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Gelsenkirchen / Herten Neue Zeche Westerholt
Es kann losgehen: zwei Städte - ein Ziel
Umnutzung, Neunutzung, Aufwertung - hier entsteht auf der Grenze zwischen Gelsenkirchen und Herten entsteht ein Möglichkeitsraum für neue Arbeit, neues Wohnen, neues Leben. Und dies energetisch mit Blick auf die Potenziale der Kreislaufwirtschaft und denkmalgerecht. Westerholt ist angebunden an den Radweg "Allee des Wandels".
gut zu wissen
- Größe: 39 ha
- Vorgesehene Nutzung: Gewerbe, Energie, Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur, Kunst
- Mittel: Städtebauförderung und GRW
- Regionalplan: auf Gelsenkirchener Gebiet Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB), auf Hertener Gebiet Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)
Webseite der Neuen Zeche Westerholt:
neue-zeche-westerholt.de
Aktuelles 2023
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 39 ha (RAG-Flächen mit Drittflächen). Schwerpunktthemen sind Gewerbe, Neue Energien, Einzelhandel, Gastronomie / Kunst / Kultur (Bestandsgebäude) / Wohnen.
Sachstand 2023
Integrierte Gesamtentwicklung mit Schaffung von Gewerbe- Dienstleistungs- und Wohnbauflächen, verknüpft mit den benachbarten Quartieren. Eingebettet in bestehende und neu zu schaffende Grünflächen. Erste Neunutzungen und permanente Veranstaltungen in den 12 denkmalgeschützten Bestandsgebäuden. Bergbauliche Rückbaumaßnahmen laufen. Die Sanierung steht an. Erster Förderantrag zur Flächenentwicklung ist in Vorbereitung.
Nächste Realisierungschritte
Sicherung und Zwischennutzung von Gebäuden; Herrichtung und Vermarktung erster gewerblicher Teilflächen; Herstellung Bahnanschluss.
Sachstand 2023
Flächennutzung
Flächenaufteilung
- Gewerbe- und Dienstleistungsflächen
- Wohnbauflächen
- Grünflächen
Konkretisierung der Nutzung
- 12,9 ha Gewerbeflächen
- 4,9 ha Misch- und Sondergebiet
- 1,9 ha Wohnbauflächen
- 8,3 ha Grünflächen
Besonderheiten der Neunutzung
- Zielstellung „Co2-neutraler Standort“; Energiegewinnung aus Geothermie und großflächiger Photovoltaik.
- Entwicklung der Gesamtfläche als „Schwammstadt“
- Herstellung eines S-Bahn-Haltepunkts
- Erhalt von 23 Gebäuden, davon 13 unter Denkmalschutz
Sachstand 2023
Entwicklung
Trägerstruktur
- Eigentum, Entwicklung und Vermarktung. Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH (Gesellschafter Städte Gelsenkirchen, Herten sowie RAG MI)
Förderung
- Bewilligt und verausgabt rund 2,7 Mio. € (Sanierung Torhäuser) aus „Nationale Projekte des Städtebaus“ und rund 1,4 Mio. € aus GRW
- Derzeit in Umsetzung rund 1,465 Mio. € für die bauliche Sicherung von Bestandsgebäuden aus Städtebaumitteln (Gesamtaufwand rund 2,9 Mio. €)
- Im Rahmen des 5 StandorteProgramms hat das Projekt im Dez 2023drei Sterne im Strukturstärkungsrat erhalten. Aktuell wird ein Förderantrag für die zwei Bauabschnitte vorbereitet.
- 10 Mio. € für S-Bahn Haltepunkt aus ÖPNV-Mitteln (Bewilligung anstehend)
Besonderheiten im Umfeld der Fläche
- Angrenzende interkommunales Stadterneuerungsgebiet Gelsenkirchen-Hassel / Herten-Westerholt
- Lage an der Radwegeverbindung „Allee des Wandels“
Orthophotos
1990er Jahre
2022
Kartenteil
Kartographie
Orthofoto Maßstab 1:10.000
Fläche auf dem Stadtplanwerk, Maßstab 1:10:000
Ausweisung im rechtsgültigen Regionalplan Maßstab 1:10.000
Sachstand 2022
Sachstand 2022
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 39 ha (RAG-Flächen mit Drittflächen). Die Nutzungsverteilung erfolgt nach den Planverfahren. Schwerpunktthemen sind Gewerbe, Neue Energien, Einzelhandel, Gastronomie / Kunst / Kultur (Bestandsgebäude). Auf dem nördlich gelegenen ehemaligen Parkplatz soll Wohnen entwickelt werden.
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Feststellung im Regionalplan - bzw. Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): Allgemeiner Siedlungsbereich.
Der auf dem Gebiet der Stadt Herten liegende Teil der Fläche war Gegenstand der 12. Änderung des Regionalplans Emscher-Lippe, in deren Ergebnis die Fläche nunmehr als Allgemeiner Siedlungsbereich zeichnerisch festgelegt ist.
Aktuell 2022:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich zeichnerisch festgelegt
Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte im Dezember 2008. Die Fläche befindet sich noch im Eigentum der RAG AG (bis auf die beiden Torhäuser, die 2018 von der RAG MI erworben wurden). Die im Abschlussbetriebsplanverfahren zugelassenen Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Die bewilligten Planungsmittel (RWP) in Höhe von ca. 1.363 Mio. Euro für die Machbarkeitsstudie Neue Zeche Westerholt (2015) mit Empfehlung der Nutzungsarten und planungsrechtlichem Rahmenplan wurden verarbeitet. Inhalte sind Nutzungskonzept, Bauzustandsanalyse, Rahmenplan, Übersicht zum Aufwand für Aufbereitung und Erschließung. Eine Projektgemeinschaft (Gelsenkirchen, Herten, RAG MI) wurde in 2010 gegründet.
Die integrierte energetische und denkmalgerechte interkommunale Entwicklung von Zechengelände und umliegender Gartenstadt wurde vom Bundesministerium für Umwelt und Bauen im Rahmen der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ ausgezeichnet und als „Energielabor Ruhr“ mit insgesamt 4 Millionen Euro (Bund) incl. 400.000 Euro Eigenanteil von Herten, Gelsenkirchen und dem „Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten e.V.“ gefördert. Davon wurden ein lokales und ein regionales Energiekonzept entwickelt, 279 Häuser in der Zechensiedlung und mit 2,55 Mio. Euro die Torhäuser der Zeche saniert. Die Torhäuser wurden am 11. Mai 2019 eingeweiht und werden seither als Standorte der Entwicklungsgesellschaft und des Stadtteilbüros Hassel/Westerholt/Bertlich genutzt. Außerdem steht es Bürger*innen und interessierten Unternehmen für eigene Ausstellungen und Veranstaltungen zur Verfügung. Der Bau eines Nahwärmenetzes vom Bergwerksgelände hinein in das nördlich angrenzende Wohnquartier wurde in 2017 abgeschlossen und in Betrieb genommen. Die Weiterqualifizierung eines innovativen, dezentralen und klimaneutralen Energiekonzepts durch ein Konsortium unter Federführung des Wuppertal-Instituts für das Zechengelände und die umliegenden Quartiere im Rahmen des von der Mercator-Stiftung geförderten Projekts „Eneract“ ist erfolgt und soll in die weitere Projektentwicklung einfließen.
Der Gründungsbeschluss der Trägergesellschaft ist im zweiten Quartal 2020 erfolgt. Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH (EG NZW) ist am 15.12.2020 gegründet worden. Die Gesellschafter sind zu je einem Drittel die beiden Städte Herten und Gelsenkirchen sowie die RAG MI.
Mit dem ersten Bauabschnitt zum Rückbau – Kohlenwäsche und Sieberei – wurde durch die RAG AG im Oktober 2019 begonnen. Die erste Rückbauphase wurde Ende des Jahres 2021 abgeschlossen.
Aktuell 2022
Die im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahren genehmigten Maßnahmen werden umgesetzt.
Sowohl die Immobilien als auch die Projektflächen wurden 2021 durch die EG NZW von der RAG AG und der RAG MI erworben und es wurde eine Verständigung für die Übernahme von Risiken erzielt.
Förderanträge für den ersten Bauabschnitt wurden entwickelt und werden zurzeit mit der Bezirksregierung abgestimmt. Es wird geprüft, ob das Gelände des Übergabebahnhofs im Süden der Fläche von der Deutschen Bahn AG erworben und in das Projekt integriert werden kann.
Die Bestandsgebäude sollen mithilfe der Städtebauförderung in ihrer Substanz gesichert werden. Der Antrag dazu wurde im STEP 2022 gestellt und beläuft sich ca. 2,7 Mio. Euro.
Die 2. Rückbauphase mit den Bandbrücken, der Kohlenwäsche und dem Wagenumlauf hat begonnen und wird bis Mitte 2023 andauern. Aktuell finden Dekontaminationsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden statt.
Die Planungen werden an die Sanierungsmaßnahmen angepasst. Im Eingangsbereich der Schachtanlage wird mit bewilligten 0,12 Mio. Euro Städtebaufördermitteln in 2022 ein Kulturpavillon (ehemaliges Pförtnergebäude) und eine für den Stadtteil nutzbare Freifläche (Kauenhof) entstehen. Entsprechende Ausschreibungen wurden veröffentlicht.
In 2024 sollen vom RVR Förderanträge für den Weiterbau des Radwegs „Allee des Wandels“ gestellt werden. U.a. östlich auf einer alten Zechenbahn, deren Entbehrlichkeit zurzeit im Rahmen des DB-Moratoriums geprüft wird. Der Erhalt der vorhandenen und in die Denkmallisten der Kommunen aufgenommenen Gebäude ist mit dem Erwerb durch die EG NZW gesichert. Neben den denkmalgeschützten Gebäuden werden weitere Gebäude durch die EG NZW erhalten und vermarktet.Der Erhalt der vorhandenen und in die Denkmallisten der Kommunen aufgenommenen Gebäude ist mit dem Erwerb durch die EG NZW gesichert. Neben den denkmalgeschützten Gebäuden werden weitere Gebäude durch die EG NZW erhalten und vermarktet.
Sachstand 2021
Sachstand 2021
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 39 ha (RAG-Flächen mit Drittflächen). Die Nutzungsverteilung erfolgt nach den Planverfahren. Schwerpunktthemen sind Gewerbe, Neue Energien, Einzelhandel, Gastronomie / Kunst / Kultur (Bestandsgebäude). Auf dem nördlich gelegenen ehemaligen Parkplatz soll Wohnen entwickelt werden.
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Feststellung im Regionalplan - bzw. Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): Allgemeiner Siedlungsbereich.
Der auf dem Gebiet der Stadt Herten liegende Teil der Fläche war Gegenstand der 12. Änderung des Regionalplans Emscher-Lippe, in deren Ergebnis die Fläche nunmehr als Allgemeiner Siedlungsbereich zeichnerisch festgelegt ist.
Aktuell 2021:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich und Allgemeiner Freiraumbereich zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte im Dezember 2008. Die Fläche befindet sich noch im Eigentum der RAG AG (bis auf die beiden Torhäuser, die 2018 von der RAG MI erworben wurden). Die im Abschlussbetriebsplanverfahren zugelassenen Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.
Die bewilligten Planungsmittel (RWP) in Höhe von ca. 1.363 Mio. Euro für die Machbarkeitsstudie Neue Zeche Westerholt (2015) mit Empfehlung der Nutzungsarten und planungsrechtlichem Rahmenplan wurden verarbeitet. Inhalte sind ein Nutzungskonzept, eine Bauzustandsanalyse, ein Rahmenplan, eine Übersicht zum Aufwand für Aufbereitung und die Erschließung.
Eine Projektgemeinschaft (Gelsenkirchen, Herten, RAG MI) wurde in 2010 gegründet.
Die integrierte energetische und denkmalgerechte interkommunale Entwicklung von Zechengelände und umliegender Gartenstadt wurde vom Bundesministerium für Umwelt und Bauen im Rahmen der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ ausgezeichnet und als „Energielabor Ruhr“ mit insgesamt 4 Millionen Euro (Bund) incl. 400.000 Euro Eigenanteil von Herten, Gelsenkirchen und dem „Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten e.V.“ gefördert. Davon wurden ein lokales und ein regionales Energiekonzept entwickelt, 279 Häuser in der Zechensiedlung und mit 2,55 Mio. Euro die Torhäuser der Zeche saniert. Die Torhäuser wurden am 11. Mai 2019 eingeweiht und werden seither als Standorte der Entwicklungsgesellschaft und des Stadtteilbüros Hassel/Westerholt/Bertlich genutzt. Außerdem steht es Bürger*innen und interessierten Unternehmen für eigene Ausstellungen und Veranstaltungen zur Verfügung.
Der Bau eines Nahwärmenetzes vom Bergwerksgelände hinein in das nördlich angrenzende Wohnquartier wurde in 2017 abgeschlossen und in Betrieb genommen. Der Radweg „Allee des Wandels“ wird auf einer alten Zechenbahn mit Fördermitteln des Bau- und Verkehrsministeriums sowie EFRE-Mitteln gebaut. Die Weiterqualifizierung eines innovativen, dezentralen und klimaneutralen Energiekonzepts durch ein Konsortium unter Federführung des Wuppertal-Instituts für das Zechengelände und die umliegenden Quartiere im Rahmen des von der Mercator-Stiftung geförderten Projekts „Eneract“ ist erfolgt und soll in die weitere Projektentwicklung einfließen.
Aktuell 2021
Der Gründungsbeschluss der Trägergesellschaft ist im zweiten Quartal 2020 erfolgt. Die „Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH“ (EG NZW) ist am 15.12.2020 gegründet worden. Die Gesellschafter sind zu je einem Drittel die beiden Städte Herten und Gelsenkirchen sowie die RAG MI. Im zweiten Quartal 2021 sollen die Flächen im Rahmen eines Grundstückvertrages durch die GmbH erworben werden. Auch die im Eigentum der RAG MI befindlichen Torhäuser sollen durch die EG NZW erworben werden. Die notwendigen Förderanträge werden entwickelt und sinnvolle Förderzugänge geprüft.
Zusätzlich soll das Gelände des Übergabebahnhofs im Süden der Fläche von der Deutschen Bahn AG erworben und in das Projekt integriert werden. Die Bestandsgebäude sollen mithilfe einer Städtebauförderung in ihrer Substanz gesichert werden. Der Antrag dazu wird im zweiten Quartal 2021 gestellt. Mit dem ersten Bauabschnitt zum Rückbau – Kohlenwäsche und Sieberei – wurde durch die RAG AG im Oktober 2019 begonnen. Die erste Rückbauphase wird ca. Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Die zweite Rückbauphase wird im zweiten Quartal 2021 beantragt.
Ein gemeinsamer Sanierungsplan wird von RAG AG und EG NZW erarbeitet. Die Planentwürfe auf der Grundlage der Masterplanung werden im Laufe des Jahres 2021 geschärft und angepasst. Im Eingangsbereich der Schachtanlage wird mit Städtebaufördermitteln in 2021 ein Kulturpavillon (ehemaliges Pförtnergebäude) und eine für den Stadtteil nutzbare Freifläche (Kauenhof) entstehen. Der Erhalt der vorhandenen und in die Denkmallisten der Kommunen aufgenommenen Gebäude ist mit dem Erwerb durch die EG NZW gesichert. Neben den denkmalgeschützten Gebäuden werden weitere Gebäude durch die EG NZW erhalten und vermarktet.
Sachstand 2020
Sachstand 2020
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 39 ha (RAG-Flächen mit Drittflächen).
Die Nutzungsverteilung erfolgt nach den Planverfahren.
Schwerpunktthemen sind Gewerbe, Neue Energien, Einzelhandel, Gastronomie / Kunst / Kultur (Bestandsgebäude) und Wohnen.
Auf dem nördlich gelegenen ehemaligen Parkplatz soll Wohnen entwickelt werden.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
- auf Gelsenkirchener Gebiet Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB),
- auf Hertener Gebiet Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für Zweckbindung Bergbau.
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich und Allgemeiner Freiraumbereich zeichnerisch festgelegt. Der auf dem Gebiet der Stadt Herten liegende Teil der Fläche ist zudem Gegenstand der 12. Änderung des Regionalplans Emscher-Lippe, für die die Verbandsversammlung des RVR in ihrer Sitzung am 29. März 2019 einen Erarbeitungsbeschluss gefasst hat. Am 15. Juni 2020 hat die Verbandsversammlung des RVR den Aufstellungsbeschluss beraten. Mit dieser Änderung wird die im späteren Regionalplan Ruhr bereits vorgesehene Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich zeitlich vorgezogen.
Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte im Dezember 2008. Die Fläche befindet sich im Eigentum der RAG MI (bis auf die beiden Torhäuser, die 2018 von der RAG MI erworben wurden).
Die im Abschlussbetriebsplan zugelassenen Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.
Die bewilligten Planungsmittel (RWP) in Höhe von ca. 1.363 Mio. Euro für die Machbarkeitsstudie Neue Zeche Westerholt (2015) mit Empfehlung der Nutzungsarten und planungsrechtlichem Rahmenplan wurden verarbeitet.
Inhalte sind Nutzungskonzept, Bauzustandsanalyse, Rahmenplan, Übersicht zum Aufwand für Aufbereitung und Erschließung.
Eine Projektgemeinschaft (Gelsenkirchen, Herten, RAG MI) wurde in 2010 gegründet.
Die integrierte energetische und denkmalgerechte interkommunale Entwicklung von Zechengelände und umliegender Gartenstadt wurde vom Bundesministerium für Umwelt und Bauen im Rahmen der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ ausgezeichnet und als „Energielabor Ruhr“ mit insgesamt 4 Millionen Euro (Bund) zzgl. 500.000 Euro Eigenanteil von Herten, Gelsenkirchen und dem „Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten e.V.“ gefördert. Davon wurden ein lokales und ein regionales Energiekonzept entwickelt, 279 Häuser in der Zechensiedlung und mit 2,55 Mio. Euro die Torhäuser der Zeche saniert. Die Torhäuser wurden am 11. Mai 2019 eingeweiht und als Standorte der Projektgesellschaft und des Stadtteilbüros Hassel/Westerholt/Bertlich genutzt. Außerdem steht es Bürgern und interessierten Unternehmen – insbesondere dem „Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten e.V.“ – auch für eigene Ausstellungen und Veranstaltungen zur Verfügung.
Der Bau eines Nahwärmenetzes vom Bergwerksgelände hinein in das nördlich angrenzende Wohnquartier wurde in 2017 abgeschlossen und in Betrieb genommen. Der Radweg „Allee des Wandels“ wird auf einer alten Zechenbahn mit Fördermitteln des Bau- und Verkehrsministeriums sowie EFRE-Mitteln gebaut. Die Weiterqualifizierung eines innovativen, dezentralen und klimaneutralen Energiekonzepts durch ein Konsortium unter Federführung des Wuppertal Instituts für das Zechengelände und die umliegenden Quartiere im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten Projekts „Eneract“ ist erfolgt.
Aktuell 2020
Der Gründungsbeschluss der Trägergesellschaft ist im I. Quartal 2020 erfolgt. Die Gesellschafter zu je einem Drittel sind die beiden Städte Herten und Gelsenkirchen sowie die RAG MI. Danach werden die notwendigen Abstimmungen mit der Bezirksregierung und den Finanzämtern erfolgen, der Grundstückserwerb wird geregelt und es wird geklärt, ob der notwendige RWP-Förderantrag noch im Jahr 2020 gestellt werden kann.
Mit dem ersten Bauabschnitt zum Rückbau – Kohlenwäsche und Sieberei – wurde durch die RAG AG im Oktober 2019 begonnen. Die erste Rückbauphase wird ca. Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
Sonstiges
Der Umgang mit den vorhandenen und in die Denkmalliste aufgenommenen Gebäuden wird von der 2020 gegründeten Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt geklärt
Sachstand 2019
Sachstand 2019
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 39 ha (RAG-Flächen mit Drittflächen). Die Nutzungsverteilung erfolgt nach den Planverfahren.
Schwerpunktthemen sind Gewerbe, Neue Energien, Einzelhandel, Gastronomie/Kunst/Kultur (Bestandsgebäude) und Wohnen.
Auf dem nördlich gelegenen ehemaligen Parkplatz soll Wohnen entwickelt werden.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan
• auf Gelsenkirchener Gebiet Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) mit Gewerbe
• auf Hertener Gebiet Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für Zweckbindung Bergbau, ggf. Änderungsbedarf
Aktuell 2019:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich und Allgemeiner Freiraumbereich zeichnerisch festgelegt. Der auf dem Gebiet der Stadt Herten liegende Teil der Fläche ist zudem Gegenstand der 12. Änderung des Regionalplans Emscher-Lippe, für die die Verbandsammlung in ihrer Sitzung am 29. März 2019 einen Erarbeitungsbeschluss gefasst hat. Mit dieser Änderung würde die im späteren Regionalplan bereits vorgesehene Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich zeitlich vorgezogen.
Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte im Dezember 2008.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der RAG (bis auf die beiden Torhäuser, die 2018 von der RAG MI erworben wurden).
Das Abschlussbetriebsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Abbruchmaßnahmen der RAG AG stehen für Sommer 2019 an und wurden ausgeschrieben.
Die bewilligten Planungsmittel (RWP) in Höhe von ca. 1.363 Mio. Euro für die Machbarkeitsstudie Neue Zeche Westerholt (2015) mit Empfehlung der Nutzungsarten und planungsrechtlichem Rahmenplan wurden verarbeitet. Inhalte sind: Nutzungskonzept, Bauzustandsanalyse, Rahmenplan, Übersicht zum Aufwand für Aufbereitung und Erschließung.
Eine Projektgemeinschaft (Gelsenkirchen, Herten, RAG MI) wurde in 2010 gegründet.
Unter dem Motto „Zwei Städte – ein Ziel“ arbeiten die Städte seit 2008 gemeinsam mit einem interkommunalen Handlungskonzept daran, frühzeitig die Veränderungsprozesse auf dem Zechengelände und den angrenzenden Stadtteilen Hassel, Westerholt und Bertlich zu steuern und negativen Entwicklungen vorzubeugen.
Dafür wurden bislang 7,4 Mio. Euro Städtebaufördermittel und EFRE-Mittel für Gelsenkirchen und 5,7 Mio. Euro für Herten bewilligt. Die bewilligten Maßnahmen zielen auf die Aufwertung von öffentlichen Räumen und des Wohnumfeldes sowie auf die Weiterentwicklung sozialer und kultureller Infrastruktur und wirken über die eigentliche Bergwerksfläche hinaus.
Die integrierte energetische und denkmalgerechte interkommunale Entwicklung von Zechengelände und umliegender Gartenstadt wurde vom Bundesministerium für Umwelt und Bauen im Rahmen der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ ausgezeichnet und als „Energielabor Ruhr“ mit insgesamt 4 Millionen Euro (Bund) zzgl. 500.000 Euro Eigenanteil von Herten, Gelsenkirchen und dem „Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten e.V.“ gefördert. Davon wurden ein lokales und ein regionales Energiekonzept entwickelt, 279 Häuser in der Zechensiedlung und mit 2,55 Mio. Euro die Torhäuser der Zeche saniert.
Der Bau eines Nahwärmenetzes vom Bergwerksgelände hinein in das nördlich angrenzende Wohnquartier wurde in 2017 abgeschlossen und in Betrieb genommen. Der Radweg „Allee des Wandels“ wird auf einer alten Zechenbahn mit Fördermitteln des Bau- und Verkehrsministeriums sowie EFRE-Mitteln gebaut und mit E-Bike-Ladestationen, einer neuen Hinweistafel zur Geschichte des Bergwerks Lippe sowie einer Kleinwindanlage an der Grundwasserreinigungsanlage auf dem Gelände der Kokerei Hassel weiter als Lernort qualifiziert. Die Gesamtkosten betragen rund 3 Mio. Euro.
Aktuell 2019
Der Gründungsbeschluss der Trägergesellschaft soll im IV. Quartal 2019 erfolgen. Danach (2020) ist vorgesehen, einen RWP-Förderantrag zu stellen.
Die Torhäuser wurden am 11. Mai 2019 eingeweiht und als Standorte der Projektgesellschaft und des Stadtteilbüros Hassel/Westerholt/Bertlich genutzt. Im „Torhaus Egonstraße 12“ ist eine Ausstellungsfläche, die die Entwicklung des Raums dokumentiert, Tipps für energetische Sanierungen gibt und die Entwicklung des Zechenstandorts mit einer 3D-Animation visualisiert. Das Gebäude steht Bürgern und interessierten Unternehmen – insbesondere dem „Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten e.V.“ – auch für eigene Ausstellungen und Veranstaltungen zur Verfügung.
Aktuell ist die Förderung für den Weiterbau der „Allee des Wandels“ mit Fördermitteln aus der Förderrichtlinie Nahmobilität und dem EFRE mit Kosten i.H.v. 1.147.500 Euro beantragt.
Es arbeitet ein Konsortium unter Federführung des Wuppertal-Instituts an der Weiterqualifizierung eines innovativen, dezentralen und klimaneutralen Energiekonzepts für das Zechengelände und die umliegenden Quartiere im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten Projekts „Eneract“.
Der Umgang mit den vorhandenen und in die Denkmalliste aufgenommenen Gebäuden wird von der – voraussichtlich Ende 2019 – gegründeten Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt geklärt.
Sachstand 2018
Sachstand 2018
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 39 ha.
Die Nutzungsverteilung erfolgt nach den Planverfahren.
Schwerpunktthemen sind Gewerbe, Neue Energien, Einzelhandel, Gastronomie/Kunst/Kultur (Bestandsgebäude).
Auf dem nördlich gelegenen ehemaligen Parkplatz soll Wohnen entwickelt werden.
Regionalplan
- auf Gelsenkirchener Gebiet Allgemeiner Siedlungs-bereich (ASB) mit Gewerbe
- auf Hertener Gebiet Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für Zweckbindung Bergbau, ggf. Änderungsbedarf
Projektstand
Die Stilllegung erfolgte 2008. Die Fläche befindet sich im Eigentum der RAG (bis auf die beidenTorhäuser, die 2017 an die RAG MI übertragen wurden). Das Abschlussbetriebsplanverfahren ist noch
nicht abgeschlossen. Die Abbruchmaßnahmen stehen an und werden europaweit ausgeschrieben.
Die Fördermittel betragen 2,0 Mio. Euro aus der Städtebauförderung – davon sind 1,2 Mio. Euro nationale Fördermittel für das Energielabor – und 1,359 Mio. Euro GRW für die Machbarkeitsstudie.
Die bewilligten Planungsmittel (RWP) wurden abgearbeitet.
Die Machbarkeitsstudie (2015) mit planungsrechtlichem Rahmenplan und Empfehlung der Nutzungsarten liegt vor. Inhalte sind:
Rahmenplan, Nutzungskonzept, Bauzustandsanalyse, ebenso wurde eine Übersicht zum Aufwand für
Aufbereitung und Erschließung ermittelt.
Eine Projektgemeinschaft (Gelsenkirchen, Herten, RAG MI) wurde in 2010 gegründet.
Der Bau eines Nahwärmenetzes vom Bergwerksgelände hinein in das nördlich angrenzende Wohnquartier wurde in 2017 abgeschlossen und in Betrieb genommen.
Aktuell 2018
Ein erster Entwurf zur Trägerkonstruktion der Entwicklungsgesellschaft „Neue Zeche Westerholt“ liegt vor, wurde im Lenkungsausschuss März 2018 beraten und wird nach Abstimmung
Gelsenkirchen/Herten/RAG MI mit dem Wirtschaftsministerium diskutiert.
Der Gründungsbeschluss der Trägergesellschaft soll im Juli 2018 erfolgen. Danach (Ende 2018) ist vorgesehen, einen GRWFörderantrag zu stellen.
Die Torhäuser (zukünftig ELAB-Ruhr) werden bis Mitte 2018 mit Mitteln (1,2 Mio. Euro) der nationalen Städtebauförderung zum Info- und Beratungscenter für ELAB umgebaut.
Sonstiges
Der Umgang mit den vorhandenen und in die Denkmalliste aufgenommenen Gebäuden wird von der – voraussichtlich Mitte 2018 – gegründeten Gesellschaft geklärt. Die fehlenden Vorbilder für die
Konstruktion der Trägerschaft führen zu Verzögerungen im Projektverlauf.
Sachstand 2017
Sachstand 2017
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 39 ha (RAG-Flächen mit Drittflächen). Nutzungsschwerpunkte: Gewerbe, Einzelhandel und Wohnen.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan
- auf Gelsenkirchener Gebiet Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
- auf Hertener Gebiet Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für Zweckbindung Bergbau
Entwicklungsziel
Ende 2008 wurde der Betrieb der Zeche Westerholt 1/2 eingestellt. Auf der Basis des in einer Machbarkeitsstudie erarbeiteten städtebaulichen Konzeptes soll die Entwicklung der Fläche vorangetrieben werden.
Ziel ist es, den Zechenstandort als Motor für die Städte Gelsenkirchen und Herten sowie für die Region vielfältig und multifunktional in den Bereichen Gewerbe, Energie, Bildung und Wohnen zu qualifizieren. Schwerpunkt bildet hierbei eine gewerbliche Nutzung.
Stand 2017
Im Jahr 2015 wurde mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums von den beiden Städten und der RAG MI eine Machbarkeitsstudie für die Fläche erarbeitet. Ergebnis ist u.a. ein Masterplan, der die Grundlage für alle weiteren Planungsüberlegungen bildet.
Darüber hinaus wurden bereits durch vertiefende Fachplanungen alle Kosten einer technischen Infrastruktur ermittelt. Im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung wurde zwar ein immobilienwirtschaftliches Defizit errechnet, stadtwirtschaftlich betrachtet ist jedoch mit großen Effekten für die beiden Kommunen und das Land NRW zu rechnen.
Für die gesamten Gewerbeflächen der Neuen Zeche Westerholt wird u.a. eine RWP-Förderung angestrebt. In ersten positiven Gesprächen mit dem Wirtschafts- und dem Städtebauministerium NRW wurde den Städten signalisiert, dass die Entwicklung der Fläche durch eine Förderung aus RWP-Mitteln, ergänzt durch Städtebaufördermittel, von der Landesregierung unterstützt wird.
Perspektive 2017/18
Die erarbeitete Machbarkeitsstudie bietet für 2017 die Möglichkeit, die Gespräche mit dem Fördergeber zu intensivieren und einen Förderantrag vorzulegen. Vorgesehen ist, für alle Kosten der technischen Infrastruktur (Baugrundaufbereitung, Straßen, Wege, Plätze) eine Förderung zu beantragen (es wird eine Förderhöhe von 90% angestrebt).
Darüber hinaus werden die Projektpartner in 2017 durch eine Gesellschaftsgründung die organisatorischen Voraussetzungen für eine Entwicklung der Fläche schaffen.
Der auf Hertener Seite liegende Teil der Fläche ist als GIB mit der Zweckbindung „Bergbau“ dargestellt. Für gewerblich-industrielle Folgenutzungen muss eine Regional-Änderung mit dem Ziel der Aufhebung der bestehenden Zweckbindung durchgeführt werden.
Sonstiges
Das gesamte Projektvolumen beträgt für den Bereich der technischen Infrastruktur ca. 40 Millionen €. Das Volumen eines RWP-Förderantrags für die gewerblichen Teilflächen wird voraussichtlich bei ca. 29 Millionen € liegen. Es wird ein Fördersatz von 90% angestrebt.