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15. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe im Gebiet der Stadt Marl:

Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs im Rahmen eines Flächentausches

Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vom 19.Oktober 2020 bis einschließlich 19.November 2020

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat in ihrer Sitzung am 15.06.2020 beschlossen, die 15. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe im Gebiet der Stadt Marl zu erarbeiten (vgl. §§ 6, 19 Abs. 1 LPlG NRW) und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen (vgl. § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW).

Karte: Änderung Jahnstadion.
Abb.: RVR

Anlass

Anlass der Regionalplanänderung ist die Absicht der Stadt Marl, die Voraussetzung für eine Wohnbebauung im Bereich des ehemaligen Jahnstadions und der Waldschule zu schaffen. Beabsichtigt ist die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs zwischen „Otto-Hue-Straße“, der Straße „Am Jahnstadion“, „Hülsstraße“ und der „Droste-Hülshoff-Straße“. Im Rahmen eines Flächentauschs soll östlich der „Stübbenfeldstraße“ ein gleich großer Allgemeiner Siedlungsbereich zurückgenommen werden und als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt werden.

Umweltprüfung

Die Umsetzung der 15. Änderung des Regionalplans wird Auswirkungen auf die Umwelt haben. Daher ist gemäß § 8 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW eine Umweltprüfung durchzuführen auf der Grundlage eines zu erstellenden Umweltberichtes.

Den öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen eines Regionalplans berührt werden kann, wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen schriftlich zu äußern (vgl. § 34 Verordnung zur Durchführung des LPlG NRW).

Soweit sich in diesem Zusammenhang relevante Vorschläge ergaben, wurden diese im Umweltbericht berücksichtigt (Anlage 3 Erarbeitungsbeschluss). Der Umweltbericht ist im Sinne der in § 8 Abs. 1 ROG aufgeführten Schutzgüter gegliedert.

 

Öffentliche Auslegung

Beteiligung

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. 13 Abs. 1 LPlG NRW ist der Entwurf der Regionalplanänderung zusammen mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen öffentlich auszulegen und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.

Fristen und verfahren

Die Planunterlagen zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe werden in der Zeit

vom 19. Oktober 2020 bis einschließlich 19. November 2020

an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht ausgelegt:

a)

Regionalverband Ruhr (RVR) 
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Bibliothek
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr

Aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können die Planunterlagen nur nach persönlicher oder telefonischer Voranmeldung unter 0201/2069-206 eingesehen werden. Beim Betreten des RVR Gebäudes hat sich jede Person an der Information anzumelden. Zudem ist im Gebäude des RVR eine Mund-Nasen-Maske beim Betreten und bis zum Verlassen des Gebäudes zu tragen.

b)

Kreishaus Recklinghausen 
Kurt-Schumacher-Allee 1 
45657 Recklinghausen
Raum 2.4.06, 2. Etage
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:15 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können die Planunterlagen beim Kreis Recklinghausen nur nach persönlicher oder telefonischer Voranmeldung unter 02361/53-4040 und/oder per Email an Bauleitplanverfahren@kreis-re.de eingesehen werden. Jede Person hat sich beim Betreten des Kreishauses an der Information anzumelden. Zudem ist im Kreishaus eine Mund-Nasen-Maske beim Betreten und bis zum Verlassen des Gebäudes zu tragen.

Die bei den vorgenannten Stellen ausgelegten Unterlagen zur 15. Änderung des Regionalplans können in dem Zeitraum zwischen dem 19.10.2020 bis zum 19.11.2020 vollumfänglich auf der Internetseite des Regionalverbands Ruhr unter www.regionalplanung.rvr.ruhr sowie dauerhaft als Drucksache Nr. 13/1645 unter www.ruhrparlament.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung können innerhalb der Auslegungsfrist vom 19.10.2020 bis einschließlich 19.11.2020

vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr oder
per Post an den
Regionalverband Ruhr
Regionalplanungsbehörde Referat 15
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen oder
per Fax an 0201/2069-369

abgegeben werden.

Stattdessen können Stellungnahmen zur Niederschrift innerhalb der Auslegungsfrist am Auslegungsort im Kreishaus Recklinghausen nach telefonischer Voranmeldung unter 02361/53-4040 vorgebracht werden. Im Übrigen können Stellungnahmen im Kreishaus Recklinghausen im Raum 2.4.06 zur Weiterleitung an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abgegeben werden. 

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind bei der Erarbeitung der 15. Regionalplanänderung im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr erhält unter anderem eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung der Regionalplanänderung durch Beschluss. In einem letzten Verfahrensschritt veranlasst die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 15. Regionalplanänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Etwaige Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Bedenken, Hinweisen oder Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

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drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen