Informationsdienst Ruhr

Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen, Gelsenkirchen und Mülheim

Essen/Gelsenkirchen/Mülheim (idr). Die Bundespolizei richtet vom 3. bis 7. März Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen Essen, Gelsenkirchen und Mülheim ein. In diesen Bereichen ist das Mitführen sämtlicher Waffen, Hieb- und Stichwaffen und gefährlicher Gegenstände verboten. Grund dafür ist die trotz Corona-Einschränkungen anhaltend hohe Zahl von Gewaltdelikten, bei denen Waffen eingesetzt werden. Gerade unter Alkohol- und Drogeneinfluss kommt es in den Hauptbahnhöfen vor allem am Wochenende zu Konflikten.

 

Bereits im Januar richtete die Polizei in den Hauptbahnhöfen Essen und Mülheim Waffenverbotszonen ein.

 

Infos: https://www.bundespolizei.de

Pressekontakt: Bundespolizeiinspektion Dortmund, Pressestelle, Telefon: 0231/562247-132, E-Mail: presse.do@polizei.bund.de

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