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Das Ruhrparlament stimmt neuen Regionalen Kooperationsstandorten zu

Die Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr hat in ihrer Sitzung am 25.06.2021 mit der Zustimmung zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ die Weichen für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der Metropole Ruhr gestellt. Hierfür sollen neue großflächige Gewerbe- und Industriestandorte mit einem Umfang von 1.300 Hektar bereitgestellt werden. Der Sachliche Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ legt 24 Standorte im gesamten Ruhrgebiet fest. Er ist ein vorgezogener Aspekt des Regionalplans Ruhr.

„Die breite Zustimmung des Ruhrparlaments zum Sachlichen Teilplan ist ein starkes politisches Signal. Die neue Flächenkulisse ist ein zukunftsweisendes Angebot an die Kommunen und Kreise im Ruhrgebiet, neue Betriebe anzusiedeln und bestehenden Unternehmen Erweiterungsoptionen zu bieten. Mit diesem Flächenangebot sind wir im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Wirtschaftsregionen wieder konkurrenzfähig“, sagt Dr. Frank Dudda, Vorsitzender der Verbandsversammlung beim RVR, nach dem Beschluss.

Von den 24 Standorten sind zehn auf ehemaligen Industrie- oder Bahnbrachflächen vorgesehen, die sich für eine gewerblich-industrielle Folgenutzung eignen. Hierzu zählen die Schachtanlagen Franz Haniel in Bottrop oder Rossenray in Kamp-Lintfort und der Rangierbahnhof in Hamm. Auch für vier Kraftwerksstandorte in Voerde, Lünen, Bergkamen und Werne eröffnet der neue Teilplan die Möglichkeit für eine gewerblich-industrielle Nachnutzung.

Bernd Tischler, Vorsitzender des RVR-Planungsausschusses, bekräftigt: „Mit dem Sachlichen Teilplan gibt der Verband den Kommunen und Kreisen Planungssicherheit und zeigt seine Handlungsfähigkeit. Zudem kann ein Großteil der neuen Standorte auf vorher intensiv genutzten Flächen realisiert werden, ohne dass hierfür Flächen im Freiraum geopfert werden müssen. Damit tragen wir dem Anspruch der Region Rechnung, das Ruhrgebiet zur grünsten Industrieregion entwickeln zu wollen.“

RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel unterstreicht: „Der jetzt beschlossene Sachliche Teilplan ist zugleich eine Premiere. Seit 55 Jahren hat die Regionalplanung im RVR damit wieder ein eigenes Planwerk für die Entwicklung des Ruhrgebiets geschaffen. Damit schreibt der RVR ein wichtiges Kapitel auf dem Weg zum neuen einheitlichen Regionalplan Ruhr.“

Die Verbandsversammlung hat nun die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der großflächigen Standorte in der Metropole Ruhr geschaffen. Ob und wann Baurecht für neue Gewerbegebiete geschaffen wird, entscheiden abschließend die Stadt- und Gemeinderäte vor Ort.

Revisionsklausel sichert flexible Nachsteuerung

Mit einem Begleitantrag zum Sachlichen Teilplan ermöglicht die Verbandsversammlung eine flexible Nachsteuerung der Flächenausweisung. Dies soll über eine Revisionsklausel geschehen, die vorsieht, dass alle 24 Kooperationsstandorte spätestens nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden sollen. Im Ergebnis können sowohl aktuelle Kooperationsstandorte aufgegeben als auch neue hinzugefügt werden. Der RVR soll zudem einen Rahmen schaffen, um regionale Kooperationen bei der Entwicklung der Standorte zu initiieren und zu moderieren.

Michael Bongartz, Referatsleiter Staatliche Regionalplanung im RVR, erläutert: „Wenn eine Fläche über einen längeren Zeitraum ungenutzt bleibt oder nicht entwickelt wird, besteht die Möglichkeit, das betroffene Areal zurückzunehmen oder aber einen neuen Standort zu finden. Dieser kann dann über ein Änderungsverfahren ausgewiesen werden. Ein Regionalplan ist nicht in Stein gemeißelt.“

Bevor der von der Verbandsversammlung beschlossene Plan in Kraft tritt, muss er noch der Landesplanungsbehörde angezeigt werden. Sie prüft, ob das Planwerk rechtmäßig zustande gekommen ist. Sobald dies erfolgt ist, wird das Planwerk im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht. Damit tritt das Planwerk in Kraft und die Standorte werden verbindlich.

Die Regionalplanung im RVR arbeitet parallel mit Hochdruck am neuen einheitlichen Regionalplan Ruhr, mit dem die gültigen Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie der Regionale Flächennutzungsplan der Kernruhrgebietsstädte abgelöst werden sollen. Hier sind die Arbeiten so weit fortgeschritten, dass bis Herbst 2021 die Auslegung des überarbeiteten Entwurfes im Rahmen einer zweiten Offenlage erfolgen kann. Im Rahmen dieses Verfahrens haben Behörden, Verbände und auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den geänderten Planinhalten zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

 

 

 

Tana Petzinger

Referatsleitung
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