Regionalplan Ruhr
Dem Regionalverband Ruhr (RVR) ist am 21.10.2009 per Gesetz die Regionalplanung als staatliche Aufgabe für sein Verbandsgebiet übertragen worden. Mit der Aufstellung des Regionalplans Ruhr für das gesamte Ruhrgebiet wurden die für das Verbandsgebiet geltenden Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster und der regionalplanerische Teil des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr abgelöst.
Die Regionalplanung hat u.a. die Aufgabe, Zielvorstellungen für die künftige Entwicklung der Region aufzuzeigen und hierfür die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu liefern. Hierzu hat sie den Regionalplan als zusammenfassenden, überörtlichen und fachübergreifenden Plan erstellt. Unterschiedliche Anforderungen an den Planungsraum des Ruhrgebiets sind aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte sind auszugleichen. Im Planungsraum werden zeichnerische und ergänzende textliche Festlegungen entsprechend der verschiedenen Nutzungen und Funktionen getroffen. Der Regionalplan Ruhr enthält u.a. Allgemeine Siedlungsbereiche, Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen, Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Waldbereiche, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze, Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz sowie Überschwemmungsbereiche. Für diese unterschiedlichen, breit gefächerten Raumansprüche werden geeignete Bereiche regionalplanerisch festgelegt. Dabei werden konkurrierende Raumnutzungen möglichst so in Einklang gebracht, dass zu erwartende Nutzungskonflikte weitgehend ausgeräumt oder auf ein verträgliches Maß reduziert werden.
Der Regionalplan Ruhr ist das zentrale Instrument der Regionalplanung im Ruhrgebiet. Als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt der Regionalplan Ruhr veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel sowie den Struktur- und Klimawandel.
Der Regionalplan Ruhr erstreckt sich räumlich über das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Feststellung und Bekanntmachung
Am 10.11.2023 hat die Verbandsversammlung den neuen einheitlichen Regionalplan Ruhr beschlossen (Feststellungsbeschluss, Drucksache Nr: 14/1241).
Mit der anschließenden Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW ist der Regionalplan Ruhr am 28.02.2024 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten sind die Festlegungen des RP Ruhr gemäß §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz (ROG) zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Dokumente
Regionalplan Ruhr - Textliche Festlegungen (5 MB) Regionalplanung - Stand der Bekanntmachung Februar 2024
Regionalplan Ruhr - Zeichnerische Festlegungen (86 MB) Regionalplan Ruhr; Stand der Bekanntmachung Februar 2024
Regionalplan Ruhr - Erläuterungskarten (34 MB) Regionalplan Ruhr; Stand der Bekanntmachung Februar 2024
Teil E | Anhänge (12 MB) Anhänge 1 bis 4. Feststellungsbeschluss Stand November 2023.
Teil A bis C | Begründung (18 MB) Begründung zum Regionalplan Ruhr. Teil A bis C. Feststellungsbeschluss Stand November 2023.
Teil D | Begründung (83 MB) Begründung zum RP Ruhr. Teil D. Anhänge 1 bis 9. Feststellungsbeschluss Stand November 2023.
Teil E | Begründung (491 KB) Begründung zum Regionalplan Ruhr. Teil E. Zusammenfassende Erklärung. Feststellungsbeschluss Stand November 2023.
Umweltbericht (7 MB) Umweltbericht zum Regionalplan Ruhr. Feststellungsbeschluss Stand November 2023.
Anhänge | Umweltbericht (100 MB) Umweltbericht zum Regionalplan Ruhr. Anhänge A bis I. Feststellungsbeschluss Stand November 2023.
Rechtsbehelfsbelehrung (122 KB) Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. Ausgabe 2024 Nr. 5 vom 28.02.2024)
Weiterführende Informationen
Beschlussvorlage der Verbandsversammlung
Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:
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Markus Gerber
Referatsleitung
Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung
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