwicklungsziel

Auf dieser Fläche ist das Thema „Wohnen“ zentral. Entlang der Rathausallee und im Westen zum geplanten Park hin soll Geschosswohnungsbau entstehen.
Des Weiteren ist eine hochwertige Einfamilienhausbebauung vorgesehen.

Stand 2017

Der Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nr. 1233 besteht vom 29.02.2016. Während der südliche Teil der Fläche nicht beplant wird, sollen die städtischen Flächen nordöstlich des schraffierten Bereiches mit in die projektierte Wohnbebauung einbezogen werden.

Perspektive 2017/18

Die Fläche liegt innerhalb des Achtungsabstandes zum Chemiepark in Krefeld-Uerdingen. Aus diesem Grund wurde ein Störfallgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse Anfang des Jahres 2017 erwartet werden. Die weitere Konkretisierung der Planung erfolgt erst nach Vorlage der Gutachtenergebnisse.

Sonstiges

keine Anmerkungen.

Bereich Kontakt

Andrea Höber

Referatsleitung
Europäische und regionale Netzwerke Ruhr

hoeber@rvr.ruhr
+49 201 2069-6362