Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fördert das Bundesumwelt-ministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. Im Fokus stehen Projekte zur natur- und klimaschutzkonformen Entwicklung urbaner Räume sowie zur Entschneidung und Wiedervernetzung von Landschaften und Ökosystemen. 

Wer wird gefördert?

Alle natürlichen und juristische Personen, also u.a. Kommunen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und soziale Einrichtungen.

Wie wird gefördert?

Die Bundesförderung beträgt höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten des Vorhabens.

Beratungsstelle

Programmbüro Bundesprogramm Biologische Vielfalt

programmbuero-bpbv@dlr.de
+49 (0) 228 3821-1809
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn

Programmdetails

Inhalt

Mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten und zu schützen, startete das Bundesprogramm Biologische Vielfalt 2011 und unterstützt seitdem die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS). Es werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.

Förderschwerpunkte

    Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert:

    1. Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands (Verantwortungsarten)
    2. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
    3. Sicherung von Ökosystemleistungen
    4. Stadtnatur
    5. Weitere Maßnahmen von besonders repräsentativer Bedeutung für die Strategie

    Maßnahmen


    Förderfähige Maßnahmen:

    • Naturnahe Gestaltung und fachgerechte Pflege von Grün- und Freiflächen
    • Verwendung von heimischem oder gebietseigenem Saat- und Pflanzgut
    • Erhaltung von Alt- und Biotopbäumen
    • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger
    • Bewusstseinsbildung
    • Erstellung von Konzepten und Strategien
    • Sollte bereits eine kommunale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen worden sein, kann für die Koordination, Planung und Umsetzung beispielhafter Maßnahmen eine Förderung beantragt werden. 

     

     

     


    Zuwendungsfähige Aufwendungen:

    • für die Vorhabendurchführung erforderliches Personal
    • Aufträge an Dritte (insbesondere für Planungsleistungen, Evaluationen)
    • sächliche Verwaltungsausgaben
    • Gegenstände und Investitionen
    • Dienstreisen
    • Pacht unbeweglicher Sachen
    • Ausgleichszahlungen und Entschädigungen
    • Maßnahmen der Information und Kommunikation

     

    Fördergeber

    Bundesförderung

    Bundesamt für Naturschutz (BfN)

    Antragstellung

    Zweistufiges Verfahren:

    1. Wenn Sie eine Förderung  beantragen möchten, reichen Sie eine aussagekräftige Projektskizze und einen Finanzierungsplan per Mail beim Programmbüro ein. Falls die Projektskizze positiv bewertet wurde, erhalten Sie eine Aufforderung zur Antragstellung.
    2. Der ausgearbeitete Projektantrag - bestehend aus einem Formantrag und einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung - wird im Förderportal des Bundes (easy-Online) eingereicht. 

     

     

    Antragstelle:

    Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BfN das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt.

     

    Programmbüro Bundesprogramm Biologische Vielfalt

    +49 (0) 228 3821-1809
    programmbuero-bpbv@dlr.de

    Laufzeit & Fristen

    Antragsfrist:

    Das Programm läuft bis zum 31.12.2028. Bis dahin ist die Antragstellung fortlaufend möglich. 

    Projektlaufzeit:

    Die Vorhaben sollen spätestens sechs Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.

     

      Links

      Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt
      Die Richtlinien enthalten alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, Förderkriterien und der Ablauf der Projektförderung. Sie wurden zuletzt im Juli 2021 aktualisiert.

       

      Programmwebsite des Bundesamts für Naturschutz (BfN)

      Hier finden Sie außerdem eine Übersicht von Projekten, die im Rahmen des BPBV gefördert werden oder wurden:

      Projektsteckbriefe

       

      Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

      Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

      • 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
      • 02 Dach- und Fassadenbegrünung fördern
      • 03 Blau-grüne Klimastraßenräume schaffen
      • 04 Parkanlagen fit und attraktiv für die Zukunft machen
      • 05 Grüne Infrastruktur zum Sport-, Spiel- und Bewegungsraum entwickeln
      • 06 Dreifache Innenentwicklung in der Stadtentwicklung vorantreiben
      • 07 Mit Grüner Infrastruktur Impulse für zirkuläres Bauen setzen
      • 08 Brachflächenpotenziale ausschöpfen und Flächenpools entwickeln
      • 09 Grüne Infrastruktur koproduzieren und soziale Teilhabe fördern
      • 10 Ko-Habitation und Naturerleben in der Stadt fördern
      • 11 Industrienatur integriert entwickeln und identitätsstiftenden Charakter stärken
      • 12 Mehr Naturerfahrungsräume schaffen
      • 13 Regionale Grünzüge als zentrale Elemente der Grünen Infrastruktur in der Städtelandschaft Metropole Ruhr in Wert setzen und weiterentwickeln
      • 14 Weitere Regionalparks in der Metropole Ruhr ausweisen und den Emscher Landschaftspark weiterentwickeln
      • 15 Wertvolle Lebensräume durch Biotopverbundplanung sichern und vernetzen
      • 16 Halden als Aushängeschilder der grünen Transformation in der Metropole Ruhr entwickeln
      • 17 Urbane Lebensmittelproduktion stärken
      • 18 Grünkorridore der Verkehrstrassen und technischen Infrastrukturen multifunktional entwickeln
      • 19 Fließgewässer renaturieren und Auen wiederherstellen
      • 20 Böden vitalisieren und ihre vielfältigen Funktionen stärken
      • 21 Mit Kohlenstoffspeichern wie Dauergrünland und Mooren gezielt natürlichen Klimaschutz betreiben
      • 22 Klimawirksame, strukturreiche Wälder erhalten, mehren und nachhaltig bewirtschaften
      • 23 Multifunktionalen Charakter der Landwirtschaftsflächen stärken
      • 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System entwickeln
      • 25 Mit Grüner Infrastruktur aktive Mobilität fördern
      • 26 Zusammenwirken von Grüner Infrastruktur und regenerativen Energien aktiv gestalten
      • 27 Umweltbildungsangebote ausweiten, vielseitig und inklusiv gestalten

      Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

      Offensive Grüne Infrastruktur 2030

      Strategie Grüne Infrastruktur

       

      Stand: 04/2024

      Lena Clermont

      Referat Klima und Umweltschutz
      Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

      clermont@rvr.ruhr
      +49 201 2069-292