1. ÄNDERUNG DES REGIONALPLANS RUHR - WINDENERGIE
Gegenstand dieser Änderung sind die zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen als Vorranggebiete sowie die textliche Festlegung von Zielen zu den Windenergiebereichen. Dadurch werden insbesondere die Vorgaben zur Erfüllung eines regionalen Teilflächenziels (Mindestwert) aus § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) i.V.m. Ziel 10.2-2 Landesentwicklungsplan NRW umgesetzt. Zudem werden Beschleunigungsgebiete ausgewiesen. Diese Verpflichtung resultiert aus den Vorgaben des § 28 Raumordnungsgesetz (ROG). Damit einher geht ein neues Planzeichen für Beschleunigungsgebiete und die Aufnahme von Minderungsmaßnahmen in Form einer textlichen Ausweisung für diese Gebiete. Innerhalb der Beschleunigungsgebiete gelten gemäß § 6 b WindBG Genehmigungserleichterungen für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien.
Feststellung und Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des RVR hat am 10.07.2026 den Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren gefasst und zugleich das Erreichen des regionalen Teilflächenziels für die Planungsregion des Regionalverbands Ruhr gem. § 5 WindBG festgestellt (Drucksache Nr.: 15/0220-1).
Die Bekanntmachung der Planänderung erfolgt in den Amtsblättern der Bezirksregierung Düsseldorf am 30.7.2026, der Bezirksregierung Münster am 31.07.2026 und der Bezirksregierung Arnsberg am 01.08.2026. Mit der letzten Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg am 01.08.2026 wird die 1. Änderung wirksam.
Dokumente
Zeichnerische Änderungen (117 MB)
Textliche Änderungen (1 MB)
Erläuterungskarte 23 (5 MB)
Begründung (749 KB)
Umweltbericht (14 MB)
Umweltbericht Anhang B - Natura 2000 Verträglichkeitsprüfungen (6 MB)
Dokumentation Flächenbeitragswert (136 KB)
Zusammenfassende Erklärung (Einschließlich Ausführungen zu Überwachungsmaßnahmen) (682 KB)
Rechtsbehelfsbelehrung (2 MB)
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Weiterführende Informationen
Beschlussvorlage der Verbandsversammlung
Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:
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Markus Gerber
Referatsleitung
Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung
gerber[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-322