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AUFSTELLUNG DES REGIONALPLANS RUHR

EINHEITLICHER, FLÄCHENDECKENDER, FACHÜBERGREIFENDER PLAN

Der Regionalplan Ruhr als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.

Der Regionalplan Ruhr erstreckt sich räumlich über das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr.

 

Gut zu wissen

Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.

BESTANDTEILE DES REGIONALPLANS RUHR

Schaubild mit 5 Kacheln und dem regionalplan in der Mitte stehend
Schaubild: RVR/2022

Der Regionalplan Ruhr legt die Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest und ist auf einen Planungszeitraum von bis zu 20 Jahren ausgerichtet.
Regionalpläne bestehen aus textlichen Aussagen und Vorgaben, aus einer zeichnerischen Karte sowie erklärenden Hinweisen, Hintergrundinformationen und sonstigen Nutzungsregelungen.
Bestandteile des Regionalplans Ruhr sind:

  • Textliche Festlegungen mit Erläuterungen
  • Zeichnerische Festlegungen
  • Erläuterungskarten
  • Begründung und
  • Umweltbericht

 

Erklärfilm zum Regionalplan Ruhr

Quelle: RVR/2020

Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr

Vom 24.01.2022 bis zum 29.04.2022 hat die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen stattgefunden. Der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr, die angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht lagen erneut aus. Zu den Auslegungsunterlagen konnte Stellung genommen werden.

AUSLEGUNGSUNTERLAGEN der zweiten Beteiligung:

textliche Festlegungen

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  • A1 TEXTLICHE FESTLEGUNGEN. (5 MB)Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Ziele, Grundsätze und Erläuterungen – Entwurf Stand 2021.

  • A2 Änderungssynopse. (3 MB)Textliche Änderungen – Änderungssynopse Ziele, Grundsätze und Erläuterungen – Entwurf Stand 2021.

zeichnerische Festlegungen

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  • B1 Zeichnerische Festlegungen. (110 MB)Zeichnerische Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Maßstab 1:50 000 – Entwurf Stand 2021.

  • B2 ZEICHNERISCHE ÄNDERUNGEN (104 MB)Entfallene Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Neue Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Maßstab 1:50 000 – Entwurf Stand 2021.

Erläuterungskarten

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Anhänge

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D Anhänge. (30 MB)Anhänge 1 bis 4 – Entwurf Stand 2021.

Begründung

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E Begründung. (6 MB)Begründung – Entwurf Stand 2021.

Umweltbericht

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weiterführende Unterlagen

Weiterführende Unterlagen

Die Beteiligungssynopsen mit den Stellungnahmen und Erwiderungen aus der ersten Beteiligung sowie die zeichnerischen Festlegungen in einer zusammenhängenden Gesamtdatei stehen hier für Sie zum Download bereit. Diese drei Dateien sind nicht Gegenstand der Auslegungsunterlagen zur zweiten Beteiligung. Dazu kann nicht Stellung genommen werden.

Download

Übersicht der weiteren Verfahrensschritte nach der Beteiligung

Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit erfasst und ausgewertet. Sie sind im Rahmen der Gesamtabwägung zum Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr entscheidet über die Aufstellung des Regionalplans Ruhr durch abschließenden Feststellungsbeschluss. In einem letzten Verfahrensschritt ist der Regionalplan Ruhr der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Diese nimmt eine Rechtsprüfung vor und veranlasst die Bekanntmachung des Regionalplans Ruhr im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Schaubild in Form von Kästen mit Text, die den Ablauf darstellen, Inhalte siehe Text nebenstehend
Ablauf des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Ruhr. Schaubild: RVR/2022

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Exkurs: Der raumordnerische ABWÄGUNGSPROZESS

GEBOT „GERECHTER“ ENTSCHEIDUNG

Bei der Abwägung geht es um die Bewertung und Gewichtung von entgegenstehenden, konkurrierenden Belangen. In den Abwägungsprozess werden solche Belange eingestellt, die auf der Ebene des Regionalplans erkennbar und von Bedeutung sind.
Eine Ermittlung dieses erheblichen Abwägungsmaterials findet insbesondere über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen statt.
Auf dem Weg zu einer planerischen Festlegung gilt das Gebot der „gerechten“ Entscheidung als Ausfluss des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Schmuckbild Waage
Quelle: shutterstock

Die Abwägung beruht im Wesentlichen auf folgenden Vorgaben des Raumordnungsgesetzes:

§ 7 Absatz 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz:

„Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne sind die öffentlichen und privaten Belange […] gegeneinander und untereinander abzuwägen.“

§ 7 Absatz 2 Satz 2 Raumordnungsgesetz:

„Das Ergebnis der Umweltprüfung […] sowie die Stellungnahmen […] sind in der Abwägung […] zu berücksichtigen.“

Fachbeiträge zum Regionalplan Ruhr

Der Regionalplan Ruhr fasst verschiedene Themen in einem Planwerk überörtlich und fachübergreifend zusammen. Als fachliche Grundlagen für den Aufstellungs- und Abwägungsprozess wurden der Regionalplanungsbehörde themenspezifische Fachbeiträge von betroffenen Fachstellen (z.B. Landesbehörden, Kammern, Verbänden) zur Verfügung gestellt.

Die hier bereitgestellten Fachbeiträge (Weiterführende Links und Downloads) wurden – neben weiteren Grundlagen – durch die Regionalplanungsbehörde ausgewertet und in Übereinstimmung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr berücksichtigt.

Fachbeiträge Freiraum

Fachbeiträge Rohstoffe und Wirtschaft

Fachbeitrag Rohstoffe, 2021. (993 KB) Rohstoffgeologischer Fachbeitrag des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen für das Rohstoffsicherungskonzept des Regionalverbands Ruhr.

Fachbeitrag Wirtschaft, 2012. (3 MB) Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr von den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern.

Fachbeiträge LANUV

Link zum Fachbeitrag zum Regionalplan Ruhr vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Fachbeitrag LANUV

Rohstoffgewinnung

Infoveranstaltung zu Abgrabungsbereichen im Regionalplanentwurf

In einer Informationsveranstaltung am 21. Oktober 2022 in Wesel informierte der Regionalverband Ruhr über den Planungsstand zur Festlegung von Abgrabungsbereichen für Kies im Regionalplan Ruhr und die Vorbereitungen für die dritte Beteiligungsrunde zum Regionalplan Ruhr.

Vortrag

Abgrabungskonferenz - Kies/Kiessand

Am 6. Oktober 2021 veranstaltete der Regionalverband Ruhr die 2. Abgrabungskonferenz zum Regionalplan Ruhr anlässlich des überarbeiteten Entwurfs, der eine veränderte Kulisse der Abgrabungsbereiche vorsieht. Im Rahmen der als hybride Digitalveranstaltung durchgeführten Abgrabungskonferenz informierte die Regionalplanungsbehörde über die Rahmenbedingungen, die Vorgehensweise und die ausgewählten Flächen für die Rohstoffgewinnung.

Vortrag

Regionalverband Ruhr

Referat 15
Regionalplanungsbehörde

regionalplanung@rvr.ruhr
+49 201 2069-6358