Änderung des Landesentwicklungsplans NRW
Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans
Zeitraum für Stellungnahmen: 23. Juni - 28. Juli 2023
Änderungen zu erneuerbaren Energien
Das Ziel der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.
Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde.
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch zu richten an:
per E-Mail:
landesentwicklungsplan[at]mwike.nrw.de,
per Post:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesplanungsbehörde
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
per Fax:
49+ (0)211.61772-774
zur Niederschrift zu richten an:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesplanungsbehörde
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Sie erreichen die Internetseite des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zum Beteiligungsverfahren über den folgenden Link:
Auch die Regionalplanungsbehörden können Stellungnahmen zur Weiterleitung an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen entgegennehmen. Die Verfahrensunterlagen sind daher auch in der Bibliothek des Regionalverband Ruhr (RVR) zu deren Öffnungszeiten einsehbar:
RVR Bibliothek
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans: Erneuerbare Energien
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern. Vom 14. Juni - 28. Juli 2023 besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben.
drei Kontaktboxen
Michael Bongartz
Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung
bongartz[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen