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Oberhausen Zeche Sterkrade 1/2
von der Bergbaufläche zum Stadtquartier
Die Entwicklung der bereits sanierten Fläche zu einem attraktiven Stadtquartier wird erhaltenswerte Relikte der industriellen Vergangenheit einbeziehen und neue Chancen der Durchgrünung nutzen.
gut zu wissen
- Größe: 14 ha
- Vorgesehene Nutzung: Wohnen, nicht-störendes Gewerbe, Grün
- Fördermittel: bislang keine
- Regionalplan: Allgemeiner Siedlungsbereich
Webseite der Stadt Oberhausen zur Zeche Sterkrade:
Zeche Sterkrade
Aktuelles 2023
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Innerhalb der gekennzeichneten Fläche ist der zentrale Bereich mit einer Größe von ca. 14 ha für eine Entwicklung von Wohnen, nicht störendem Gewerbe und Grünflächen vorgesehen.
Das Gelände grenzt an die geplante BETUWE-Linie.
Sachstand 2023
Standortentwicklung unter "Zukunft.Quartier.Sterkrade" in Vorbereitung.
Nächste Realisierungschritte
Aufstellung Bebauungsplan ab 2024
Sachstand 2023
Flächennutzung
Flächenaufteilung
- Wohnbauflächen
- Gewerbeflächen
- Grünflächen
- Trassenführung RS 1
Konkretisierung der Nutzung
- Wohnbaufläche 5,7 ha für ca. 600 Wohneinheiten
- Fläche für nicht störendes Gewerbe ca. 2,1 ha
- Öffnung des Alsbaches als Ausgleichsmaßnahme für Flächenbedarf der östlich angrenzenden BETUWE-Strecke
- Grün ca. 4,7 ha (Umlagerungsbauwerk, Abstandsflächen)
- Trasse RS 1
Besonderheiten der Neunutzung
- Integration denkmalgeschütztes Bestandsgebäude mit Förderturm in die Entwicklung
- Entwicklungsvereinbarung zwischen Stadt und Eigentümern in 2023
Sachstand 2023
Entwicklung
Trägerstruktur
- Eigentum/Vermarktung: RAG MI und privater Eigentümer
Förderung
- Nicht beabsichtigt.
Besonderheiten im Umfeld der Fläche
- BETUWE-Ausbaustrecke östlich angrenzend
- Trassenführung Radschnellweg (RS) 1
Orthophotos
1990er Jahre
2022
Kartenteil
Kartographie
Orthofoto Maßstab 1:10.000
Fläche auf dem Stadtplanwerk, Maßstab 1:10:000
Ausweisung im rechtsgültigen Regionalplan Maßstab 1:10.000
Sachstand 2022
Sachstand 2022
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Innerhalb der gekennzeichneten Fläche ist der zentrale Bereich mit einer Größe von ca. 14 ha für eine Entwicklung von Wohnen, nicht störendem Gewerbe und Grünflächen vorgesehen.
Das Gelände grenzt an die geplante BETUWE-Linie.
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan (RFNP):
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) sowie Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich.
Aktuell 2022:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie randlich als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Fläche ist bereits saniert.
Das RFNP-Änderungsverfahren (33. Änderung) mit dem Ziel, die bisherige Wohnbaufläche in eine Mischbaufläche umzuwidmen, ist nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens am 11.12.2020 rechtswirksam geworden.
Aktuell 2022
Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens erfolgt in Abstimmung mit dem Eigentümer u.a. nach der Klärung des Lärmschutzes im Rahmen des in diesem Abschnitt noch laufenden Planfeststellungsverfahrens zur BETUWE-Linie. Die Öffnung des Alsbachs (fließt unter dem Gelände) ist als Ausgleichsmaßnahme für die BETUWE-Linie vorgesehen und soll quartiersprägend den Freiraum aufwerten. Der Ausbau des Teilabschnitts der HOAG-Trasse als Fuß- und Radweg ist geplant.
Die Wettbewerbsergebnisse des städtebaulichen Schlaun-Wettbewerbs aus 2015 liegen vor und sollen soweit möglich in das B-Plan-Verfahren einfließen. Am Schacht 2 befindet sich eine Anlage zur Gewinnung und Verwertung von Grubengas durch die Firma Mingas Power. Seitens der Stadt Oberhausen ist einer Verwertung bis zum 15.08.2021 zugestimmt worden. Darüber hinaus wurde jüngst der Verwertung von Grubengas über drei weitere Jahre zugestimmt.
Sachstand 2021
Sachstand 2021
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Innerhalb der gekennzeichneten Fläche ist der zentrale Bereich mit einer Größe von ca. 14 ha für eine Entwicklung von Wohnen, nicht störendem Gewerbe und Grünflächen vorgesehen. Das Gelände grenzt an die geplante BETUWE-Linie.
Festlegung im Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan (RFNP):
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB).
Aktuell 2021:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Fläche ist bereits saniert. Das RFNP-Änderungsverfahren (33. Änderung) mit dem Ziel, die bisherige Wohnbaufläche in eine Mischbaufläche umzuwidmen, ist nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens am 11.12.2020 rechtswirksam geworden.
Aktuell 2021
Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens erfolgt in Abstimmung mit dem Eigentümer u.a. nach der Klärung des Lärmschutzes im Rahmen des in diesem Abschnitt noch laufenden Planfest-stellungsverfahrens zur BETUWE-Linie. Die Öffnung des Alsbachs (fließt unter dem Gelände) ist als Ausgleichsmaßnahme für die BETUWE-Linie vorgesehen und soll quartiersprägend den Freiraum aufwerten. Der Ausbau des Teilabschnitts der HOAG-Trasse als Fuß- und Radweg ist geplant. Die Wettbewerbsergebnisse des städtebaulichen Schlaun-Wettbewerbs aus 2015 liegen vor und sollen soweit möglich in das B-Plan-Verfahren einfließen.
Am Schacht 2 befindet sich eine Anlage zur Gewinnung und Verwertung von Grubengas durch die Firma Mingas Power. Seitens der Stadt Oberhausen ist einer Verwertung bis zum 15.08.2021 zugestimmt worden. Darüber hinaus wurde jüngst der Verwertung von Grubengas über drei weitere Jahre zugestimmt.
Sachstand 2020
Sachstand 2020
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Innerhalb der gekennzeichneten Fläche ist der zentrale Bereich in einer Größe von ca. 14 ha für eine Entwicklung von Wohnen, nicht störendem Gewerbe und Grünflächen vorgesehen.
Das Gelände grenzt an die geplante BETUWE-Linie.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan (RFNP):
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Fläche ist bereits saniert. Ende 2017 gab es einen Einleitungs-/Erarbeitungsbeschluss zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) mit dem Ziel, die bisherige Wohnbaufläche in eine Mischbaufläche umzuwidmen.
Nach der formellen Offenlage des Planentwurfs im September 2019 erfolgen derzeit die abschließenden Planbeschlüsse durch die Räte der RFNP-Städte (Stand: 06/2020).
Das RFNP-Änderungsverfahren (33. Änderung) wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens voraussichtlich im dritten Quartal 2020 rechtswirksam.
Aktuell 2020
Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens erfolgt u.a. nach der Klärung des Lärmschutzes im Rahmen des in diesem Abschnitt noch laufenden Planfeststellungsverfahrens zur BETUWE-Linie.
Die Öffnung des Alsbachs (fließt unter dem Gelände) ist als Ausgleichsmaßnahme für die BETUWE-Linie vorgesehen.
Evtl. ist ein Förderantrag für eine Fußgängerbrücke über die Bahnlinie vorgesehen.
Der Ausbau des Teilabschnitts der HOAG-Trasse als Fuß- und Radweg ist geplant.
Sonstiges
Die Wettbewerbsergebnisse des städtebaulichen Schlaun-Wettbewerbs aus 2015 liegen vor und sollen in das B-Plan-Verfahren einfließen.
Am Schacht 2 befindet sich eine Anlage zur Gewinnung und Verwertung von Grubengas durch die Firma Mingas Power. Seitens der Stadt Oberhausen ist einer Verwertung bis zum 15.08.2021 zugestimmt worden.
Sachstand 2019
Sachstand 2019
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Innerhalb der gekennzeichneten Fläche ist der zentrale Bereich in einer Größe von ca. 14 ha für eine Entwicklung von Wohnen, nicht störendem Gewerbe und Grünflächen vorgesehen.
Das Gelände grenzt an die geplante Betuwe-Linie.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Aktuell 2019:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich zeichnerisch festgelegt.
Projektstand
Die Fläche ist bereits saniert.
Ende 2017 gab es einen Einleitungs-/Erarbeitungsbeschluss zur Änderung des RFNP mit dem Ziel, die bisherige Wohnbaufläche in ein Mischgebiet umzuwidmen.
Der Offenlagebeschluss ist im Juni/Juli 2019 vorgesehen. Im September 2019 erfolgt die formelle Offenlage des Planentwurfs. Das Änderungsverfahren wird voraussichtlich Mitte 2020 abgeschlossen sein.
Aktuell 2019
Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens erfolgt u.a. nach der Klärung des Lärmschutzes Betuwe (Stand: 04/2019).
Die Öffnung des Alsbachs (fließt unter dem Gelände) ist als Ausgleichsmaßnahme für die Betuwe-Linie vorgesehen.
Evtl. ist ein Förderantrag für eine Fußgängerbrücke über die Bahnlinie vorgesehen.
Der Ausbau des Teilabschnitts der HOAG-Trasse als Fuß- und Radweg ist geplant.
Die Wettbewerbsergebnisse des städtebaulichen Schlaun-Wettbewerbs aus 2015 liegen vor und sollen in das B-Plan-Verfahren einfließen.
Am Schacht 2 findet eine Gewinnung und Verwertung von Grubengas durch die Firma Mingas Power statt. Seitens der Stadt Oberhausen ist einer Verwertung bis zum 15.08.2021 zugestimmt worden.
Sachstand 2018
Sachstand 2018
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Fläche beträgt rund 14 ha. Vorgesehen sind Wohnen, nicht störendes Gewerbe und Grünflächen.
Das Gelände grenzt an die BETUWE-Linie.
Regionalplan
Im Regionalplan ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Projektstand
Die Fläche ist bereits saniert. Ende 2017 gab es einen Beschluss zur RFNP-Änderung von Wohnbaufläche in Mischbaufläche.
Es gibt einen Erarbeitungsbeschluss des Rates für wohnverträgliche Gewerbe- und Mischbaunutzungen.
Aktuell 2018
Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens erfolgt nach der Klärung des Lärmschutzes BETUWE (2018).
Die Öffnung des Alsbachs (fließt unter dem Gelände) ist als Ausgleichsmaßnahme für die BETUWELinie vorgesehen.
Evtl. ist ein Förderantrag für die Fußgängerbrücke über die Bahnlinie vorgesehen.
Der Ausbau des Teilabschnitts HOAG-Trasse als Fuß- und Radweg ist geplant.
Das B-Plan-Verfahren läuft. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ab März2018 geplant.
Der Aufstellungsbeschluss wird voraussichtlich Anfang 2019 erfolgen.
Sonstiges
Die Wettbewerbsergebnisse des städtebaulichen Schlaun-Wettbewerbs aus 2015 liegen vor und fließen in das B-Plan-Verfahren ein.
Sachstand 2017
Sachstand 2017
Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt ca. 14 ha für eine Entwicklung von Wohnen, nicht störendem Gewerbe und Grünflächen.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan (RFNP): Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Entwicklungsziel
Für die Fläche Zeche Sterkrade 1/2 wird eine gemischte Nutzung aus Wohnen, kleinteiligem Gewerbe und Grünflächen angestrebt.
Der Umfang des Nutzungsspektrums wird derzeit geklärt. Im Rahmen der beabsichtigten Nachnutzung sind auch eine Öffnung des Alsbaches (Ausgleichsmaßnahme BETUWE) und ein Ausbau der HOAG-Trasse als Fuß- und Radweg vorgesehen.
Stand 2017
Auf der Fläche Zeche Sterkrade 1/2 wird derzeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens das Nutzungsspektrum unter Einbeziehung der Ergebnisse des städtebaulichen Schlaun-Wettbewerbs aus 2015 sowie in Abhängigkeit des Planfeststellungsverfahrens BETUWE (Abschnitt 1.2) geklärt bzw. konkretisiert. Die Sanierung der Fläche ist abgeschlossen. Zusätzlich werden aktuell Lösungen zur Sicherstellung des Artenschutzes (Kreuzkröte) in Abhängigkeit zum Planfeststellungsverfahren BETUWE erarbeitet.
Die Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens BETUWE stellen eine zentrale Entwicklungsvoraussetzung für die Gesamtfläche dar, da in dieser Abhängigkeit das Nutzungsspektrum zu klären ist.
Das im Eigentum der Industriedenkmalstiftung stehende Fördergerüst mit Schachthalle wurde instandgesetzt.
Perspektive 2017/18
Perspektivisch sind der Fortgang des Planfeststellungsverfahrens BETUWE (Abschnitt 1.2) und die Inhalte des zu erwartenden Planfeststellungsbeschlusses abzuwarten, um in diesem Kontext das flächenbezogene Nutzungsspektrum zu konkretisieren.
Sonstiges
keine Anmerkungen