12. Regionalplanänderung: Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Städte Bottrop, Herten und Marl

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. November 2019 bis zum 5. Februar 2020

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 29.03.2019 beschlossen, die 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Städte Bottrop, Herten und Marl zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

  • Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte (Bereich zur gewerblichen und industriellen Nutzung GIB mit der zweckgebundenen Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und –einrichtungen des Bergbaus“) zugunsten von
  1. Allgemeiner Siedlungsbereich in Bottrop-Grafenwald (Prosper-Haniel, Prosper IV)
  2. GIB in Bottrop (Prosper-Haniel, Prosper II)
  3. ASB in Herten-Westerholt (Ehemalige Zeche Westerholt)
  4. Waldbereich und Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (Marl, Ehemalige Zeche Westerholt, Schacht Polsum I)
  5. Waldbereich und Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (Marl, Auguste-Viktoria, Schacht VI)

1.

Kartengrafik: RVR

2.

Kartengrafik: RVR

3.

Kartengrafik: RVR

4.

Kartengrafik: RVR

5.

Kartengrafik: RVR

Ende 2018 ist der subventionierte Steinkohlebergbau in Deutschland und somit auch in der Metropole Ruhr ausgelaufen. Um eine Nachnutzung ehemaliger Bergbauflächen im Sinne des Strukturwandels zeitnah zu ermöglichen bzw. wieder in die umgebende Freiraumnutzung zu integrieren, wird die 12. Änderung des Regionalplans des Regierungsbezirks Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe durchgeführt.

Erarbeitungsbeschluss:

Ursprünglich sollte die 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe zwei weitere Bergbaustandorte in Haltern am See und einen in Datteln umfassen, die in Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich geändert werden sollten.

Diese Standorte wurden jedoch vom Erarbeitungsbeschluss ausgenommen (vgl. RVR-Drucksache 13/1393 vom 11.03.2019 unter www.ruhrparlament.de). Der Änderungsantrag wurde von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 29.03.2019 beschlossen.

Die Beteiligung zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe bezieht sich daher ausschließlich auf die oben unter 1. bis 5. genannten Änderungsbereiche. Die Standorte in Haltern am See und Datteln sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens und können daher nicht Gegenstand von Stellungnahmen sein. Um dies zu verdeutlichen, liegt den Auslegungsunterlagen eine Lesehilfe bei.

Änderung des Landesentwicklungsplans NRW:

Der vorliegende Entwurf mit Stand vom 29.03.2019 hat in seiner Begründung die zu diesem Zeitpunkt in Aufstellung befindliche Änderung des Landesentwicklungsplans (Stand 17.04.2018) berücksichtigt.

Dessen in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG sind als sonstige Erfordernisse der Raumordnung der Abwägung zugänglich. In den vorliegenden Beteiligungsunterlagen sind die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung jeweils in den standortbezogenen Kapiteln in der Begründung unter dem Kapitel 3 Regionalplanerische Bewertung (Unterkapitel „LEP-Änderung“) eingeflossen.

Mit Datum vom 06.08.2019 hat die LEP-Änderung Rechtskraft erlangt. Durch diese mittlerweile rechtskräftige Änderung des LEP ist der Grundsatz 6.1-2 Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“ entfallen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt eine entsprechende Anpassung.

Umweltprüfung:

Gemäß § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist bei Regionalplanänderungen eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Jedoch kann gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 ROG bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen von einer Umweltprüfung abgesehen werden. Um von dem grundsätzlichen  Erfordernis einer förmlichen Umweltprüfung abweichen zu können, muss anhand der in Anlage 2 ROG genannten Kriterien festgestellt werden, dass eine geringfügige Änderung des Regionalplanes voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Die Vorprüfung (Screening) wurde gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 ROG unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Regionalplanes berührt wird, durchgeführt. Es wurden keine Hinweise gegeben, die eine Umweltprüfung erforderlich machen. Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 12. Änderung des Regionalplans (Beschlussvorschlag RVR-Drucksache Nr. 13/1341) mit den Anlagen 1 bis 6 sowie weitere Unterlagen (Änderungsantrag RVR-Drucksache Nr. 13/1393, Beschlussausfertigung in Kopie, Lesehilfe zu den Beteiligungsunterlagen) werden für die Dauer von zwei Monaten

vom 25. November 2019 bis einschließlich 05. Februar 2020

an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht ausgelegt:

Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen
Bibliothek
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der Regionalverband Ruhr ist in der Zeit vom 23.12. 2019 bis zum 1.1.2020 geschlossen.

Kreis Recklinghausen
Kreishaus Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Raum 2.4.15
Öffnungszeiten:
Montags bis Donnerstags: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:15 bis 16:00 Uhr
Freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Kreishaus ist geschlossen vom 21.12.2019 bis einschließlich zum 01.01.2020.

Stadt Bottrop
Kundenzentrum Bauen
Luise-Hensel-Str. 1
46236 Bottrop
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags: 
8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, 
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

Das Kundenzentrum Bauen ist geschlossen vom 24.12.2019 bis einschließlich zum 01.01.2020. 

Die Beteiligungsunterlagen können außerdem hier als PDF-Dokumente heruntergeladen werden und stehen zudem dauerhaft als Drucksache Nr. 13/1341 und Drucksache Nr. 13/1393 unter www.ruhrparlament.de zur Verfügung.

Fristen und Verfahren

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden an der Erarbeitung der 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beteiligt.

Ihnen wird während der Auslegungsfrist, bis zum 05.02.2019, Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der 12. Änderung des Regionalplans (Beschlussvorlage RVR-Drucksache Nr. 13/1341) mit den Anlagen 1 bis 6 sowie weitere Unterlagen (Änderungsantrag RVR-Drucksache Nr. 13/1393, Beschlussausfertigung in Kopie, Lesehilfe zu den Beteiligungsunterlagen) gegeben.

Die Bürgerinnen, Bürger und alle übrigen Beteiligten können ihre Stellungnahmen, mit Bedenken, Hinweisen und Anregungen versehen,

  • vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr
  • per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen
  • per Telefax an 0201 2069-578 oder
  • nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift  bei dem  Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen

einreichen. Auch beim Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop können schriftliche Stellungnahmen zur Weiterleitung an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abgegeben werden.

Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Handschriftliche Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, sofern sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst worden sind. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sollten möglichst konkrete Formulierungen enthalten und einen klaren Bezug erkennen lassen. Maßgeblich sind die formell ausgelegten Unterlagen an den o.g. Auslegungsstellen.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind bei der Erarbeitung und Aufstellung der 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr erhält unter anderem eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung der 12. Änderung des Regionalplans durch Beschluss. In einem letzten Verfahrensschritt veranlasst die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Etwaige Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Bedenken, Hinweisen oder Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

 

drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen