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Regionalplan Ruhr in Kraft

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2024 ist der Regionalplan Ruhr offiziell in Kraft getreten. Damit liegt seit 1975 erstmals wieder ein flächendeckender und einheitlicher Regionalplan für die Metropole Ruhr vor.

Mit der Veröffentlichung ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr durch die Regionalplanung im Regionalverband Ruhr (RVR) erfolgreich offiziell abgeschlossen. Der Regionalplan ersetzt nun die vier für den Planungsraum des RVR bislang gültigen Regionalpläne der drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster und den Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion 2030 (RFNP). Der flächendeckende Regionalplan legt die planerischen Grundlagen in allen wichtigen Bereichen der Metropole Ruhr für die nächsten zwanzig Jahre fest.

Die RVR-Verbandsversammlung hatte im November 2023 den Regionalplan Ruhr mit großer Mehrheit beschlossen. Danach, so sieht es das Gesetz vor, legte der RVR das Planwerk der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vor. Am 16. Februar hat diese die rechtsfehlerfreie Durchführung des Aufstellungsverfahrens bestätigt.

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