Umweltindikator // Gesetzlich geschützte Biotope im Ruhrgebiet
Gesetzlich geschützte Biotope im Ruhrgebiet nach §30 BNatSchG
Gesetzlich geschützte Biotope bilden eine der strengsten Schutzkategorien nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Hierbei handelt es sich um Bestandteile von Natur und Landschaft, die eine Bedeutung als besonders wertvolle Biotope haben. Eingriffe, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser Gebiete führen sind verboten. Diese Gebiete liegen oft innerhalb bereits bestehender Naturschutzgebiete, können aber auch eigenständig vorliegen. Im BNatSchG werden eine Reihe Biotoptypen pauschal vor solchen Eingriffen geschützt, wobei der Schutzstatus dem von Naturschutzgebieten entspricht. Einige dieser Biotoptypen sind z. B. naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer sowie deren Uferbereiche, Moore, Sümpfe, Röhrichte und Großseggenriede. Weitere Biotope sind offene Binnendünen, offene, natürliche Block- Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände sowie verschiedene Heiden, Gebüsch- und Rasenbiotope trocken-warmer Standorte. Magere Flachland-Mähwiesen sowie bestimmte Berg-Mähwiesen, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern fallen ebenfalls unter diese Schutzkategorie.
Das leistet der RVR
Der RVR ist Eigentümer von insgesamt 923 ha Flächen, die zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören. Der RVR selbst pflegt und entwickelt diese Flächen nach unterschiedlichen Schutzzielkonzepten.
Projekte
Interpretation
Die gesetzlich geschützten Biotope nach BNatSchG § 30 machen mit 5.975 ha 1,35 % der Gesamtfläche des Ruhrgebiets aus. Dies ist ein vergleichbarer Wert zu den 1,54 % im gesamten Land NRW. In der Außen- und Übergangzone, also den teils oder stark ländlich geprägten Bereichen des Ruhrgebiets, ist der Anteil dabei deutlich höher als in der Verdichtungszone.
Entlang der Flüsse Rhein und Lippe mit ihren Auenbereichen sowie im Bergischen Land finden sich hohe Anteile an geschützten Biotopen. Bei den Flussläufen von Rhein und Lippe liegt der Schwerpunkt auf Auwäldern sowie geschützten Wiesenbiotopen, vor allem Magerwiesen und- Weiden. Außerdem gibt es einige Abschnitte entlang der Flüsse die dem geschützten Biotoptyp Fließgewässerbereiche (natürlich oder naturnah, unverbaut) angehören. Ebenfalls meist in der Nähe der Flüsse gelegen sind auch eine Reihe von geschützten Biotopen des Typs stehende Binnengewässer (natürlich oder naturnah, unverbaut) zu verzeichnen. Dabei kommen am Rhein mehr Biotoptypen des Umlands und der Stillgewässer vor, während an der Lippe oft der Flusslauf selbst geschützt ist. Im Bergischen Land wird die Mehrzahl der gesetzlich geschützten Biotope ebenfalls aus einer Vielzahl kleiner, besonders wertvoller Flussläufe gebildet.
Datenquellen
LANUK (2025): Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW
Textquellen
Bundesamt für Naturschutz BFN (2025): 30 BNatSchG - Gesetzlich geschützte Biotope | BfN
Weitere Umweltindikatoren
Frank Bothmann
Team Umweltentwicklung und Monitoring
Klima und Umweltschutz
bothmann[at]rvr.ruhr
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