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FAQs - Fragen rund um Ihre Ausbildung beim RVR

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Fragen und Antworten

  1. Woher weiß ich, welche Ausbildungsplätze/dualen Studiengänge im kommenden Jahr angeboten werden?
    Unsere offenen Ausbildungsplätze für das darauffolgende Jahr schreiben wir einmal jährlich im August/September im Stellenmarkt auf unserer Website aus. Leider können nicht alle Ausbildungsberufe beim Regionalverband Ruhr jedes Jahr angeboten werden.
  2. Wie bewerbe ich mich für einen Ausbildungsplatz/ein duales Studium?
    Bitten bewerben Sie sich ausschließlich online über unser Bewerbungsportal. Bewerbungen per Post oder E-Mail können wir leider nicht berücksichtigt werden.
  3. Welche Unterlagen muss ich der Bewerbung beifügen?
    Der Bewerbung beizufügen sind ein Anschreiben, ein Lebenslauf, die letzten beiden Schulzeugnisse und nach Möglichkeit auch Praktikumsbescheinigungen.
    Von jugendlichen Bewerber*innen (unter 16 Jahre) benötigen wir darüber hinaus eine Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter*innen.
  4. Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangen Bewerbungen geprüft. Dieser Vorgang nimmt erfahrungsgemäß 2-3 Wochen in Anspruch. Erst im Anschluss daran können wir Ihnen mitteilen, ob Sie für das weitere Verfahren berücksichtigt werden können.
  5. Wie sieht das Bewerbungsverfahren konkret aus?
    Bei positiver Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung absolvieren Sie zunächst einen schriftlichen Eignungstest. Dieser Test findet online statt und dauert insgesamt ca. 3 Stunden. Je nach Ausbildungsberuf folgt anschließend noch ein praktischer Test. Nach der Auswertung teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit, ob Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
  6. Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung beim Regionalverband Ruhr? 
    Für die Berufsausbildung gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Dort finden Sie alle Angaben zur aktuellen Ausbildungsvergütung, zu den Urlaubstagen, zur Jahressonderzahlung etc. Die aktuelle Fassung finden Sie hier: 
    vka.de - Tarifverträge-und-Richtlinien 
    Der o. g. Tarifvertrag gilt nicht für die dualen Studiengänge (Bachelor of Laws und Bachelor of Arts) beim Regionalverband Ruhr. Hier gilt der Anwärtergrundbetrag (A9 – A11) der Besoldungstabelle für Beamt*innen des Landes Nordrhein-Westfalen
    dbb-nrw.de - besoldungstabellen 

  7. Werde ich nach meiner Ausbildung übernommen? 
    Eine unbefristete Übernahme kann im Vorfeld leider nicht garantiert werden. Wir möchten Ihnen nach Ihrer Ausbildung aber in jedem Fall die Chance geben, ein Jahr Berufserfahrung bei uns zu sammeln.

Aline Nordhorn

Referat Personal
Team Personalentwicklung/-dienstleistungen

nordhorn@rvr.ruhr
+49 201 2069-582

Katharina Straßburger

Referat Personal
Team Personalentwicklung/-dienstleistungen

strassburger@rvr.ruhr
+49 201 2069-363