Wo im Wald darf ich mich überhaupt aufhalten?
Grundsätzlich ist das Betreten des Waldes immer erlaubt, sogar abseits der Wege, dann aber auf eigene Gefahr. Doch weil Wald nicht gleich Wald ist, gibt es zahlreiche Sonderregelungen: Nicht betreten werden dürfen besonders sensible Flächen wie Kulturen, eingezäunte Flächen, Holzeinschläge, Hochsitze und als gesperrt gekennzeichnete Wege. In Naturschutzgebieten, Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten, Naturwaldparzellen und Naturerlebnisgebieten dürfen Besucherinnen und Besucher die Wege nicht verlassen.
Darf ich im Wald grillen oder ein Lagerfeuer machen?
Offenes Feuer sowie Grillen im Wald sind außerhalb ausgewiesener Feuerstellen verboten. Denn durch Unwissenheit oder Unachtsamkeit entstehen immer wieder Waldbrände. Deshalb ist in Waldgebieten vom 1. März bis zum 31. Oktober auch das Rauchen verboten. Und: Außerhalb des Waldes muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand eingehalten werden.
Wie hoch ist die Waldbrandgefahr aktuell?
Grundsätzlich steigt mit dem Einzug sommerlichen Temperaturen und anhaltend trockener Witterung die Brandgefahr in den Waldgebieten des Ruhrgebiets. Deswegen rufen die Revierleitungen des Eigenbetriebs Ruhr Grün des Regionalverbands Ruhr (RVR) alle Waldbesuchenden zu erhöhter Vorsicht auf. Die Revierleitungen haben die Kontrollgänge verstärkt und zusätzliche Frühwarnsysteme aktiviert. Die Waldbrandbereitschaft von RVR Ruhr Grün ist wieder aktiv. Um Waldbrände zu vermeiden, bittet Ruhr Grün darum, das Rauchverbot einzuhalten, kein offenes Feuer zu machen, Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras zu parken und Müll immer mitzunehmen, insbesondere Glas. Wie hoch die aktuelle Waldbrand-Gefahr konkret ist, finden Interessierte immer im Gefahrenindex.
Wenn ich mit dem Auto anreise, wo darf ich parken?
Wanderparkplätze oder angrenzende Straßen mit Parkmöglichkeiten eignen sich am besten, um das Auto abzustellen. Denn auf den Zufahrten zum Wald oder den Waldwegen darf nicht geparkt werden. Diese sind unbedingt freizuhalten, damit Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei und forstwirtschaftlicher Verkehr passieren können.
Darf ich den Wald als Nahrungsquelle nutzen?
Außerhalb von Schutzgebieten und gesperrten Flächen ist das Sammeln von Pilzen, Beeren und Blumen in geringen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt. Ganze Bäume und Pflanzen dürfen nicht mitgenommen und Forstpflanzen nicht beschädigt werden. Besonders zu beachten ist, dass es auch Pilze, Blumen und andere Pflanzen gibt, die besonders geschützt sind und nicht gepflückt oder beeinträchtigt werden dürfen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Hund mit in den Wald nehme?
Hunde müssen sich immer im Einwirkungsbereich des Hundeführers aufhalten. Grundsätzlich gilt also: Je besser der Hund hört, desto freier darf er sich bewegen. Trotzdem gilt beim Verlassen der Wege und in Naturschutzgebieten, Naturwaldparzellen oder Naturerlebnisgebieten immer der Leinenzwang. In der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli sollten Hundebesitzer besonders Rücksicht auf die jungen Wildtiere nehmen und ihren Hund im Zweifelsfall lieber einmal öfter anleinen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich im Wald auf Tiere stoße?
Grundsätzlich gilt es, Ruhe zu bewahren und respektvoll mit den Tieren umzugehen. Es sollte ein möglichst großer Abstand eingehalten und dem Tier eine Rückzugsmöglichkeit geboten werden. Tiere sollten nicht mit Futter angelockt oder berührt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt in der Brut- und Setzzeit: Damit sich Frischling, Junghase, Rehkitz und Co. nicht gestört fühlen, ist noch bis zum 31. Juli besondere Rücksicht geboten. Die Verhaltensweisen sind von Tier zu Tier unterschiedlich: Finden Personen ein Rehkitz oder einen Junghasen, dann sollten sie nicht auf das Tier zugehen oder es sogar anfassen, sondern den Ort verlassen. Die Mutter kommt in der Regel zurück, wenn keine Menschen mehr in der Nähe sind. Auch bei einem Frischling sollte man den Ort sofort verlassen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen: Wildschwein-Mütter können gefährlich werden und schützen ihre Jungtiere. Stoße ich auf einen Fuchswelpen, empfiehlt es sich, das Tier aus größerer Entfernung zu beobachten. Ist das Tier auch nach Stunden allein, sollte eine Expertin oder ein Experte hinzugezogen werden.
Wie groß ist die Gefahr, von Zecken gebissen zu werden?
Mit steigenden Temperaturen beginnt im Ruhrgebiet auch die Zeckensaison: Bereits ab etwa sieben Grad werden die kleinen Spinnentiere aktiv und lauern in Gräsern, Büschen und im Unterholz auf potenzielle Wirte. Um sich effektiv vor Zeckenbissen zu schützen, setzen Naturliebhaber auf geschlossene, helle Kleidung und tragen festes Schuhwerk. Im Wald sollten Personen auf befestigten Wegen bleiben und hohes Gras sowie Unterholz meiden. Zusätzlich kann Insektenschutzmittel auf Haut und Kleidung auftragen werden. Nach jedem Aufenthalt im Freien empfiehlt es sich, den gesamten Körper gründlich nach Zecken abzusuchen (Kniekehlen, Leistenbereich, Achselhöhlen und bei Kindern auch den Kopf- und Nackenbereich). Auch Haustiere sollten regelmäßig auf Zecken untersucht werden.
Weitere Informationen rund um den Waldbesuch finden sich auf der Website von RVR Ruhr Grün: