Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter Regionalverband Ruhr, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie zu Ihrer eigenen Verpflichtung einstehen, sofern Sie insoweit eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung auf der Anmeldung übernommen haben.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Regionalverband Ruhr zustande. Die Annahme erfolgt grundsätzlich schriftlich durch Zusendung unserer Bestätigung/ Rechnung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung/ Rechnung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Wenn Sie uns innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme erklären, kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes der Vertrag zustande.

2. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Rechnung nach durchgeführter Tour

3. Leistungen

Welche Leistung vertraglich vereinbart ist, ergibt sich aus den Beschreibungen im Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung/ Rechnung. Diese Angaben sind für den Regionalverband Ruhr bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Teile der von Ihnen gebuchten Tour, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Leistung setzen wir Sie davon unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Touren-Termin, in Kenntnis. In einem solchen Fall sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Diesen Rücktritt haben Sie bei uns unverzüglich geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Sie können jederzeit von dem von Ihnen gebuchten Tour-Termin zurücktreten. Treten Sie kurzfristig vom Vertrag zurück oder treten Sie die Tour nicht an, verlangen wir Ersatz für unsere Aufwendungen.

Eine Rücktrittserklärung muss mindestens 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Tourtermin bei uns eingegangen sein. Ansonsten stellen wir Ihnen pro gebuchter Reiseleitung € 80 in Rechnung.

Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Umbuchungen sind möglich, sofern entsprechende Tour-Termine noch frei sind.

Ab dem 6. Tag vor Tour-Termin können Ihre Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Vertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Bis zum Tour-Termin können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie als Gesamtschuldner gegenüber dem Regionalverband Ruhr für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt des Dritten ggf. entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Regionalverband Ruhr

Wir können in folgenden Fällen vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Tour den Vertrag kündigen:

 a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie eine StudienTour mit einem Bus durchführen wollen, der nicht unseren Anforderungen entspricht: funktionierende Mikrofonanlage, max. 13,5 m lang, max. 3,8 m hoch, kein Linienbus.

 Wenn Sie die Durchführung der Tour ungeachtet einer mündlichen Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 Kündigen wir in solchen Fällen die Teilnahme an einer Tour, so behalten wir den Anspruch auf den Preis dieser Tour.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
In jedem Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Den eingezahlten Tourenpreis erhalten Sie unverzüglich zurück.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Tour infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Haftung des Regionalverband Ruhr

8.1 Als Veranstalter haften wir analog der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
            1. Die gewissenhafte Tourenvorbereitung;
            2. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger;
            3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller auf der RTG-Homepage angegebenen Inhalte,

sofern wir nicht gem. Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt haben;
            4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

8.2 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung des Regionalverbands Ruhr für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Tourenpreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit wir für einen lhnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.2 Deliktische Haftung
Für alle Ihre Schadensersatzansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung haften wir bei Personenschäden bis 75.000 Euro je Person und Tour.

Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt 4.000 Euro je Person und Tour.

10. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem Tourenbegleiter zur Kenntnis zu geben.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour haben Sie innerhalb eines Monats nach dem Ende der Tour gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. lhre Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Regionalverbands Ruhr (RVR) in Essen.

Stand: 31.Januar 2024

Christiane Becker-Romba

Referat Kultur, Sport und Industriekultur
Team Industriekultur

becker-romba@rvr.ruhr
+49 201 2069297