Pressemitteilung

Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr beginnt / Sechs Monate lang können sich Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf äußern

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 6. Juli 2018 beschlossen, einen neuen Regionalplan für die Metropole Ruhr aufzustellen. Jetzt haben Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Verbände bis zum 1. März 2019 die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen.

„Der künftige Regionalplan Ruhr wird das Leben der Menschen in der Metropole Ruhr für Jahre entscheidend prägen. Platz für neue Arbeitsplätze, zusätzlichen Wohnraum und weitere Freizeitmöglichkeiten wird geschaffen. Gleichzeitig sorgt der Plan für eine schonende Inanspruchnahme des Freiraums“, erläutert RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel.

Neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen legt der Regionalplan Ruhr künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen für die nächsten 15 bis 20 Jahre fest. Erstmals in NRW werden regional bedeutsame Gewerbe- und Industrieflächen für neue Unternehmen und Arbeitsplätze ausgewiesen. Diese regionalen Kooperationsstandorte sollen in interkommunaler Zusammenarbeit entwickelt werden und dabei optimale Standortbedingungen für große Betriebsansiedlungen bieten.

Neu bei der Aufstellung ist die enge Verknüpfung von formaler und informeller Planung. Mit dem "Handlungsprogramm Zukunft Metropole Ruhr" wird dem Regionalplan eine strategische Perspektive für die Entwicklung der Metropole Ruhr an die Seite gestellt. In dem Beteiligungsverfahren besteht deshalb zusätzlich die Möglichkeit auch zu der strategischen Perspektive eine Stellungnahme abzugeben.

„Das Ruhrgebiet soll mit der strategischen Regionalplanung zu einer hochdynamischen Region werden. Der Regionalplan Ruhr schafft die Grundlage für verbindliches Planungsrecht für das gesamte Ruhrgebiet. Das Handlungsprogramm Zukunft Metropole Ruhr soll Motor für konkrete Projekte und deren strategischen Umsetzung werden“, bekräftigt Martin Tönnes, RVR-Beigeordneter für Planung.

Der Planentwurf als zeichnerische Darstellung und seine textliche Begründung, der Umweltbericht, weitere Anlagen aber auch das Handlungsprogramm Zukunft Metropole Ruhr können vom 27. August 2018 bis einschließlich zum 27. Februar 2019 auf der Internetseite des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr eingesehen werden. Die Unterlagen liegen zudem in der RVR-Bibliothek sowie in den Verwaltungsgebäuden der Kreise und kreisfreien Städte im Verbandsgebiet aus. Adressen, Öffnungszeiten und weitergehende Informationen zum Beteiligungsverfahren stehen unter www.regionalplanung.rvr.ruhr.

Die Stellungnahmen können per E-Mail, per Post, per Fax oder nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift beim RVR eingereicht werden. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen vom RVR ausgewertet und der Verbandsversammlung vorgelegt, die abschließend über den aufzustellenden Regionalplan entscheidet.

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