Informationsdienst Ruhr

KVR: Nur in ausgewiesenen Badeseen schwimmen / Auskiesungsseen können gefährlich sein

Essen.(idr). Nach dem tragischen Badeunfall eines 26-Jährigen im Silbersee III in Haltern weist der Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) nochmals darauf hin, dass das Baden in allen verbandseigenen Seen verboten ist, die nicht ausdrücklich als Badeseen ausgewiesen sind. Das gilt insbesondere auch für den Heidesee in Bottrop-Kirchhellen. Bei den Gewässern handelt es sich um Auskiesungsseen mit zunächst flachen Ufern, die dann jedoch plötzlich steil abfallen, so dass Nichtschwimmer und Ungeübte schnell in Gefahr geraten. Wer bei dem schönen Wetter naturnah baden möchte, hat dazu u.a. im Silbersee I in Haltern, in der Südsee des Freizeitzentrums Xanten und am Wochenende an der Glörtalsperre in Breckerfeld Gelegenheit.Pressekontakt: KVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, Fax: -501

Essen.(idr). Nach dem tragischen Badeunfall eines 26-Jährigen im Silbersee III in Haltern weist der Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) nochmals darauf hin, dass das Baden in allen verbandseigenen Seen verboten ist, die nicht ausdrücklich als Badeseen ausgewiesen sind. Das gilt insbesondere auch für den Heidesee in Bottrop-Kirchhellen.

 

Bei den Gewässern handelt es sich um Auskiesungsseen mit zunächst flachen Ufern, die dann jedoch plötzlich steil abfallen, so dass Nichtschwimmer und Ungeübte schnell in Gefahr geraten. Wer bei dem schönen Wetter naturnah baden möchte, hat dazu u.a. im Silbersee I in Haltern, in der Südsee des Freizeitzentrums Xanten und am Wochenende an der Glörtalsperre in Breckerfeld Gelegenheit.

Pressekontakt: KVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, Fax: -501

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