2. Änderung des Regionalplans Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Hattingen

Die Stadt Hattingen verfolgt das Ziel, auf dem ehemaligen Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße (L 924) die Voraussetzungen für die Realisierung eines innenstadtnahen, neuen Quartiers zu schaffen. Geplant ist die Entwicklung eines nachhaltigen und zeitgemäßen Stadtquartiers mit Integration von Gewerbe- und Wohnnutzungen sowie Frei- und Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Ebenso sollen neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen geschaffen werden, die dem Plangebiet und dem näheren Umfeld dienen.

Um eine entsprechende Nachnutzung der Fläche zu ermöglichen, ist der im Regionalplan Ruhr festgelegte GIB in ASB (ca. 12 ha) geändert worden. ASB sind gemäß der Anlage 3 zur Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (Landesplanungsgesetz DVO – LPlG DVO) Vorranggebiete und als Bereiche für Wohnen, Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen definiert.

Feststellung und Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des RVR hat am 10.07.2026 den Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren gefasst (Drucksache Nr.: 15/0226-1).

Die Bekanntmachung der Planänderung erfolgte in den Amtsblättern Nr. 35 der Bezirksregierung Düsseldorf am 27.08.2026, der Bezirksregierung Münster am 28.08.2026 und der Bezirksregierung Arnsberg am 29.08.2026. Mit der letzten Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg am 29.08.2026 wird die 2. Änderung wirksam.

Dokumente

Weiterführende Informationen

Beschlussvorlage der Verbandsversammlung

Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:

Drucksache 15/0226-1

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Markus Gerber

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