Kopfbereich
Hamm Bergwerk Ost / Zeche Heinrich Robert
Entfaltungsraum für Kreative
Mit Gründung der "Entwicklungsagentur CreativRevier Heinricht Robert GmbH", der neben der Wirtschaftsförderung Hamm auch die RAG MI und die Prisma Gruppe angehören, ist ein aktiver Player für die Umsetzung der Ziele zum Freizeit- und Kreativmagnet gestartet. Freizeit- und Kreativwirtschaft sind die Schwerpunktentwicklungsthemen. Weitere Nutzungsbausteine sind Wohnen, Handel und Freiflächen.
gut zu wissen
- Größe: 53 ha
- Vorgesehene Nutzung: Gewerbe (Kreativ- und Freizeitwirtschaft), Grün, Wohnen, Einzelhandel
- Mittel: Städtebauförderung und GRW
- Regionalplan: GIB gewerblich-industrieller Bereich
Webseite des CreativReviers Heinrich Robert:
creativrevier-hamm.de
Aktuelles 2023
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 53 ha. Der Schwerpunkt im Kernbereich um die historischen und denkmalgeschützten Gebäude wird kurzfristig mit neuen Nutzern belegt. Schwerpunkt soll hier die Nutzung durch die Kreativ- und Freizeitwirtschaft sein. Weitere Nutzungsbausteine sind Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Freiflächen.
Durch die Anbindung an die umliegenden Stadtbezirke soll der bislang abgeschlossene und umzäunte ehem. Bergwerksstandort langfristig Bindeglied zwischen den Stadtbezirken Herringen und Pelkum werden.
Sachstand 2023
Integrierte Neunutzung des Standorts mit Wohnungsbauflächen, Gewerbe- und Handelsflächen, kulturell und kreative genutzten Bestandsgebäuden auf der Basis des städtebaulichen Rahmenplans und der vier bereits als Satzung beschlossenen, aber noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen. Trägerstrukturen sind geschaffen. Im Rahmen der Abschlussbetriebsplanverfahren wurden durch die RAG AG bereits Gebäude zurückgebaut und die Bodensanierung auf Teilflächen durchgeführt. Die zweite Phase der Abbruchmaßnahmen sowie der Sanierungsplan Boden wurde im August 2023 zugelassen. In einigen Bestandsgebäuden des CreativQuartiers gibt es bereits Zwischen- bzw. Nachnutzungen. Kulturelle Nutzungen wie die Extraschicht und Ausstellungen finden auf dem Gelände.
Nächste Realisierungschritte
Vertiefung der Planungen
(Verkehrs- und Entwässerungsplanung), Bodensanierung, Instandsetzung von Gebäuden.
Sachstand 2023
Flächennutzung
Flächenaufteilung
- Wohnbauflächen
- Gewerbeflächen
- Mischflächen
- Grünflächen
Konkretisierung der Nutzung
- Grün ca. 21,5 ha
- „CreativRevier“ (Bestandsgebäude und Umfeld) ca. 6,3 ha
- Gewerbe, Handel ca. 7 ha
- Wohnbauflächen ca 9,3 ha
Besonderheiten der Neunutzung
- Absehbar hoher Aufwand für die Neunutzung der Bestandsgebäude.
Sachstand 2023
Entwicklung
Trägerstruktur
- Durchführung ABP-Verfahren durch RAG AG
- Weitere Entwicklung und Vermarktung teilflächenbezogen durch die Eigentümer (RAG MI, RAG AG und Teha GmbH) sowie Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH
Förderung
- Bewilligt und verausgabt rund 2,6 Mio. € aus Städtebauförder-mitteln, GRW und sonstigen Programmen.
- Ggfs. Beantragung von Einzelmaßnahmen durch Eigentümer
Besonderheiten im Umfeld der Fläche
- Angrenzendes Stadterneuerungsgebiet Hamm-Pelkum
- Angrenzende Haldenflächen
Besonderheiten der Entwicklung
- Differenzierte Struktur für die Entwicklung der verschiedenen Bereiche (Wohnen, Gewerbe, Kreativ, Grün)
Orthophotos
1990er Jahre
2022
Kartenteil
Kartographie
Orthofoto Maßstab 1:10.000
Fläche auf dem Stadtplanwerk, Maßstab 1:10:000
Ausweisung im rechtsgültigen Regionalplan Maßstab 1:10.000
Sachstand 2022
Sachstand 2022
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 53 ha. Der Schwerpunkt im Kernbereich um die historischen und denkmalgeschützten Gebäude wird kurzfristig mit neuen Nutzern belegt. Schwerpunkt soll hier die Nutzung durch die Kreativ- und Freizeitwirtschaft sein. Weitere Nutzungsbausteine sind Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Freiflächen.
Durch die Anbindung an die umliegenden Stadtbezirke soll der bislang abgeschlossene und umzäunte ehem. Bergwerksstandort langfristig Bindeglied zwischen den Stadtbezirken Herringen und Pelkum werden.
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Feststellung im Regionalplan:
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit bergbaulicher Zweckbindung (GIBz), randlich Waldbereich
Aktuell 2022:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) zeichnerisch festgelegt.
Im Rahmen der 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil, ist vorgesehen, das GIBz in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) zu ändern. Die Verbandsversammlung hat am 1. April den Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren gefasst.
Projektstand
Die erste Phase der Abbruchmaßnahmen im Rahmen der zugelassenen Maßnahmen des Abschlussbetriebsplans auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Heinrich Robert ist abgeschlossen. Fördermittel für Konzeptkosten von 0,266 Mio. Euro kommen aus der Städtebauförderung, weitere 0,221 Mio. Euro aus GRW; ferner sind Mittel für die Entwicklungsplanung durch das Wirtschaftsministerium in Höhe von ca. 2,1 Mio. Euro bewilligt worden.
Die Bauzustandsuntersuchung wurde im Juli 2015 abgeschlossen. Der städtebauliche Rahmenplan wurde im Dezember 2016 beschlossen. Am 17.03.2020 hat der Rat der Stadt Hamm den neuen Rahmenplan CreativRevier Heinrich Robert beschlossen. Geplant ist ein breites Nutzungsspektrum von Kreativ-, Dienstleistungs- und Freizeitwirtschaft, Wohnen, kleinteiligem Gewerbe, Einzelhandel und auch sozialen Dienstleistungen sowie private und öffentliche Freiflächen.
Die „Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH“ wurde durch die Wirtschaftsförderung Hamm mbH, die RAG MI und die Prisma GmbH & Co. KG (Dorsten), im März 2017 gegründet.
Für den Bereich der Verwaltung, Lohnhalle, Kaue und den anschließenden Park hat die Bergaufsicht Ende Mai 2019 geendet. Diese Teilfläche, die nördlich geplanten Gewerbe- und Wohnbauflächen sowie die Einzelhandelsflächen an der Kamener Straße sind an den privaten Investor TeHa GmbH (Tempelmann Hamm GmbH) übergegangen. Zwei westlich gelegene zukünftige Wohnbauflächen werden im Eigentum der RAG MI entwickelt.
Für weitere Erhaltsgebäude (Wohnhäuser, Maschinenhalle, Magazin und Schreinerei) soll nach Abschluss der Dekontaminationsarbeiten die Bergaufsicht enden (geplant bis Mitte 2021).
Das Verfahren zur Eintragung einiger zentraler Bestandsgebäude als Baudenkmal wurde im April 2019 abgeschlossen (der Hammerkopfturm über Schacht Robert, die alte Pforte, die neue Verwaltung mit vorgelagertem Park, die Mannschaftskaue, das Magazin, die Lampenstube, die ehemalige Maschinenzentrale sowie die Fördermaschinenhäuser).
Einleitungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren für zwei Teilbereiche sind 2018 gefasst worden, weitere Verfahren wurden im März 2021 begonnen.
Als Teil der bezirksübergreifenden Maßnahme „Lippepark“ sind auf den direkt benachbarten Halden Humbert und Kissinger Höhe zwei Haldenzeichen errichtet worden (0,495 Mio. Euro Städtebauförderung; allerdings nicht auf der eigentlichen Bergwerksfläche). Die „Haldenfamilie“ umfasst derzeit somit bereits vier der fünf geplanten Haldenzeichen. Einzig die Halde Sundern (noch unter Bergaufsicht) fehlt noch zur Komplettierung der Haldenfamilie im Hammer Westen.
Aktuell 2022
Die weiterentwickelte Rahmenplanung ist die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Standortes aufgrund der weiter konkretisierten künftigen Nutzungen. Städtebaulich ist die wesentlichste Weiterentwicklung eine deutliche Öffnung des Standortes zum Siedlungsraum Pelkum/Wiescherhöfen. Die künftigen Flächennutzungen bilden die Basis für die Planung und Dimensionierung der Infrastruktur. Der neue Rahmenplan 2020 wurde auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie von 2012, der Analyse und den Empfehlungen der Rahmenplanung 2016 aufgebaut. Er bildet die Grundlage für die weiteren Entwicklungsschritte. Im März 2021 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für insgesamt vier B-Pläne. Die Fachplanungsleistungen sind 01/2022 nahezu abgeschlossen (Erschließungsplanung, Verkehrs- und Lärmgutachten, Einzelhandelsgutachten, Bestandsgebäudeumnutzungen, Artenschutz- und Umweltbericht, Freianlagenplanung).
Ein Bauantrag zur Umnutzung der ersten Bestandsgebäude wurde durch den Erwerber gestellt und von der Stadt genehmigt. Erste konkrete Nutzungen wurden durch die Corona-Pandemie verzögert.
Es sind unter anderem Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Gastronomie, Büronutzung, Fitness und Gewerbe in Planung. Die ersten Nutzer sind neben der Entwicklungsagentur Unternehmen aus dem Gesundheitssektor (u.a. Physiotherapieschule).
Als erster Schritt der Bodensanierung und des Baus des Landschaftsbauwerks oberhalb der ehemaligen Kokerei wurde im ersten Drittel 2021 der Wall entlang der Kamener Straße abgetragen und mit dem Bergematerial ein Planum erstellt. Hierdurch erfolgte eine Öffnung des Standorts für die Öffentlichkeit, was mit erhöhtem (Medien-)Interesse einherging. Die Wälle auf dem Gelände, die den Standort bisher von der Öffentlichkeit trennten, sind abgebrochen und in Teilen als Material in das projektierte Landschaftsbauwerk eingebaut.
Die drei Flächeneigentümer TeHa GmbH (seit 2021 unter Beteiligung der Tenbrinke Gruppe), RAG MI und RAG AG haben sich auf ein auf der Rahmenplanung aufbauendes Strukturkonzept geeinigt, das u.a. detaillierte Regelungen zur Freiraumplanung, Verkehrsfachplanung und Entwässerung beinhaltet.
Der Umfang und die Erweiterung für den Einzelhandel werden parallel in der Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzeptes (EHK) betrachtet. Dieses Konzept hat der Rat der Stadt Hamm im Dezember 2019 beschlossen.
Eine Verträglichkeitsanalyse wurde in 2021 erstellt und dient als Rahmen. Im Rahmen des aktuell laufenden Änderungsverfahrens für die 33. Änderung des FNP - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) - sollen die zeichnerischen Darstellungen im FNP so geändert werden, dass sie den städtebaulichen Nutzungszielen des Rahmenplans 2020 CreativRevier Heinrich Robert und dem aktuellen städtebaulichen Strukturkonzept entsprechen.
Im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme Wiescherhöfen/Pelkum plant die Stadt die städtebauliche Integration des Standortes über Wegeverbindungen und Grünflächen.
Sachstand 2021
Sachstand 2021
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 53 ha. Der Schwerpunkt im Kernbereich um die historischen und denkmalgeschützten Gebäude wird kurzfristig mit neuen Nutzern belegt.
Schwerpunkt soll hier die Nutzung durch die Kreativ- und Freizeitwirtschaft sein. Weitere Nutzungsbausteine sind Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Freiflächen.
Durch die Anbindung an die umliegenden Stadtbezirke soll der bislang abgeschlossene und umzäunte ehemalige Bergwerksstandort Teil des Stadtbezirks Wiescherhöfen werden.
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Feststellung im Regionalplan:
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für zweckgebundene Nutzung.
Aktuell 2021:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die erste Phase der Abbruchmaßnahmen im Rahmen der zugelassenen Maßnahmen des Abschlussbetriebsplans auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Heinrich Robert ist abgeschlossen. Fördermittel für Konzeptkosten von 0,266 Mio. Euro kommen aus der Städtebauförderung, weitere 0,221 Mio. Euro aus GRW; ferner sind Mittel für die Entwicklungsplanung durch das Wirtschaftsministerium in Höhe von ca. 2,6 Mio. Euro bewilligt worden.
Die Bauzustandsuntersuchung wurde im Juli 2015 abgeschlossen. Der städtebauliche Rahmenplan wurde im Dezember 2016 beschlossen. Am 17.03.2020 hat der Rat der Stadt Hamm den neuen Rahmenplan CreativRevier Heinrich Robert beschlossen. Geplant ist ein breites Nutzungsspektrum von Kreativ-, Dienstleistungs- und Freizeitwirtschaft, Wohnen, kleinteiligem Gewerbe, Einzelhandel und auch sozialen Dienstleistungen sowie private und öffentliche Freiflächen.
Die „Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH“ wurde durch die Wirtschaftsförderung Hamm mbH, die RAG MI und die Prisma GmbH & Co. KG (Dorsten), im März 2017 gegründet.
Für den Bereich der Verwaltung, Lohnhalle, Kaue und den anschließenden Park hat die Bergaufsicht Ende Mai 2019 geendet. Diese Teilfläche, die nördlich geplanten Gewerbe- und Wohnbauflächen sowie die Einzelhandelsflächen an der Kamener Straße sind an den privaten Investor TeHa GmbH (Tempelmann Hamm GmbH) übergegangen. Zwei westlich gelegene zukünftige Wohnbauflächen werden im Eigentum der RAG MI entwickelt. Für weitere Erhaltsgebäude (Wohnhäuser, Maschinenhalle, Magazin und Schreinerei) soll nach Abschluss der Dekontaminationsarbeiten die Bergaufsicht enden (geplant bis Mitte 2021).
Das Verfahren zur Eintragung einiger zentraler Bestandsgebäude als Baudenkmal wurde im April 2019 abgeschlossen (der Hammerkopfturm über Schacht Robert, die alte Pforte, die neue Verwaltung mit vorgelagertem Park, die Mannschaftskaue, das Magazin, die Lampenstube, die ehemalige Maschinenzentrale sowie die Fördermaschinenhäuser).
Einleitungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren für zwei Teilbereiche sind 2018 gefasst worden, weitere Verfahren wurden im März 2021 begonnen.
Als Teil der bezirksübergreifenden Maßnahme „Lippepark“ sind auf den direkt benachbarten Halden Humbert und Kissinger Höhe zwei Haldenzeichen errichtet worden (0,495 Mio. Euro Städtebauförderung; allerdings nicht auf der eigentlichen Bergwerksfläche). Die „Haldenfamilie“ umfasst derzeit somit bereits vier der fünf geplanten Haldenzeichen. Einzig die Halde Sundern (noch unter Bergaufsicht) fehlt noch zur Komplettierung der Haldenfamilie im Hammer Westen.
Sachstand 2020
Sachstand 2020
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 53 ha. Der Schwerpunkt im Kernbereich um die historischen und denkmalgeschützten Gebäude wird kurzfristig mit neuen Nutzern belegt.
Schwerpunkt soll hier die Nutzung durch die Kreativ- und Freizeitwirtschaft sein. Weitere Nutzungsbausteine sind Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Freiflächen.
Durch die Anbindung an die umliegenden Stadtbezirke soll der bislang abgeschlossene und umzäunte ehemalige Bergwerksstandort Teil des Stadtbezirks Wiescherhöfen werden.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
gewerblich-industrieller Bereich (GIB) mit Zweckbindung "Bergbau"
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschafts-orientierten Erholung“ (BSLE) zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die erste Phase der Abbruchmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des zugelassenen Abschlussbetriebsplans auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Heinrich Robert ist weitgehend abgeschlossen. Die Planung für die zweite Phase steht an. Die Sanierungsplanung für das Schutzgut Boden befindet sich aktuell in der Beteiligung.
Fördermittel für Konzeptkosten von 0,266 Mio. Euro kommen aus der Städtebauförderung, weitere 0,221 Mio. Euro aus GRW; ferner sind Mittel für die Entwicklungsplanung durch das Wirtschaftsministerium in Höhe von 2,1 Mio. Euro bewilligt worden.
Die Bauzustandsuntersuchung wurde im Juli 2015 abgeschlossen. Der städtebauliche Rahmenplan wurde im Dezember 2016 beschlossen und wird derzeit fortgeschrieben. Geplant ist ein breiteres Nutzungsspektrum von Kreativ- und Freizeitwirtschaft, Wohnen, kleinteiliges Gewerbe, Einzelhandel und auch sozialen Dienstleistungen sowie private und öffentliche Freiflächen.
Die „Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH“ wurde durch die Wirtschaftsförderung Hamm mbH, die RAG MI und die Prisma GmbH & Co. KG (Dorsten) im März 2017 gegründet.
Für den Bereich der Verwaltung, Lohnhalle, Kaue und den sich anschließenden Park hat die Bergaufsicht Ende Mai 2019 geendet. Diese Teilfläche ist an den privaten Investor TeHa GmbH (Tempelmann Hamm GmbH) übergegangen.
Das Verfahren zur Eintragung einiger zentraler Bestandsgebäude als Baudenkmal wurde im April 2019 abgeschlossen (Hammerkopfturm über Schacht Robert, die alte Pforte, die neue Verwaltung mit vorgelagertem Park, die Mannschaftskaue, das Magazin, die Lampenstube, die ehemalige Maschinenzentrale, die Fördermaschinenhäuser).
Einleitungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren für zwei Teilbereiche sind 2018 gefasst worden, weitere Verfahren werden nach und nach begonnen.
Aktuell 2020
Am 17.03.2020 wurde der neue Rahmenplan CreativRevier Heinrich Robert vom Rat der Stadt Hamm beschlossen. Diese weiterentwickelte Rahmenplanung ist die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Standortes aufgrund der weiter konkretisierten künftigen Nutzungen. Städtebaulich ist die wesentlichste Weiterentwicklung eine deutliche Öffnung des Standortes zum Siedlungsraum Pelkum/Wiescherhöfen. Die künftigen Flächennutzungen bilden die Basis für die Planung und Dimensionierung der Infrastruktur. Der neue Rahmenplan 2020 wurde aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie von 2012 und auf der Analyse und den Empfehlungen der Rahmenplanung 2016 aufgebaut. Er bildet die Grundlage für die weiteren Entwicklungsschritte und die Planungsverfahren zur Schaffung von Baurecht auf dem Standort (Regionalplan, FNP und B-Plan).
Ein Bauantrag zur Umnutzung der ersten Bestandsgebäude wurde durch den Erwerber gestellt und im März 2020 genehmigt. Damit beziehen die Entwicklungsagentur und Teile der Wirtschaftsförderung Hamm als erste Nutzer den Standort. Ein weiterer Bauantrag zur Umnutzung weiterer Gebäude ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Sommer 2020 gestellt. Es sind u.a. Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Gastronomie, Büronutzung, Fitness und Gewerbe in Planung.
Im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme Wiescherhöfen/Pelkum plant die Stadt die städtebauliche Integration des Standortes über Wegeverbindungen und Grünflächen. Ein entsprechender Förderantrag im Stadterneuerungsprogramm wurde für 2020 gestellt.
Der Umfang und die Erweiterung für Einzelhandel wird parallel in der Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzeptes (EHK) betrachtet. Dieses Konzept konnte vom Rat der Stadt Hamm im Dezember 2019 beschlossen werden.
Sonstiges
Als Teil der bezirksübergreifenden Maßnahme „Lippepark“ sind auf den direkt benachbarten Halden Humbert und Kissinger Höhe zwei Haldenzeichen errichtet worden (0,495 Mio. Euro Städtebauförderung; allerdings nicht auf der eigentlichen Bergwerksfläche).
Die „Haldenfamilie“ umfasst derzeit somit bereits vier der fünf geplanten Haldenzeichen.
Einzig die Halde Sundern (noch unter Bergaufsicht) fehlt noch zur Komplettierung der Haldenfamilie im Hammer Westen.
Sachstand 2019
Sachstand 2019
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 53 ha.
Der Schwerpunkt im Bestandsbereich wird die Kreativ- und Freizeitwirtschaft sein. Weitere Nutzungsbausteine sind Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Freiflächen.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
gewerblich-industrieller Bereich (GIB) mit Zweckbindung
Aktuell 2019:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die erste Phase der Abbruchmaßnahmen im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Heinrich Robert ist weitgehend abgeschlossen.
Fördermittel für Konzeptkosten von 0,266 Mio. Euro kommen aus der Städtebauförderung, weitere 0,221 Mio. Euro aus GRW; ferner wurden Mittel für die Entwicklungsplanung durch das Wirtschaftsministerium in Höhe von 2,6 Mio. Euro bewilligt.
Die Bauzustandsuntersuchung wurde im Juli 2015 abgeschlossen.
Der städtebauliche Rahmenplan wurde im Dezember 2016 beschlossen und wird derzeit fortgeschrieben. Geplant ist ein breiteres Nutzungsspektrum von Kreativ- und Freizeitwirtschaft, Wohnen, kleinteiliges Gewerbe, Einzelhandel und auch sozialen Dienstleistungen sowie private und öffentliche Freiflächen.
Als Teil der bezirksübergreifenden Maßnahme „Lippepark“ sind auf den direkt benachbarten Halden Humbert und Kissinger Höhe zwei Haldenzeichen errichtet worden (0,495 Mio. Euro Städtebauförderung; allerdings nicht auf der eigentlichen Bergwerksfläche). Die „Haldenfamilie“ umfasst derzeit somit bereits vier der fünf geplanten Haldenzeichen.
Am 29.6.2019 fand die dritte ruhrgebietsweite „ExtraSchicht“ auf dem Gelände statt.
Aktuell 2019
Eine „Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH“ wurde durch die Wirtschaftsförderung Stadt Hamm, RAG MI und Prisma Gruppe, Dorsten, im März 2017 gegründet.
Aktuell kümmert sich die Gesellschaft mit Hilfe der Fördermittel um die notwendigen planerischen Entwicklungsschritte, z.B. um Erarbeitung von Konzepten der Ver- und Entsorgung sowie um die Vorbereitung der ersten Nutzungen in den Bestandsgebäuden.
Die Ergebnisse der Detailphase der Bodenuntersuchung liegen als Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan vor.
Die Sanierungsplanung wird gutachterlich erarbeitet.
Einleitungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren für zwei Teilbereiche sind gefasst worden, weitere Verfahren werden nach und nach begonnen.
Die Fläche ist im Entwurf des in Aufstellung begriffenen Regionalplans als Allgemeiner Siedlungsbereich (vorher industrieller Bereich Bergbau) angemeldet.
Für den Bereich der Verwaltung, Lohnhalle, Kaue und dem anschließenden Park hat die Bergaufsicht Ende Mai 2019 geendet. Diese Teilfläche ist an den privaten Investor übergegangen. Das Verfahren zur Eintragung der meisten Bestandsgebäude als Denkmal wurde Ende Mai 2019 abgeschlossen.
Im Rahmen einer Stadterneuerungsmaßnahme Wiescherhofen/Pelkum plant die Stadt die städtebauliche Integration des Standortes über Wegeverbindungen und Grünflächen. Erste entsprechende Förderanträge im Stadterneuerungsprogramm sind gestellt.
Der Umfang für Einzelhandel wird parallel in der Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzeptes (EHK) betrachtet. Bei weiterer Konkretisierung wird auch die Abstimmung mit den Mitgliedskommunen des regionalen EHK östliches Ruhrgebiet eingeleitet.
Im Rahmen des InnovationCityRollOut-Prozesses wurde auch die Fläche des Bergwerks und des umgebenden Stadtteils untersucht. Im Sommer 2019 soll der Endbericht veröffentlicht werden.
Sachstand 2018
Sachstand 2018
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 53 ha. Der Schwerpunkt im Bestandsbereich wird die Kreativwirtschaft mit Grünnutzung auf den Freiflächen sein.
Auf einem Teil wird Wohnen realisiert.
Regionalplan
Die Fläche ist im Regionalplan als gewerblich-industrieller Bereich (GIB) mit Zweckbindung ausgewiesen.
Projektstand
Die Abbruchmaßnahmen im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Heinrich Robert finden zurzeit statt.
Fördermittel für Konzeptkosten von 0,266 Mio. Euro kommen aus der Städtebauförderung, weitere 0,221 Mio. Euro aus GRW.
Die Bauzustandsuntersuchung wurde im Juli 2015 abgeschlossen. Der städtebauliche Rahmenplan wurde im Dezember 2016 abgeschlossen. Das Nutzungsspektrum ist Kreativquartier, auf den Freiflächen
Wohnen und kleinteiliges Gewerbe.
Aktuell 2018
Eine Entwicklungsgesellschaft „CreativRevier“ Heinrich Robert GmbH wurde aus Stadttochter, RAG MI und Prisma Gruppe im März 2017 gegründet.
Zurzeit findet bis Mitte 2019 ein Rückbau der Gebäude statt, anschließend erfolgt die Bodensanierung.
Der B-Plan-Aufstellungsbeschluss ist im Mai 2018 für einen Teilbereich der Flächen vorgesehen.
Verkaufsgespräche mit der Prisma-Gruppe für
Bestandsbereiche laufen.
Der Denkmalschutz für das Gesamtensemble wird zurzeit diskutiert.
Sonstiges
Im Rahmen einer Stadterneuerungsmaßnahme Wiescherhofen/Pelkum plant die Stadt die städtebauliche Integration des Standortes über Wegeverbindungen und Grünflächen. Ein LOI zur
Förderung dieses innovativen Ansatzes zur Entwicklung der Fläche wurde im Mai 2017 überreicht.
Ein Förderantrag aus Innovationsmitteln des Landes über ca. 2,6 Mio. € ist gestellt und wird derzeit durch die BR Arnsberg bearbeitet.
Sachstand 2017
Sachstand 2017
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 53 ha. Der Schwerpunkt im Kenbereich soll die Nutzung durch die Kreativ- und Freizeitwirtschaft sein; weitere Nutzungsbausteine sind Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Freiflächen.
Regionalplan
Im Regionalplan ist als die gewerblich-industrieller Bereich (GIB) mit Zweckbindung ausgewiesen.
Entwicklungsziel
Zeitlich primäres Ziel und entscheidende Entwicklungsrichtung ist die Reaktivierung des baulichen Kernbereiches zu einem Kreativ- und Dienstleistungsquartier. Das eindrucksvolle Gebäudeensemble bietet nicht nur Kulisse, sondern auch den richtigen Standort für eine Mischung aus gewerblichen, kreativen, kulturellen und freizeitorientierten Nutzungen (Gastronomie, Dienstleistung, Hotel, Kultur). Verfügt der Kernbereich über ausreichend Strahlkraft, bietet die Gesamtfläche Potenziale für einen Open-Air-Eventbereich, für Gewerbe- und Wohnquartiere, für Stellplätze, für eine Solarfarm, für einen urbanen Stadtpark (in Ergänzung des Lippeparks) und einen größeren Frequenzbringer aus dem Bereich Freizeitwirtschaft. Die räumliche und verkehrlich-funktionelle Öffnung des ehemaligen Betriebsgeländes zu den benachbarten Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen spielt hierbei eine wesentliche Rolle, untergeordnet auch durch kleinere Einzelhandelsflächen.
Stand 2017
Im Dezember 2012 wurde die erste Machbarkeitsstudie abgeschlossen.
Die Nachnutzung des Bergwerksgeländes Heinrich-Robert wird Gegenstand der Bergbauflächen-Vereinbarung.
Wesentliche Teile der Betriebsanlagen werden mithilfe von Fördermitteln des Landes und einer Kofinanzierung der RAG MI in ihrem Bestand durch eine detailreiche 3D-Einmessung erfasst und in ihrem baulichen Zustand bewertet.
Seit 2015 wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet und im Februar 2017 durch den Rat der Stadt beschlossen, der nicht nur das Bergwerksgelände selbst, sondern auch die benachbarten Stadtteile Pelkum und Wiescherhöfen umfasst. Das Planverfahren wird durch Mittel der Städtebauförderung NRW und der RAG MI finanziert.
Mitte 2016 fand zum ersten Mal die Extraschicht der Ruhrtouristik auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Heinrich-Robert statt; mehrere tausend lokale und regionale Besucherinnen und Besucher entdeckten das Gelände mit der Blickrichtung Kultur neu. Im Jahr 2017 wird dieser Kulturevent erneut auf dem Gelände stattfinden.
Die Flächeneigentümerin RAG MI verhandelt mit einem interessierten Entwickler über die Bedingungen einer Nachnutzung. Parallel wird in 2017 der Abriss der Bauteile erwartet, die nur unter sehr erschwerten Bedingungen umgenutzt werden können und zudem keine besondere baukulturelle Bedeutung aufweisen.
Perspektive 2017/18
Der städtebauliche Rahmenplan ist im Februar 2017 durch den Rat der Stadt Hamm beschlossen worden. Parallel zu privaten Grundstücksverhandlungen zwischen der Flächeneigentümerin RAG MI und einem Entwickler beginnt der Abriss von nicht nachnutzbaren Gebäudeeinheiten. Auf Grundlage der vertraglichen Einigung könnte die Vermarktung des Kreativ- und Dienstleistungsquartiers durch den Entwickler und die Wirtschaftsförderung in 2017 beginnen.
In Abhängigkeit und parallel zum Abschlussbetriebsplanverfahren (Teile des Geländes sind bereits aus der Bergaufsicht entlassen, der Bereich der Halde Humbert wird Ende 2017 folgen) wird neues Planungsrecht vorbereitet. Priorität sollen erste, vielleicht temporäre Nutzungen auf dem Gelände haben, so u. a. die Ausrichtung eines zweiten Kulturevents wiederum im Rahmen der Extraschicht der Ruhrtouristik.
Zur Einbettung in die Strukturen des benachbarten Stadtteils wird ein Integriertes Handlungskonzept erarbeitet, welches Grundlage für eine neue räumliche Förderkulisse bieten soll.
Sonstiges
Die zeitliche Abfolge der Nachnutzung ist von elementarer Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung. Ohne eine prosperierende und stabile Nutzung des Kernbereichs kann eine Entwicklung der größeren Randfläche nicht gelingen. Die adäquate Taktung dieser Entwicklungsdynamiken wird eine Herausforderung.
Insbesondere die Entwicklung von bergbaulichen Betriebsgebäuden bietet Chancen und Nischen für spezielle Nutzer, fordert aber auch ein sehr hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der notwendigen rechtlichen Grundlagen (Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Immissionsschutz, Naturschutz, Bergrecht). Das richtige Maß aus rechtlicher Steuerung, unternehmerischer Flexibilität und ausreichend Entwicklungszeit wird alle Partner gleichermaßen fordern.
Bei der Nachnutzung des Bergwerks Heinrich-Robert handelt es sich bereits um die fünfte Bergbauflächenreaktivierung im Stadtgebiet. Somit kann die Handlungsfähigkeit öffentlicher Investitionen nicht (erneut) die primäre Grundlage für eine Nachnutzung sein. Mit Blick auf die regionale Nachfrage sowie die Makro- und Mikrolage des Standortes erscheint eine privatwirtschaftliche Investitionsbereitschaft als tragfähigste Entwicklungsvariante.
Die Fläche ist derzeit im Regionalplan als GIB mit der Zweckbindung „ohne Spezifizierung“ dargestellt. Für gewerblich-industrielle Folgenutzungen muss vorab eine Regional-Änderung mit dem Ziel der Rücknahme der Zweckbindung erfolgen.