Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans

Zeitraum für Stellungnahmen: 23. Juni - 28. Juli 2023

Änderungen zu erneuerbaren Energien

Das Ziel der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.

Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde.

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch zu richten an:

Beteiligung NRW

per E-Mail: 
landesentwicklungsplan[at]mwike.nrw.de,

per Post: 
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesplanungsbehörde
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

per Fax:
49+ (0)211.61772-774

zur Niederschrift zu richten an:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesplanungsbehörde
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

Sie erreichen die Internetseite des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zum Beteiligungsverfahren über den folgenden Link:

Landesplanung NRW

Auch die Regionalplanungsbehörden können Stellungnahmen zur Weiterleitung an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen entgegennehmen. Die Verfahrensunterlagen sind daher auch in der Bibliothek des Regionalverband Ruhr (RVR) zu deren Öffnungszeiten einsehbar:

RVR Bibliothek
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen

Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans: Erneuerbare Energien

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern. Vom 14. Juni - 28. Juli 2023 besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben.

drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen