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Synchrone Fortschreibung der Nahverkehrspläne in der Metropole Ruhr

Essen / Metropole Ruhr. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, dass der RVR gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die synchrone Fortschreibung der Nahverkehrspläne in der Metropole Ruhr moderieren, koordinieren und vorantreiben soll, Erste Ergebnisse sollen für die Nutzer und Nutzerinnen schon Anfang 2024 spürbar sein.

Dazu Karola Geiß-Netthöfel, RVR-Regionaldirektorin: „Ein metropolengerechtes, städteübergreifendes Bus- und Bahnnetz braucht eine bessere Abstimmung der kommunalen Nahverkehrspläne.“

Die synchrone Fortschreibung der Nahverkehrspläne erfordert die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure in der Region und ein stufenweises Vorgehen. Im ersten Schritt – dem so genannten Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 - sollen interkommunal relevante, punktuelle Schwachstellen im Netz identifiziert und adäquate Lösungsvorschläge gemacht werden. Dabei geht es um solche Projekte, die bis zum 1. Januar 2024 umsetzbar sind.

Das Projekt soll im Juli /August 2021 beginnen. Von August 2021 bis August 2022 werden die Inhalte des Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 erarbeitet. Ab September 2022 werden Finanzierungsmöglichkeiten geklärt. Die politische Befassung und öffentliche Beteiligung auf kommunaler und regionaler Ebene erfolgen im Zeitraum von Oktober 2022 bis Juni 2023.

Wenn im Juni 2023 alle erforderlichen politischen Beschlüsse vorliegen, unterzeichnen die Aufgabenträger ein gemeinsames Commitment zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023. Darauf folgt im Juli 2023 die Synchronisierung der Nahverkehrspläne durch Übernahme des Papiers in alle 15 Nahverkehrspläne zum 31.12.2023. Die Vorbereitung der Umsetzung erster Bausteine durch die Verkehrsunternehmen steht dann von Juli 2023 bis Ende 2023 an, bevor diese am 1. Januar 2024 als Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 wirksam wird.

Großes Optimierungspotenzial beim ÖPNV in der Metropole Ruhr

Die Metropole Ruhr gehört deutschlandweit zu den Ballungsräumen mit der vielfältigsten ÖPNV-Struktur. Die Verkehrsleistungen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) mit 13 Stadtbahn-, 18 Straßenbahn-, einer H-Bahn- und über 750 Buslinien werden von 23 Verkehrsunternehmen erbracht, davon 15 mit Unternehmenssitz in der Metropole Ruhr. Für Planung und Ausgestaltung des ÖPNV sowie die Aufstellung von Nahverkehrsplänen sind in der Metropole Ruhr elf kreisfreie Städte und vier Kreise als Aufgabenträger für den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) sowie mit VRR und NWL zwei regionale Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständig.

Die Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebiets haben im Mai 2020 zusammen mit den Nahverkehrsunternehmen und dem Regionalverband Ruhr einen 11-Punkte-Plan zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV in der Metropole Ruhr erarbeitet. Dieser sieht unter anderem auch die Synchronisation der Nahverkehrspläne vor.

Die kommunalen Nahverkehrspläne legen das betriebliche Leistungsangebot und seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung fest. Das betriebliche Leistungsangebot enthält u.a. Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtige Verknüpfungspunkte. Aufgrund der Aufgabenträgerstrukturen orientiert sich die Nahverkehrsplanung in der Metropole Ruhr für Stadtbahn, Straßenbahn und Bus häufig an Grenzen der kommunalen Aufgabenträger (kreisfreien Städte und Kreise). Aktuell stehen in vielen Nahverkehrsplänen der Metropole Ruhr die lokalen Bedürfnisse im Vordergrund. Die Entwicklung des Öffentlichen Straßenpersonenverkehrs ÖSPV auf interkommunaler und regionaler Ebene hat ein großes Optimierungspotenzial.

Weg frei für das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept

Die RVR-Verbandsversammlung hat ebenfalls beschlossen, den Entwurf des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes entsprechend der umsetzbaren Änderungsvorschläge aus dem Beteiligungsverfahren anzupassen und die Endfassung zu erstellen. Auf Grundlage dieses Endberichts wird der RVR beauftragt, gemeinsam mit Kooperationspartnern ein Umsetzungskonzept für 23 Modellprojekte zu entwickeln, das konkret Akteure, Kosten, Handlungsräume und Zeithorizonte benennt. Als besonders wichtig erachtet das Ruhrparlament die Reformierung des Tarifsystems, das Modellprojekt „Städte an die Schiene“ und die Erarbeitung eines regionalen Modal-Split-Zielwertes.

„Mit der Umsetzung dieses verkehrsträgerübergreifenden Konzeptes werden wir die Mobilität in der Metropole Ruhr nachhaltig verbessern. Dabei müssen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Für die Realisierung der Modellprojekte brauchen wir den engen Schulterschluss mit Kommunen und Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet sowie die Unterstützung von Bund und Land,“ betontStefan Kuczera, Beigeordneter des Bereichs Planung beim RVR.

Der RVR hat mit einem renommierten Gutachterkonsortium unter dem Titel „Die vernetzte Metropole Ruhr“ einen Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept erarbeitet. Aufbauend auf Leitbildern und Zielen sind 36 Handlungsansätze mit 150 detaillierten Handlungsoptionen entwickelt worden, aus denen 23 Modellprojekte entstanden sind. Anschließend wurde ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit Kommunen, Kreisen und Institutionen/Verbänden gestartet. Bis Ende September 2020 sind 45 Stellungnahmen eingegangen. Die 45 Stellungnahmen umfassen etwa 600 Einzelaspekte. Davon beziehen sich mehr als 400 auf allgemeine Hinweise und politische kommunale Beschlüsse, die keine Anpassungen im Endbericht erfordern, da sie zumeist den Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept zustimmend kommentieren oder Interesse zur Mitarbeit an Modellprojekten bekunden. Alle Aspekte hat der RVR in einer Synopse kommentiert.

Hinweis an die Redaktionen: Die ausführlichen Beschlussvorlagen sind unter www.ruhrparlament.de zu finden.

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