2. Änderung des Regionalplans Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Hattingen

Die Stadt Hattingen verfolgt das Ziel, auf dem ehemaligen Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierendorfer Straße (L 924) die Voraussetzungen für die Realisierung eines innenstadtnahen, neuen Quartiers zu schaffen. Geplant ist die Entwicklung eines nachhaltigen und zeitgemäßen Stadtquartiers mit Integration von Gewerbe- und Wohnnutzungen sowie Frei- und Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Ebenso sollen neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen geschaffen werden, die dem Plangebiet und dem näheren Umfeld dienen.

Um eine entsprechende Nachnutzung der Fläche zu ermöglichen, soll der im Regionalplan Ruhr festgelegte GIB in ASB (ca. 12 ha) geändert werden. ASB sind gemäß der Anlage 3 zur Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (Landesplanungsgesetz DVO – LPlG DVO) Vorranggebiete und als Bereiche für Wohnen, Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen definiert.

Aktueller Verfahrensstand

Die Verbandsversammlung des RVR hat am 10.07.2026 den Feststellungsbeschluss der 2. Änderung des RP Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Hattingen gefasst  (Drucksache Nr.: 15/0226-1).

Anschließend erfolgt die Anzeige bei der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 7 LPlG NRW seitens der Regionalplanungsbehörde. Die Bekanntmachung erfolgt, wenn die Landesplanungsbehörde nicht innerhalb der Frist von höchstens vier Wochen nach Anzeige aufgrund einer Rechtsprüfung im Einvernehmen mit den für Naturschutz sowie Forsten zuständigen Ministerien unter Angabe von Gründen Einwendungen erhoben hat.

Sofern keine Einwendungen erhoben wurden, wird die Regionalplanänderung daraufhin in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß § 14 S. 3 LPlG NRW bekannt gemacht. 

Mit der letzten Bekanntmachung wird die Änderung gemäß § 14 S. 4 LPlG NRW wirksam.

Weiterführende Informationen

Beschlussvorlage der Verbandsversammlung

Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:

Drucksache 15/0226-1

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Markus Gerber

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