13. Regionalplanänderung: Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Emscher-Lippe

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28. Januar bis zum 29. März 2019

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 14.12.2018 beschlossen, die 13. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

  • Änderung der textlichen Festlegung Ziel 16.2 zum Bereich für flächenintensive Großvorhaben (newPark)

In den Städten Datteln und Waltrop ist ein Bereich für flächenintensive Großvorhaben regionalplanerisch festgelegt. Die Inanspruchnahme dieses Bereichs wird im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalens und im Ziel 16.2 des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, geregelt. Mit der Änderung des Landesentwicklungsplanes ist auch eine Änderung des Regionalplanes erforderlich. Sie umfasst die Änderung des textlichen Zieles 16.2 und soll parallel zur Änderung des Landesentwicklungsplanes erfolgen:

Ziel 16.2 „Der Bereich für flächenintensive Großvorhaben am Standort Datteln/Waltrop („newPark“) ist gemäß Ziel 6.4-2 des LEP NRW zu nutzen.

Die Bauleitplanung hat unter Berücksichtigung des § 50 BImSchG sicherzustellen, dass die gewerblich-industriellen Nutzungen innerhalb des Bereichs für flächenintensive Großvorhaben durch das Heranrücken anderer störempfindlicher Nutzungen nicht beschränkt werden. Planungen und Maßnahmen, die mit dem angestrebten Nutzungszweck des Bereichs für flächenintensive Großvorhaben nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Eine Unvereinbarkeit in diesem Sinne liegt insbesondere bei Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten und Vorhaben gem. § 11 Abs. 3 BauNVO vor.“

Außerdem soll die Erläuterung zu diesem Ziel geändert werden.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 13. Änderung des Regionalplans, ihre Begründung und weitere Unterlagen werden für die Dauer von einem Monat  

vom 28. Januar 2019 bis einschließlich 01. März 2019

an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht ausgelegt:

Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen
Bibliothek
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Kreis Recklinghausen
Kreishaus Recklinghausen,
Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen,
Raum 2.4.15
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Fristen und Verfahren

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden an der Erarbeitung der 13. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beteiligt. Ihnen wird während der Auslegungsfrist, bis zum 01.03.2019, Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der 13. Regionalplanänderung, ihrer Begründung, dem Umweltbericht sowie den weiteren Unterlagen gegeben.

Die Bürgerinnen, Bürger und alle übrigen Beteiligten können ihre Stellungnahmen, mit Bedenken, Hinweisen und Anregungen versehen,

-   vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung(at)rvr.ruhr
-   per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64,  45032 Essen
-   per Telefax an 0201 2069-578 oder
-   nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift  bei dem  Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen

einreichen. Auch beim Kreis Recklinghausen können schriftliche Stellungnahmen zur Weiterleitung an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abgegeben werden.

Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Handschriftliche Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, sofern sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst worden sind. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sollten möglichst konkrete Formulierungen enthalten und einen klaren Bezug erkennen lassen. Maßgeblich sind die formell ausgelegten Unterlagen an den o.g. Auslegungsstellen.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind bei der Erarbeitung und Aufstellung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr erhält unter anderem eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung der 11. Änderung des Regionalplans durch Beschluss. In einem letzten Verfahrensschritt veranlasst die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Etwaige Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Bedenken, Hinweisen oder Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen