14. Regionalplanänderung: Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen im Gebiet der Hansestadt Breckerfeld

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18. November 2019 bis einschließlich 28. Januar 2020

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat in ihrer Sitzung am 11.10.2019 beschlossen, die 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen im Gebiet der Hansestadt Breckerfeld zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

  • Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) durch Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum und Agrarbereichs mit der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) in einen ASB
Topographische Karte Breckerfeld.
Kartengrafik: RVR

Die Hansestadt Breckerfeld regt die Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) an, da maßgebliche Siedlungsreserven nicht mehr zur Verfügung stehen. Um zwischen der „Klevinghauser Straße“ und der „Wahnscheider Straße“ bedarfsgerecht Wohnbauflächen entwickeln zu können, ist die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Regionalplan Voraussetzung.

Die Umsetzung der 14. Änderung des Regionalplans wird Auswirkungen auf die Umwelt haben. Daher ist gemäß § 8 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW sowie § 34 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG DVO) eine Umweltprüfung durchzuführen auf der Grundlage eines zu erstellenden Umweltberichtes.

Den Beteiligten wurde im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Scoping Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen schriftlich zu äußern.

Die schriftlichen Hinweise der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG wurden bei der Erstellung des Umweltberichtes (Anlage 3 Erarbeitungsbeschluss) berücksichtigt. Der Umweltbericht ist im Sinne der in § 8 ROG aufgeführten Schutzgüter gegliedert.

öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 14. Änderung des Regionalplans, die Beschlussvorlage, der Planentwurf (Anlage 1), die Begründung (Anlage 2) und der Umweltbericht (Anlage 3) mit der Beteiligtenliste (Anlage 4) werden in der Zeit vom  

18. November 2019 bis einschließlich 28. Januar 2020

an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht ausgelegt:

Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen
Bibliothek
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ansprechperson: Ulrike Cramm
Telefon: 0201-2069-6352
Der Regionalverband Ruhr ist in der Zeit vom 23.12. 2019 bis zum 1.1.2020 geschlossen.

Ennepe-Ruhr-Kreis
Kreishaus Schwelm
Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Zimmer 528 a
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ansprechperson: Petra Soika-Bracht 
Telefon: 02336-93-2325 / E-Mail: p.soika@en-kreis.de
Das Kreishaus Schwelm ist in der Zeit vom 24.12.2019 bis zum 1.1.2020 geschlossen.

Die Beteiligungsunterlagen können außerdem hier als PDF-Dokumente heruntergeladen werden und stehen zudem dauerhaft als Drucksache Nr. 13/1542 unter www.ruhrparlament.de zur Verfügung.

Erarbeitungsbeschluss zur 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen im Gebiet der Hansestadt Breckerfeld

Fristen und Verfahren

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden an der Erarbeitung der 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen beteiligt.

Ihnen wird während der Auslegungsfrist bis zum 28. Januar 2020 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der 14. Änderung des Regionalplans (mit den Anlagen 1 – 4) gegeben.

Die Bürgerinnen, Bürger und alle übrigen Beteiligten können ihre Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen oder Hinweisen

  • vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr  oder
  • per Post an den Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen

einreichen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen auch im Kreishaus in Schwelm zur Weiterleitung an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abgegeben werden.

Sie können auch bei der Kreisverwaltung in Schwelm zur Niederschrift vorgebracht werden, die dann an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr weitergegeben werden.

Stellungnahmen, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Handschriftliche Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst worden sind.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind bei der Erarbeitung und Aufstellung der 14. Änderung des Regionalplans im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr erhält unter anderem eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung der 14. Regionalplanänderung durch Beschluss. Die Änderung des Regionalplans wird nach Abschluss des Verfahrens auf Veranlassung der Landesplanungsbehörde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

Mit Ablauf der oben genannten Frist zur Abgabe einer Stellungnahme sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG). Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Sitzungsvorlage und/oder bei der Geltendmachung von Anregungen Hinweisen und Bedenken entstehen, werden nicht erstattet.

 

drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen