So wurde gewählt

2020 haben die Bürger*innen die politischen Kräfteverhältnisse im Ruhrparlament zum ersten Mal in einer Direktwahl bestimmt. Informationen rund um die Direktwahl des Ruhrparlaments finden Sie hier.

Über die Direktwahl des Ruhrparlaments

Was ist das Ruhrparlament?

Das Ruhrparlament ist die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr - die einzige demokratisch legitimierte Klammer der Metropole Ruhr.

Die Politik des RVR entscheidet über eine Vielzahl von Projekten für die Region. 

Das Ruhrparlament ist der Motor für regionale Vernetzung und interkommunale Zusammenarbeit in der Metropole Ruhr.

Wer wählt das Ruhrparlament?

Mehr als vier Millionen Menschen im Ruhrgebiet sind bei der Direktwahl zum Ruhrparlament wahlberechtigt. Dazu zählt, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines EU-Mitgliedstaates besitzt und ihren bzw. seinen Wohnsitz im Ruhrgebiet hat.

Zum Ruhrgebiet, dem Verbandsgebiet des RVR, zählen die vier Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel sowie die elf kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Dieses Jahr wird die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zum ersten Mal direkt von den Bürger*innen gewählt. Ermöglicht wird das durch die Novelle des RVR-Gesetzes von 2015. Bislang haben die jeweiligen Räte und Kreistage der Verbandsmitglieder ihre Vertreter*innen in das Ruhrparlament entsandt.

Wo kann ich wählen?

Im August 2020 bekommt jede*r Wahlberechtigte auf einer Karte die Wahlbenachrichtigung für die Direktwahl des Ruhrparlaments zusammen mit der Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl der Heimatkommune zugesandt. Auf dieser Benachrichtigung ist notiert, wo genau sich der Wahlraum im Stimmbezirk befindet. In der Regel handelt es sich um Gebäude, die barrierefrei zugänglich sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist dies auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Der Wahlraum für die Direktwahl des Ruhrparlaments ist der gleiche wie der für die zeitgleich stattfindende Kommunalwahl.

Jede*r Wahlberechtigte hat alternativ die Möglichkeit, per Briefwahl seine/ihre Stimme abzugeben. Ein Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Direktwahl der Verbandsversammlung des RVR (Ruhrparlament) befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auch online können die Unterlagen zur Briefwahl beantragt werden. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.

Wie viele Stimmen habe ich? Wie werden die verteilt?

Wie viele Stimmen habe ich?

Jede*r Wahlberechtigte hat genau eine Stimme, mit der die Liste einer Partei oder Wählergruppe gewählt werden kann.
Bei der Wahl zur Verbandsversammlung des RVR handelt es sich um eine reine Listenwahl – vergleichbar mit dem Verfahren bei der Europawahl.

Die Listen werden im Vorfeld der Wahl von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt. Alle Listenbewerber*innen haben ihren Wohnsitz in der Metropole Ruhr.

Wie werden die Stimmen verteilt?

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht (Divisorverfahren mit Standardrundung). Das bedeutet: Der Anteil aller gültigen Stimmen, die bei der Wahl auf die Liste einer Partei oder Wählergruppe entfallen, bestimmt den Anteil der Sitze, die die Partei oder Wählergruppe im Ruhrparlament einnehmen wird.

Anders als bei den Rats- und Kreistagswahlen greift bei der Wahl des Ruhrparlaments allerdings eine Sperrklausel.
Bei der Sitzverteilung werden die Listen von Parteien und Wählergruppen nicht berücksichtigt, die weniger als 2,5 Prozent der Gesamtstimmenanzahl erhalten haben. Die den Parteien oder Wählergruppen zustehenden Sitze werden aus deren Listen in der dort festgelegten Reihenfolge der Kandidaten*innen besetzt.

Insgesamt wird das Ruhrparlament nach der Wahl 91 Sitze haben.
Das Wahlergebnis wird nach Auszählung aller Stimmen öffentlich bekanntgegeben.

Schaubild zur Ruhrwahl 2020. Darstellung des Wahlmodus
Schaubild zum Wahlverfahren der Ruhrwahl 2020. Quelle: RVR/2020

Wie wird der oder die Regionaldirektor*in gewählt?

Die Wahl des/der Regionaldirektor*in steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Wahl der Verbandsversammlung.

Denn die oder der Regionaldirektor*in sowie die Beigeordneten werden nicht unmittelbar von den Wahlberechtigten gewählt, sondern gesondert durch die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen die bzw. den Regionaldirektor*in sowie die Beigeordneten für eine Amtszeit von acht Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen Legislaturperioden der Verbandsversammlung des/der Regionaldirektor*in sind die Wahlen also zeitlich nicht aneinandergebunden.

Wie oft findet die Wahl des Ruhrparlaments statt?

Die Mitglieder des Ruhrparlaments werden alle fünf Jahre direkt gewählt. Die nächste Wahl findet planmäßig daher 2025 parallel zur nächsten Kommunalwahl statt.

Was Sie über das Ruhrparlament wissen müssen

Der Regionalverband Ruhr (RVR) und seine Verbandsversammlung machen die Metropole Ruhr politisch zu einer Einheit.

Wer im Parlament sitzt, was entschieden wird und wie die Metropole Ruhr von der Arbeit der Verbandsversammlung profitiert?

Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

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Grafik in lila mit dem Slogan "Ein Ruhrgebiet. Ein Ruhrparlament."