Pressemitteilung

RVR-Regionalplanung bereitet dritte Offenlage vor:

Flächen für die Rohstoffgewinnung werden an neuen Versorgungszeitraum angepasst

Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet ein drittes Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr vor und passt das Planwerk an die neuen Rahmenbedingungen durch das Urteil des OVG Münster, den überarbeiteten Umweltbericht und die eingegangenen Stellungnahmen an. Dabei kommt es auch zu einer Reduzierung der Flächen für die Rohstoffgewinnung von Kies und Kiessand am Niederrhein von 20 auf 17 ausgewiesenen Flächen.

Über die neue Flächenkulisse hat der RVR am 31. Januar 2023 die Politik im RVR informiert. Im nächsten Schritt beginnt das dritte Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit. Die erneute Offenlage des Entwurfs vom einheitlichen Regionalplan Ruhr startet am 6. Februar. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hatte Ende September 2022 beschlossen, ein drittes Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster kommt wieder der Landesentwicklungsplan von 2017 zur Anwendung. Dadurch reduziert sich unter anderem der Versorgungszeitraum für die Rohstoffgewinnung von 25 auf 20 Jahre. Somit kann auf die Festlegung von drei bislang für den Abbau von Kies und Kiessand vorgesehene Bereiche verzichtet werden.

Die Regionalplanung im RVR schlägt nach gründlicher fachlicher Abwägung vor, in der dritten Offenlage des Regionalplanes die Bereiche „Boschheide“ und „Rayen/Hochkamer“ in Neukirchen-Vluyn sowie den Bereich "Saalhoff/Alpsray" in Kamp Lintfort aus dem bisherigen Entwurf zu streichen. Zusätzlich sollen die Bereiche "Niephauser Feld" und "Rossenrayer Feld/Asdonkshof" in Kamp-Lintfort verkleinert werden. Durch die Herausnahme dieser Bereiche verringert sich am Niederrhein die Fläche für die Gewinnung von bodennahen Rohstoffen wie zum Beispiel Kies von 1.163 auf 932 Hektar.

Neben den für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Bereichen sollen auch geringfügige Änderungen von Siedlungs- und Freiraumbereichen vorgenommen werden, deren Änderung im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde angeregt wurden. Der Gesetzgeber sieht vor: Sobald Änderungen an den bisherigen Planinhalten vorgenommen werden, muss eine erneute Beteiligung durchgeführt werden. Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit haben dann die Möglichkeit, zu den geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen.

Der Entwurf des Regionalplans Ruhr wird dafür Anfang Februar erneut ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Initiativen, Unternehmen sowie Verbände haben dann für zwei Monate die Gelegenheit, sich mit den geänderten Planinhalten erneut zu befassen und Stellung zu nehmen. Hierzu werden die Unterlagen vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 31.03.2023 im Internet auf den Seiten des RVR veröffentlicht:

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