3. ÄNDERUNG DES REGIONALPLANS RUHR AUF DEM GEBIET DER STADT BOTTROP
Mit der 3. Änderung des Regionalplans Ruhr wurden die regionalplanerischen Voraussetzungen für das Planungsziel der Stadt Bottrop geschaffen, einen Neubau der Feuer- und Rettungswache an der Josef-Albers-Straße zu realisieren. Die bisherige Feuerwache Bottrop stammt in ihren Hauptteilen aus den Jahren 1972 ff., der Anbau für den Rettungsdienst, die Leitstelle und die Amtsleitung aus dem Jahr 1992. Die Standards im Rettungsdienst und die allgemeinen Anforderungen an Technik, Fahrzeugausstattung und Gebäude haben sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert. Die Sicherstellung der gesetzlichen Ansprüche an eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation bzw. die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit konnte am bisherigen Standort nicht mehr geleistet werden. Zudem entsprachen die Gebäude nicht mehr den Anforderungen an eine räumliche Unterbringung für eine moderne Feuer- und Rettungswache.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Feuer- und Rettungswache zu schaffen, wurde der im Regionalplan Ruhr festgelegte Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich mit den überlagernden Freiraumfunktionen Regionaler Grünzug und teilweise Bereich zum Schutz der Natur in Allgemeiner Siedlungsbereich (ca. 3,9 ha) geändert. Allgemeine Siedlungsbereiche sind gemäß der Anlage 3 zur Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (Landesplanungsgesetz DVO – LPlG DVO) Vorranggebiete und als Bereiche für Wohnen, Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen definiert.
Feststellung und Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des RVR hat am 20.03.2026 den Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren gefasst (Drucksache Nr: 15/0137).
Die Bekanntmachung inklusive der damit verbundenen Rechtswirksamkeit der Planänderung erfolgte in den Amtsblättern der Bezirksregierung Düsseldorf am 04.06.2026, der Bezirksregierung Münster am 05.06.2026 und der Bezirksregierung Arnsberg am 06.06.2026.
Dokumente
Zeichnerische Festlegung (690 KB)
Begründung (3 MB)
Umweltbericht (5 MB)
Standortalternativenprüfung (4 MB)
Synopse (437 KB)
Zusammenfassende Erklärung (213 KB)
Beteiligtenliste (149 KB)
Rechtsbehelfsbelehrung (520 KB)
Weiterführende Informationen
Beschlussvorlage der Verbandsversammlung
Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:
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drei Kontaktboxen
Markus Gerber
Referatsleitung
Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung
gerber[at]rvr.ruhr
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