Meldungen vom RVR

Pläne öffentlich einsehbar

Raumverträglichkeitsprüfung für geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk gestartet

Münster/Essen/Kreis Unna. Für den geplanten Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) ist die Raumverträglichkeitsprüfung gestartet. Nun beginnt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen.

Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster sowie der Regionalverband Ruhr (RVR) prüfen das Vorhaben auf Raumverträglichkeit. Die Bezirksregierung Münster übernimmt die Federführung für das Verfahren. Die Verfahrensunterlagen sind ab dem 21. Oktober 2024 bis einschließlich zum 29. November 2024 auf der Website des Regionalverbands Ruhr öffentlich einsehbar: https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/raumvertraeglichkeitspruefungen/ Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist per E-Mail an raumvp@bezreg-muenster.nrw.de oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen abgegeben werden. Die förmliche Bekanntmachung ist in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Düsseldorf (10.10.), Münster (11.10.) und Arnsberg (12.10.) erfolgt.

Zum Hintergrund: Die Errichtung der neuen Stromtrasse ist notwendig, um das Übertragungsnetz für zukünftig ansteigende Stromflüsse zwischen den Erzeuger- und Verbraucherregionen zu verstärken. Die Erforderlichkeit wurde erstmals im Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 von der Bundesnetzagentur bestätigt. Der gesetzliche Auftrag für den Bau der Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert, in dessen Anlage 1 das konkrete Projekt als Vorhaben Nr. 89 zu finden ist. Insgesamt ist mit einer Länge der Leitung von rund 85 Kilometern zu rechnen.

Bei diesem Vorhaben wird vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In dieser werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Ebene der Raumordnung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung des raumverträglichsten Korridors. Im Anschluss an die Raumverträglichkeitsprüfung folgt das Zulassungsverfahren für die Stromtrasse.

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Online-Redaktion