Pressemitteilung

Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte rechtskräftig

Metropole Ruhr/Essen – 22. November 2021. Ende Juni hatte die Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr (RVR) den „Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte“ beschlossen und damit die Weichen für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der Metropole Ruhr gestellt.

Mit dem Plan werden neue großflächige Gewerbe- und Industriestandorte mit einem Umfang von 1.300 Hektar bereitgestellt. Der „Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte“ legt hierfür mehr als 20 Standorte im gesamten Ruhrgebiet fest. Er nimmt damit schon einen wichtigen Inhalt des Regionalplans Ruhr vorweg.

Nachdem die Landesplanungsbehörde die Rechtsprüfung abgeschlossen hat, ist der Teilplan mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW nun rechtskräftig geworden. Damit haben die Kommunen und Kreise jetzt Planungssicherheit und können die Bauleitplanung in interkommunaler Kooperation für neue Gewerbegebiete weiter vorantreiben.

Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel betont: „Die neue Flächenkulisse im Sachlichen Teilplan ist ein breit angelegtes, zukunftsweisendes Angebot an die Kommunen und Kreise im Ruhrgebiet, neue Betriebe anzusiedeln und bestehenden Unternehmen Erweiterungsoptionen zu bieten.“ Von den Standorten sind zehn auf Brachflächen vorgesehen, die sich für eine gewerblich-industrielle Folgenutzung eignen. Hierzu zählen u.a. die Schachtanlagen Franz-Haniel in Bottrop oder Rossenray in Kamp-Lintfort und der Rangierbahnhof in Hamm. Auch für vier Kraftwerksstandorte in Voerde, Lünen, Bergkamen und Werne eröffnet der neue Teilplan die Möglichkeit für eine gewerblich-industrielle Nachnutzung.

Der Sachliche Teilplan ist zugleich eine Premiere. Seit 55 Jahren hat die Regionalplanung im RVR damit wieder ein eigenes Planwerk für die Entwicklung des Ruhrgebiets geschaffen. Damit erreicht der RVR eine weitere Etappe auf dem Weg zum neuen einheitlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr.

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