Essen. Für den geplanten Neubau einer Wasserstoffleitung zwischen Emsbüren in Niedersachsen und Dorsten im Kreis Recklinghausen startet jetzt die Raumverträglichkeitsprüfung. Geplant wird der Neubau von der Thyssengas H2 GmbH und der Open Grid Europe GmbH. Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten öffentlichen Stellen können ab dem 8. September 2025 eine Stellungnahme abgeben.
Die Leitung Emsbüren-Dorsten ist Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes, das im Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde. Über das Wasserstoffkernnetz sollen große Verbrauchs- und Erzeugerpunkte für Wasserstoff angebunden werden. Über die neu geplante Leitung sollen Wasserstoffmengen vom Importhafen Wilhelmshaven sowie dem Grenzübergangspunkt Oude Statenzijl (Niederlande) bis in das Ruhrgebiet weitergeleitet werden.
Die Übernahme erfolgt durch Anbindung an den geplanten Nordsee-Ruhr-Link. Die Leitung verläuft dann von Emsbüren aus Richtung Süden bis zum Zielpunkt in Dorsten, wo die Anbindung an die geplante Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn („DoHa“) erfolgen soll. Während des Verlaufs sind weitere Kopplungen mit bestehenden und geplanten Leitungen vorgesehen. Insgesamt ist mit einer Länge von rund 100 Kilometern zu rechnen.
Zum Verfahren und Zuständigkeit
Die Regionalplanungsbehörden bei der Bezirksregierung Münster sowie beim Regionalverband Ruhr (RVR) prüfen das Vorhaben für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen auf Raumverträglichkeit. Die Bezirksregierung Münster übernimmt die Federführung für das Verfahren. Jede Regionalplanungsbehörde prüft das Vorhaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.
Zunächst wird eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In dieser werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Ebene der Raumordnung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung des raumverträglichsten Korridors durch die beteiligten Regionalplanungsbehörden. Im Anschluss an die Raumverträglichkeitsprüfung folgt das Zulassungsverfahren für die Wasserstoffleitung.
Die Verfahrensunterlagen sind ab dem 8. September 2025 bis einschließlich zum 10. Oktober 2025 auf den Webseiten der Bezirksregierung Münster und des RVR öffentlich einsehbar:
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist per E-Mail an raumvp@bezreg-muenster.nrw.de oder zur Niederschrift bei den auslegenden Regionalplanungsbehörden abgegeben werden.