Pressemitteilung

RVR-Verbandsversammlung macht mit Regionalplanänderung Weg für CreativRevier Heinrich Robert in Hamm frei

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer jüngsten Sitzung (23. September) die Weichen für die Entwicklung des CreativReviers Heinrich-Robert in Hamm gestellt. Die hierfür notwendige Änderung des Regionalplans für die künftige Entwicklung des Standorts wurde einstimmig beschlossen.

Auf der 52 Hektar großen ehemaligen Bergbaufläche Heinrich Robert soll eine neue Nutzung realisiert werden. Die denkmalgeschützten Gebäude sollen umgenutzt werden für Gastronomie, Gewerbetreibende, Kreativwirtschaft und kulturelle Nutzungen. Im Umfeld sollen neue Wohngebiete, Ladenlokale und neue Grünflächen entstehen.

Die Realisierung des CreativRevier Heinrich Robert machte eine Änderung des geltenden Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil, erforderlich. Die für den Bergbau vorgesehenen Festlegungen lassen derzeit ausschließlich bergbaubezogene Nutzungen zu. Um die geplanten neuen Nutzungen zu ermöglichen, mussten diese aufgehoben bzw. geändert werden. "Der Wiedernutzung brachgefallener Bergbauflächen kommt im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine besondere Rolle zu. Auf diese Weise können neue Wohnungen, neue Arbeitsplätze oder Räume für die Kreativwirtschaft geschaffen werden, ohne dass hierfür unbebauter Freiraum in Anspruch genommen werden muss", so Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des RVR.

Nach dem Beschluss legt die Regionalplanungsbehörde die Änderung des Regionalplans der Landesplanungsbehörde vor. Diese prüft das Verfahren auf mögliche Rechtsfehler. Sofern diese innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Einwendungen erhebt, tritt die Regionalplanänderung mit der Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW in Kraft. Die Verbandsversammlung hatte das Regionalplanänderungsverfahren im April 2022 eingeleitet.

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