Umweltindikator // Umgebungslärm

Umgebungslärm im Ruhrgebiet

Als Umgebungslärm werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Menschen verursacht werden. Die Kartierung des Umgebungslärms ist in NRW bereits vier Mal durchgeführt worden, in den Jahren 2007, 2012, 2017 und 2022. Dabei wurde die Belastung durch die Lärmquellen Straßen (Verkehr), Schienen, Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe ermittelt. Es wurde jeweils festgestellt, wie viele Personen verschiedenen Stufen der Belastung jeder der genannten Lärmquellen ausgesetzt waren. Die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung (2022) wurde dabei erstmals mit einem europaweit harmonisierten Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) durchgeführt, welches die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermöglicht. Bei diesem Verfahren kam es zu Änderungen bei der Datengrundlage, den Berechnungsverfahren sowie den Rundungsregeln für die verschiedenen Pegelklassen. Damit sind die Ergebnisse dieser vierten Runde nicht mehr mit den Ergebnissen der vorherigen Runden vergleichbar. Allerdings wird 2027 die fünften Runde der Lärmkartierung veröffentlicht, was dann wieder eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Da das Verfahren EU-weit einheitlich durchgeführt wird ist auch eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten gegeben. Grundsätzlich ist das neue Verfahren strenger als das alte, es werden also deutlich mehr von Lärmbelastung betroffene Bürger ausgewiesen als in den vorherigen Runden. 

Lärmbelastung kann sowohl für die physische Gesundheit, etwa bei dadurch hervorgerufenen Schlafstörungen, als auch für die psychische Gesundheit, z. B. durch ein ständiges Unruhegefühl, schädlich sein. Auch für die Tierwelt kann Lärmbelastung sehr irritierend und schädlich sein. Das Ziel der NRW-Landesregierung ist es, die Gesamtlärmbelastung in Wohnbereichen bis 2030 deutlich zu verringern. Der Indikator Umgebungslärm im Ruhrgebiet stellt die Situation der Belastung der Bürger durch verschiedene Lärmquellen im Ruhrgebiet im Jahr 2022 (Vierte Runde der Lärmkartierung) dar. Das Umweltbundesamt stuft, beruhend auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie, tagsüber einen durchschnittlichen Umgebungslärm (LDEN) von >65 db(A) im Wohnbereich als gesundheitsgefärdent ein. Nachts (LNight) liegt dieser Wert bei >55 db(A). Sowohl von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI), für ganz Deutschland als auch vom LANUK für das Land NRW wurden diese Grenzwerte für Indikatoren übernommen. Für das Online-Umweltmonitoring für das Ruhrgebiet wurden ebenfalls diese Grenzwerte genutzt. Zum einen, da sie vom Umweltbundesamt empfohlen wurden und zum anderen, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit dem Bund und dem Land NRW zu ermöglichen. 

Durchschnittliche Lärmbelastung tagsüber (LDEN) >65 db(A)

Die Abbildung zeigt die durchschnittliche Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen von >65 Dezibel dB(A) am Tag (LDEN) im Ruhrgebiet. Dabei wird sowohl die Belastung in Ballungsräumen als auch Nicht-Ballungsräumen dargestellt. Es ist zunächst zu erkennen, dass Straßenlärm den größten Anteil hat. Im Ballungsraum waren 2022 mehr als 576.000 Menschen von erhöhtem Straßenlärm tagsüber betroffen, im Nicht-Ballungsraum waren es über 77.000. Dieser Unterschied ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im Ballungsraum insgesamt mehr Menschen leben und ein größerer Anteil der Bevölkerung in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen oder Autobahnen wohnt. Die Lärmbelastung durch Bundesschienenwege (Schienennetz der deutschen Bundesbahn) betraf im Ballungsraum über 15.000 Bürgerinnen und Bürger, im Nicht-Ballungsraum lediglich etwas über 5.000. Im Ballungsraum kam zusätzlich noch eine Belastung durch Sonstige Schienenwege (alle nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecken) hinzu, die über 27.000 Bürger betraf. Für diese Kategorie liegen leider keine Daten für den Nicht-Ballungsraum vor. In der Abbildung nicht dargestellt sind die nur 286 Personen, die 2022 einer Belastung von >65 db(A) durch Industrielärm ausgesetzt waren. 

Im Vergleich durch Hochrechnungen mit dem gesamten Land NRW ist die Lärmbelastung tagsüber (LDEN) durch Straßen im Ballungsraum im Ruhrgebiet um etwa 50 % erhöht. Bei allen anderen Lärmquellen sowie dem Lärm im Nicht-Ballungsraum liegen die Werte allerdings im Land NRW geringfügig höher. Es wird interessant sein, die Entwicklung der Lärmbelastung über die nächsten Erfassungsintervalle zu beobachten.

 

 

 

Durchschnittliche Lärmbelastung nachts (LNight) >55 db(A)

Die Abbildung zeigt die durchschnittliche Lärmbelastung verschiedener Lärmquellen von >55 Dezibel dB(A) nachts (LNight) im Ruhrgebiet. Es wird hier sowohl die Belastung in Ballungsräumen als auch in Nicht-Ballungsräumen dargestellt. Es wird deutlich, dass der Straßenlärm den größten Anteil an der Lärmbelastung ausmacht. Im Ballungsraum waren 2022 etwa 633.000 Bürgerinnen und Bürger einem erhöhten nächtlichen Straßenlärm ausgesetzt, im Nicht-Ballungsraum waren es ca. 87.000. Dieser Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass im Ballungsraum insgesamt mehr Menschen leben und ein größerer Anteil der Bevölkerung in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen oder Autobahnen wohnt. Die Lärmbelastung durch Bundesschienenwege (Schienennetz der deutschen Bundesbahn) betraf im Ballungsraum nachts ca. 34.000 Menschen, im Nicht-Ballungsraum waren es lediglich etwa 10.000. Im Ballungsraum waren zusätzlich noch ca. 42.000 Bürger einer Lärmbelastung durch Sonstige Schienenwege (alle nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecken) ausgesetzt. Im Nicht-Ballungsraum liegen hierfür leider keine Daten vor. Nicht dargestellt sind in der Abbildung die 1.200 Personen, die nachts einer Belastung durch Industrielärm ausgesetzt waren. 

Im Vergleich durch Hochrechnungen mit dem gesamten Land NRW ist die Lärmbelastung durch Straßen nachts im Ballungsraum im Ruhrgebiet um etwa 45 % erhöht. Auch die Lärmbelastung durch Industrie ist etwas höher. Bei allen anderen Lärmquellen sowie im Nicht-Ballungsraum ist die Lärmbelastung im Land NRW allerdings geringfügig höher. Es wird interessant sein zu analysieren, wie sich die Lärmbelastung nachts über die nächsten Kartierrunden hin entwickeln wird.

Hintergrundinformationen

Der Umgebungslärmkartierung liegen EU-weit festgelegte Berechnungs- und Modellierungsverfahren zugrunde. Eine flächendeckende Erfassung durch Messungen ist kaum realisierbar, da für belastbare Ergebnisse eine sehr große Zahl an Messpunkten nötig wäre. Entlang einer Straße müssten z. B. in 10 m Abständen zahlreiche Messungen bei verschiedenen Witterungs- und Verkehrsbedingungen durchgeführt werden. Dies ist aufgrund des Volumens praktisch nicht realisierbar. Für die einzelnen Schallquellenarten liegen allerdings verlässliche Berechnungsmethoden vor, deren Ergebnisse in der Regel etwas höhere Lärmwerte ergeben, als dies bei Messungen der Fall wäre. Es wird also leicht zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerechnet. Der EU-weite Einsatz vergleichbarer Berechnungs- und Modellierungsverfahren ermöglicht ebenfalls das Erstellen von europaweit vergleichbaren Lärmkarten. Es werden jeweils Isophonen berechnet, die den Grad der Belastung jeder Lärmquelle festsetzen. Die Lärmpegelklassen sind 55-59 dB(A), 60-64 dB(A), 65-69 dB(A), 70-74 dB(A) und >75 dB(A). Durch Kenntnis der Einwohnerzahlen innerhalb der verschiedenen Isophonen kann die Anzahl der von Lärmbelastung betroffenen berechnet werden. Die Daten wurden vom LANUK als Umweltindikator für Gesamt-NRW ausgearbeitet, können aber auch durch Anklicken der Lärmkarte für einzelne Kommunen extrahiert werden. 

Das Icon für das Sustainable Development Goal 3 Gesundheit und Wohlergehen zeigt eine EKG Linie und ein Herz auf grünem Grund
Sustainable Development Goal Nr. 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Das Icon für das Sustainable Development Goal Nr 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden stellt vier unterschiedliche Häuserfassaden vor orangenem Hintergrund darf
Sustainable Development Goal Nr. 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden

Datenquelle

LANUK (2026): Umgebungslärmkartierung 4. Runde (2022) – Bereitstellung der Daten aller Ballungsraumkommunen (eigenständige Kartierung der Kommunen) und aller nicht-Ballungsraum Kommunen (kartiert durch LANUK) durch das LANUK.

Textquellen

Umgebungslärmportal NRW (2026): Umgebungslärm | Umgebungslärmportal

Umgebungslärmportal NRW (2026): Ausarbeitung der Lärmkarten in NRW | Umgebungslärmportal

Umweltbundesamt (2022): Straßenverkehrslärm | Umweltbundesamt 

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Es liegen 3 Ergebnisse vor.

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Jakob Knipfer

Team 20-4 Umweltentwicklung und Monitoring
Referat 20 Klima und Umweltschutz

knipfer[at]rvr.ruhr
49 201 2069-393