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Wahl zum Ruhrparlament 2025: Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Informationen und Bekanntmachungen

Am 14. September 2025 wird im Ruhrgebiet zum zweiten Mal die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr gewählt, auch Ruhrparlament genannt. Dazu erhalten die wahlberechtigten Personen in der Region im Rahmen der Kommunalwahlen einen weiteren Wahlzettel.

Ermöglicht wird die Direktwahl des Ruhrparlaments durch eine Novelle des RVR-Gesetzes aus dem Jahr 2015. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:

Gesetzliche Grundlagen

Stimmabgabe an der Wahlurne.
Stimmabgabe an der Wahlurne. © Fotolia/damir

Gut zu wissen

Am 13. September 2020 wurde das Ruhrparlament zum ersten Mal direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Die Ergebnisse und Sitzverteilung finden Sie hier:

ruhrparlament: wahlergebnisse 2020 

graue Schachtel

Wahl zeitgleich mit Kommunalwahl

Die Wahl des Ruhrparlaments findet am 14. September 2025 zeitgleich mit der Kommunalwahl statt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten dazu einen weiteren Stimmzettel.

Das RVR-Gesetz sieht vor, dass die Verbandsversammlung aus 91 Mitgliedern besteht, welche in einer reinen Listenwahl gewählt werden.

Die wahlrechtlichen Grundlagen für die Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen und die Direktwahl des Ruhrparlaments regelt das Land NRW im Kommunalwahlgesetz sowie der Kommunalwahlordnung.

FAQ: Was ist das Ruhrparlament?

Was ist das Ruhrparlament? Wer ist dort vertreten? Welche Aufgaben übernimmt die Verbandsversammlung? 
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im

FAQ zum Ruhrparlament

FAQ: Was ist die Ruhrwahl?

Wer wird gewählt? Und wie und wo kann ich wählen? 
Diese und weitere Fragen beantwortet das

FAQ zur Ruhrwahl

Wahlbüro

Referat Verbandsgremien

wahlen@rvr.ruhr
+49 201 2069-318