6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil)

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28. Januar bis zum 01. März 2019

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 14.12.2018 beschlossen, die 6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil –, im Gebiet der Stadt Dortmund zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

  • Aufhebung der Zweckbindung und des Piktogramms für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen

Die Städte Dortmund und Castrop-Rauxel planen, auf dem Standort des ehemaligen Kohlekraftwerks Gustav Knepper ein interkommunales Gewerbe- bzw. Industriegebiet zu entwickeln.

Das ehemalige Kraftwerksgelände befindet sich sowohl auf Dortmunder als auch Castrop-Rauxeler Stadtgebiet und somit zum Teil im Geltungsbereich des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – und zum Teil im Geltungsbereich des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe. 

Um die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Nachnutzung des aufgegebenen Kraftwerksstandorts schaffen zu können, haben die Städte mit Schreiben vom 1.12.2017 einen Antrag auf Änderung der Regionalpläne für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe und für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – im Bereich ehemaliges Kraftwerk Knepper gestellt.

Ziel der Regionalplanänderung soll die Aufhebung der Zweckbindung und des Piktogramms „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ sein. Die räumliche Abgrenzung des GIB soll unverändert bleiben.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 6. Änderung des Regionalplans, ihre Begründung, der Umweltbericht und weitere Unterlagen werden für die Dauer von einem Monat

vom 28. Januar 2019 bis einschließlich 01. März 2019

an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht ausgelegt:

Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen
Bibliothek
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Stadt Dortmund
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Burgwall 14
44135 Dortmund
Raum 519
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr 
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Fristen und Verfahren

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden an der Erarbeitung der 6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil –, beteiligt. Ihnen wird während der Auslegungsfrist, bis zum 01.03.2019, Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der 6. Regionalplanänderung, ihrer Begründung, dem Umweltbericht sowie den weiteren Unterlagen gegeben.

Die Bürgerinnen, Bürger und alle übrigen Beteiligten können ihre Stellungnahmen, mit Bedenken, Hinweisen und Anregungen versehen,

-   vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung(at)rvr.ruhr
-   per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64,  45032 Essen
-   per Telefax an 0201 2069-578 oder
-   nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift  bei dem  Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen

einreichen. Auch beim Kreis Recklinghausen können schriftliche Stellungnahmen zur Weiterleitung an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abgegeben werden.

Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Handschriftliche Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, sofern sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst worden sind. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sollten möglichst konkrete Formulierungen enthalten und einen klaren Bezug erkennen lassen. Maßgeblich sind die formell ausgelegten Unterlagen an den o.g. Auslegungsstellen.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind bei der Erarbeitung und Aufstellung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr erhält unter anderem eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung der 11. Änderung des Regionalplans durch Beschluss. In einem letzten Verfahrensschritt veranlasst die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Etwaige Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Bedenken, Hinweisen oder Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen