1. Änderung des Regionalplans Ruhr: Ausbau der Windenergie
Vor dem Hintergrund der Energiewende und des beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren Energien, hier insbesondere der Windenergie, ist die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) für Festlegungen zum Ausbau der Windenergie beabsichtigt.
Zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, ist am 20. Juli 2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)) in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt, das durch weitere Anpassungen im Planungsrecht flankiert wurde. Das WindBG verfolgt das Ziel, 2 % der Bundesfläche für die Windenergie auszuweisen und weist den Bundesländern dafür verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) zu. Das Land NRW muss bis 2027 1,1 % und bis 2032 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie ausweisen.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt in NRW durch die zweite Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW. Der Entwurf der zweiten Änderung des LEP NRW sieht vor, dass in den Regionalplänen Bereiche für die Windenergie festzulegen sind. Für die Planungsregion des Regionalverbands Ruhr (RVR) ist aufgrund einer vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) ermittelten Potenzialflächenanalyse im Entwurf der zweiten Änderung des LEP NRW ein Teilflächenziel von 2.036 ha vorgegeben. Ein Verfehlen dieses Teilflächenziels hätte gemäß § 249 Abs. 7 BauGB einen ungesteuerten Ausbau der Windenergie zur Folge. Zielsetzung des Landes NRW ist es, die landesweiten Flächenbeitragswerte bis 2025 zu erreichen und in den Regionalplänen als Windenergiebereiche festzulegen.
Um dieses Teilflächenziel umzusetzen, ist eine Änderung des Regionalplans Ruhr erforderlich. Gegenstand der beabsichtigten Regionalplanänderung sollen insofern die zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen als Vorranggebiete sowie die textliche Festlegung von Zielen und Grundsätzen zum Ausbau der Windenergie sein. Neben der Ausweisung von Windenergiebereichen sollen auch Beschleunigungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, welche die Anforderungen des Artikels 15c Abs. 1 Buchst. a Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) erfüllen und Beschleunigungsgebiete für die Windenergienutzung sind, sofern und sobald national entsprechende Regelungen zur Umsetzung des Artikels in Kraft getreten sind. Beschleunigungsgebiete stellen ein europarechtliches Beschleunigungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien dar, da innerhalb dieser Gebiete Erleichterungen und beschleunigende Maßnahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorgesehen sind. Sofern im weiteren Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr zum Ausbau der Windenergie weitere Anpassungen an den bestehenden Festlegungen des Regionalplans Ruhr erforderlich werden, werden diese im Zuge des 1. Änderungsverfahrens ebenfalls angepasst. Ein Planentwurf liegt zum derzeitigen Verfahrensstand noch nicht vor.
Weiteres Verfahren
Der Planungsausschuss des RVR wird in seiner Sitzung am 13. November 2024 die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr beraten. Inhaltlich geht es um den Ausbau der Windenergie im Ruhrgebiet, der durch die Ausweisung von neuen Flächen im Regionalplan vorangetrieben werden soll. Ziel der Planänderung ist es, die Versorgungssicherheit der Region mit erneuerbaren Energien zu erhöhen, regionale Wertschöpfung zu ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 soll der Aufstellungsbeschluss für die Änderung gefasst werden. Ab Januar 2025 ist dann ein vierwöchiges Beteiligungsverfahren geplant, in dem die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht. Für das Beteiligungsverfahren werden Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Internetseite der Veröffentlichung und genauere Angaben zum Ablauf des Beteiligungsverfahrens frühzeitig gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW bekanntgemacht.
Die Beschlussvorlage einschließlich der vollständigen Entwurfsunterlagen kann bereits auf der Seite des Ruhrparlaments unter (https://www.ruhrparlament.de/vorlagen_details.php?vid=50810102208) eingesehen werden.
drei Kontaktboxen
Markus Gerber
Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung
gerber[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-322