Informationsdienst Ruhr

15 Prozent mehr Verfahren wegen Verdachts auf Kindeswohlgefährdung im Ruhrgebiet

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). 18.294-mal haben die Jugendämter im Ruhrgebiet 2020 ein Verfahren wegen Verdachts auf Kindeswohlgefährdung eingeleitet. Das waren fast 15 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie das Statistische Landesamt IT.NRW mitteilt. In 3.186 Fällen wurde eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In weiteren 1.603 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob eine Gefahr vorliegt, konnte nicht eindeutig beantwortet werden. Bei 5.993 Verfahren wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. In 7.710 Fällen bestätigte sich der Verdacht nicht.

 

Die Jugendämter in der Metropole Ruhr wurden am häufigsten durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen (4.683). In 3.284 Fällen machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen war in 2.374-mal Initiator für eine Gefährdungseinschätzung.

 

Infos: https://www.it.nrw/atom/12951/direct

Pressekontakt: IT.NRW, Pressestelle, Telefon: 0211/9449-6661, E-Mail: pressestelle@it.nrw.de

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