Kinder & Jugend in Bewegung
Bewegung fördern. Teilhabe stärken. Zukunft gestalten.
Mit dem Förderprogramm „Kinder & Jugend in Bewegung“ unterstützt der Regionalverband Ruhr (RVR) niedrigschwellige Bewegungs-, Spiel- und Sportprojekte für Kinder und Jugendliche im Ruhrgebiet. Ziel ist es, jungen Menschen zusätzliche Zugänge zu Bewegung und Sport zu ermöglichen, soziale Teilhabe zu stärken und informelle Lern- und Erfahrungsräume zu schaffen. Gleichzeitig werden Kooperationen zwischen Kommunen, Vereinen und weiteren Akteuren vor Ort gefördert.
Jetzt Förderung beantragen
Sie planen ein Bewegungs-, Spiel- oder Sportprojekt für Kinder und Jugendliche im Ruhrgebiet?
Dann nutzen Sie die Fördermöglichkeit des Regionalverbandes Ruhr und reichen Sie Ihre Projektidee ein.
Antragsfrist: 31. Dezember 2026
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Förderrichtlinien (106 KB)
Allgemeine Nebenbestimmungen (207 KB)
Auf einen Blick
Förderung
- Förderung von Bewegungs-, Spiel- und Sportprojekten für Kinder und Jugendliche
- Förderhöhe in der Regel: 2.000 bis 4.000 Euro pro Projekt
- Programmvolumen Pilotjahr 2027: 50.000 Euro
- Fördergebiet: Ruhrgebiet / Verbandsgebiet des RVR
- Digitales und niedrigschwelliges Antragsverfahren
- Antragsfrist: 31.12.2026
Zielgruppe
Das Förderprogramm richtet sich an Projekte für Kinder und Jugendliche im Ruhrgebiet. Besonders erwünscht sind Vorhaben, die:
- neue Zielgruppen erreichen,
- den Zugang zu Bewegung erleichtern,
- Begegnung und Teilhabe fördern,
- informelles Lernen ermöglichen und
- lokale Kooperationen stärken.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zeitlich klar abgegrenzte Projekte, die Bewegung, Spiel oder Sport in den Mittelpunkt stellen und vor Ort im Ruhrgebiet umgesetzt werden. Die Angebote können einmalig, regelmäßig oder als Ferien-, Wochenend- oder Nachmittagsformat stattfinden.
Beispielhafte Projektideen
- Bewegungsangebote auf Schulhöfen, Spielplätzen oder in Parks
- Ferien- und Freizeitangebote mit Bewegungsschwerpunkt
- Mobile Sport- und Spielangebote im Quartier
- Projekte zur Förderung von Fair Play, Teamgeist und Selbstwirksamkeit
- Kooperationen von Kommunen, Sportvereinen, Schulen oder Jugendhilfeträgern
- Angebote für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Zugang zu bestehenden Sportangeboten
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
Mitgliedskommunen des Regionalverbandes Ruhr
Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
Hierzu zählen, sofern die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, insbesondere:
eingetragene Vereine, insbesondere Sport-, Jugend- und Kulturvereine,
Stadt- und Kreissportbünde sowie Stadtsportverbände,
Kapitalgesellschaften, insbesondere gGmbH und gUG,
rechtsfähige Stiftungen,
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie der Ganztagsbetreuung,
sonstige juristische Personen des privaten Rechts.
Förderfähige Kosten
Gefördert werden projektbezogene Ausgaben, die zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, insbesondere:
- Honorare für Übungsleitungen und projektbezogenes Personal
- Sport- und Bewegungsmaterialien
- Miet- und Nutzungskosten
- Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit
- Fahrt- und Transportkosten
Nicht gefördert werden laufende Betriebs- und Verwaltungskosten, bauliche Investitionen sowie bereits begonnene Maßnahmen.
Auswahl der Projekte
Die Bewertung erfolgt anhand eines transparenten Kriterienrasters. Berücksichtigt werden insbesondere:
- Qualität und Plausibilität des Vorhabens
- Passung zur Zielgruppe
- Niedrigschwelliger Zugang
- Reichweite des Angebots
- Beitrag zu informellem Lernen
- Kooperationen vor Ort
- Verteilung der Projekte im Ruhrgebiet
Fristen und Ablauf
- Antragstellung ausschließlich über das digitale Antragsportal des Regionalverbandes Ruhr.
- Antragsfrist: 31.12.2026.
- Projektbeginn grundsätzlich erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids.
- Projektabschluss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres.
- Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss, spätestens bis zum 30. September des Folgejahres.
- Der Verwendungsnachweis besteht aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis
Welche Angaben gehören in den Antrag?
Der Antrag sollte vollständig, plausibel und möglichst konkret sein. Insbesondere erforderlich sind:
- Angaben zur antragstellenden Organisation und zur vertretungsberechtigten Person,
- Nachweise der Antragsberechtigung,
- Beschreibung der Zielgruppe und des lokalen Bedarfs,
- Projektziele und Begründung, warum das Vorhaben geeignet ist, die Zielgruppe zu erreichen,
- Beschreibung der Maßnahmen, des Zeitplans und des Durchführungsortes,
- Angaben zu Kooperationspartnern und deren Rolle,
- realistische Einschätzung der erwarteten Teilnehmerzahl bzw. Reichweite,
- ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan,
- Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Roberto Tirella
Referat Kultur, Sport und Industriekultur
Team Sport
tirella[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-382
