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Direktwahl 2020

Archiv - Informationen und Bekannmachungen

Am 13. September 2020 wurde das Ruhrparlament zum ersten Mal direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Ergebnisse und Sitzverteilung finden Sie hier:

ruhrparlament - wahlergebnisse 

Ermöglicht wurde die Direktwahl durch eine Novelle des RVR-Gesetzes aus dem Jahr 2015.

Stimmabgabe an der Wahlurne.
Stimmabgabe an der Wahlurne. © Fotolia/damir

Gut zu wissen

Der RVR hat auf seinen Internetseiten über die Vorbereitungen zu ersten Direktwahl des Ruhrparlaments unter dem Menüpunkt Ruhrwahl 2020 berichtet.

Über die laufende Arbeit des Ruhrparlaments informiert

www.ruhrparlament.de

graue Schachtel

Plenarsaal anlässlich der Sitzung des Planungsausschusses am 20. Mai 2020. © RVR/Wiciok

Wahl zeitgleich mit Kommunalwahl

Die Wahl des Ruhrparlaments fand am 13. September 2020 zeitgleich mit der Kommunalwahl statt. Die Wählerinnen und Wähler erhielten dazu einen weiteren Stimmzettel.

Das RVR-Gesetz sieht vor, dass die Verbandsversammlung künftig aus 91 Mitgliedern besteht.

Die wahlrechtlichen Grundlagen für die Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen und die erstmalige Direktwahl des Ruhrparlaments regelt das Land NRW im Kommunalwahlgesetz, dessen Änderungen am 25. April 2019 in Kraft getreten sind.

Infos in Leichter Sprache

PDF: Broschüre in Leichter Sprache, 2020. (2 MB) Kommunal-Wahl in Nordrhein-Westfalen.

Die Broschüre wurde durch die Landeszentrale für politische Bildung NRW erstellt.

Öffentliche Bekanntmachungen

Download

  • Ersatzbestimmung, Bekanntmachung. (499 KB) Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 f i. V. m. § 45 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz; Ersatzbestimmung in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr.

  • Wahlergebnis, Bekanntmachung. (3 MB) Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 75 f i. V. m. § 63 Kommunalwahlordnung (KWahlO) - Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vom 13. September 2020.

  • Wahlausschuss, Bekanntmachung (273 KB) Öffentliche Bekanntmachung gem. § 46 f Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V.m. § 2 Abs. 3 (KWahlG) i.V.m. § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 16. September 2020.

  • Wahlausschuss, Einladung (266 KB) Öffentliche Bekanntmachung gem. §46 f Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m- §2 Abs. 3 (KWahlG) i. V. m. §6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 15. Juli 2020.

  • Einreichung Wahlvorschläge beratende Mitglieder der VV, Aufforderung (556 KB) Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der beratenden Mitglieder der 14. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vom 13. Juli 2020.

  • Einreichung Listenwahlvorschläge, Aufforderung (215 KB) Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vom 15. November 2019.

  • Wahlausschuss, Bekanntmachung (101 KB) Öffentliche Bekanntmachung über die Bildung des Wahlausschusses des Regionalverbandes Ruhr für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vom 15. November 2015.

(Stand: 8. Oktober 2020)

Wahlausschuss 7. Oktober 2020

Einladung

Wahlausschluss, Bekanntmachung (273 KB) Öffentliche Bekanntmachung gem. § 46 f Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V.m. § 2 Abs. 3 (KWahlG) i.V.m. § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 16. September 2020.

Wahlausschuss 31. Juli 2020

vorläufiger Stimmzettel

Vorläufiger Stimmzettel für die Direktwahl zur RVR-Verbandsversammlung am 13. September 2020.

Wahlausschuss am 31. Juli 2020

Um den Einzug ins erstmals direkt gewählte Ruhrparlament bewerben sich 21 Parteien und Wählergruppen. Der Wahlausschuss unter Vorsitz von RVR-Direktorin Karola Geiß-Netthöfel hat in seiner Sitzung am 31. Juli 2020 alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.

Insgesamt bewerben sich mehr als 350 Kandidatinnen und Kandidaten um die 91 Sitze in der neuem RVR-Verbandsversammlung. Am 13. September sind im Rahmen der diesjährigen Kommunalwahlen die Bürgerinnen und Bürger im Ruhrgebiet aufgerufen, die neue Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) – kurz Ruhrparlament – zu wählen.

Folgende Parteien sind derzeit im Ruhrparlament vertreten, die alle erneut antreten: SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, AfD, PIRATEN, FREIE WÄHLER NRW und Unabhängige-Bürger-Partei. Bei der Wahl treten zudem an: ÖDP, die PARTEI, Duisburger Alternative Liste, DIE VIOLETTEN, TIERSCHUTZ hier!, Aktiv, Bündnis C, Ideengemeinschaft Ruhr, NATIONALES BÜNDNIS RUHRGEBIET, Basisdemokratie jetzt, UWG: Freie Bürger und Volt.

Eine vollständige Liste der 358 Bewerberinnen und Bewerbern finden Sie unter "Öffentliche Bekanntmachungen - Wahlvorschläge".

Hinweise zum Verfahren

Hinweise für Parteien und Wählergruppen zum Listenaufstellungsverfahren:

Gemäß § 10  Abs. 2  des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 2004 (GV.NRW. S. 96), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019, erfolgt die Wahl der Verbandsversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Einzelbewerber können bei der Wahl der Verbandsversammlung nicht kandidieren.

Die Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber dürfen ab dem 1. August 2019 gewählt werden (vgl. Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019, GV.NRW. S.202).

Die zur Aufstellung und Einreichung der Listenwahlvorschläge benötigten amtlichen Formblätter sind dem RVR vom Ministerium des Innern NRW zur Verfügung gestellt worden und stehen hier zum Abruf bereit.

Aktuelle Informationen

Download

(Stand: 7. August 2020)

Bitte beachten:

Parteien und Wählergruppen erhalten die Formblätter beim RVR, Referat Verbandsgremien, auf Anforderung auch als Word-Dokumente.

Es wird dringend empfohlen, die Listenwahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Listenwahlvorschläge berühren, noch vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.

Der Landtag NRW hat am 29. Mai 2020 Übergangsvorschriften für die allgemeinen Kommunalwahlen und die RVR-Direktwahl 2020 verabschiedet („Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020“), um den Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. Die Parteien und Wählergruppen erhalten damit 11 Tage mehr Zeit zur Einreichung ihrer Wahlvorschläge. Die Frist endet jetzt nicht mehr am 59. Tag vor der Wahl (16. Juli 2020), sondern erst am 48. Tag vor der Wahl (27. Juli 2020, 18:00 Uhr).

Zudem wird die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für neue Parteien und Wählergruppen auf jeweils 60 % der ansonsten vorgesehenen Anzahl abgesenkt. Für die RVR-Direktwahl bedeutet dies, dass für einen Listenwahlvorschlag nicht mehr 250, sondern nur noch 150 Unterstützungsunterschriften benötigt werden.

Dr. Cornelia Jäger

Referatsleitung Verbandsgremien

jaeger@rvr.ruhr
+49 201 2069-703