Gesetzliche Grundlagen

Befugnisse, Aufgaben und Pflichten

Im Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVR) sind sowohl Bildung und Befugnisse der Organe des Regionalverbandes Ruhr (RVR), das sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschusses und die/der Regionaldirektor/in, als auch deren Aufgaben und Pflichten geregelt.

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürgern in der Metropole Ruhr konnten erstmals im Herbst 2020  ihre Vertreterinnen und Vertreter in der RVR-Verbandsversammlung, dem Ruhrparlament, direkt wählen.

Ermöglicht wurde die Direktwahl durch eine Novelle des RVR-Gesetzes aus dem Jahr 2015.

Buch mit Gesetzestext liegt aufgeschlagen auf dem Tisch.
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Gut zu wissen

Informationen zu Gremien, Sitzungsterminen und Beschlussvorlagen finden Sie unter 
ruhrparlament.de 

Das Ergebnis der Ruhrwahl vom 13. September 2020 können Sie hier nachlesen:
Wahlergebnisse

graue Schachtel

Download

  • RVR-Gesetz (764 KB)Gesetz über den Regionalverband Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) geändert worden ist.

  • Repräsentationsrichtlinie (193 KB)des Regionalverbandes Ruhr in der Fassung vom 1. Juli 2016.

  • Geschäftsordnung (122 KB)Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung und die Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr in der Fassung vom 19. September 2005, zuletzt geändert am 10. Oktober 2025.

  • Verbandsordnung (225 KB)Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr in der Fassung vom 19. September 2005, zuletzt geändert am 10. Oktober 2025.

Dr. Cornelia Jäger

Referatsleitung Verbandsgremien

jaeger[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-703