4. ÄNDERUNG DES REGIONALPLANS RUHR AUF DEM GEBIET DER STADT WALTROP

Mit der 4. Änderung des Regionalplans Ruhr wurden die regionalplanerischen Voraussetzungen für das Planungsziel der Stadt Waltrop geschaffen, einen Neubau der Feuer- und Rettungswache zwischen der Recklinghäuser Straße im Süden und der Straße Auf der Heide im Norden zu realisieren. Die bisherige Feuer- und Rettungswache wurde in dem 1980er Jahren errichtet und stieß mit einer verfügbaren Fläche von ca. 5.000 qm schon seit geraumer Zeit an ihre räumlichen und technischen Kapazitätsgrenzen. Die Standards im Rettungsdienst und die allgemeinen Anforderungen an Technik, Fahrzeugausstattung und Gebäude haben sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert. Die Sicherstellung der gesetzlichen Ansprüche an eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation bzw. die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit konnte am bisherigen Standort nicht mehr geleistet werden. Zudem entsprachen die Gebäude nicht mehr den Anforderungen an eine räumliche Unterbringung für eine moderne Feuer- und Rettungswache.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Feuer- und Rettungswache zu schaffen, wurde der im Regionalplan Ruhr festgelegte Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich in Allgemeinen Siedlungsbereich (ca. 3,2 ha) geändert. Allgemeine Siedlungsbereiche sind gemäß der Anlage 3 zur Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (Landesplanungsgesetz DVO – LPlG DVO) Vorranggebiete und als Bereiche für Wohnen, Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen definiert.

Feststellung und Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des RVR hat am 20.03.2026 den Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren gefasst (Drucksache Nr: 15/0136).

Die Bekanntmachung inklusive der damit verbundenen Rechtswirksamkeit der Planänderung erfolgte in den Amtsblättern der Bezirksregierung Düsseldorf am 04.06.2026, der Bezirksregierung Münster am 05.06.2026 und der Bezirksregierung Arnsberg am 06.06.2026.

Dokumente

Weiterführende Informationen

Beschlussvorlage der Verbandsversammlung

Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:

Drucksache 15/0136

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Markus Gerber

Referatsleitung
Referat Staatliche Regionalplanung
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