Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Digitale Netze mit hoher Kapazität, einschließlich 5G, Infrastruktur für Smart Communities und Smart Cities sowie die Steigerung der Widerstandsfähigkeit und der Kapazität digitaler Backbone-Netze.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Anträge mit deutscher Beteiligung bedürfen einer Zustimmung durch die Bundesregierung.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung zwischen 30% und 75%.
Beratung
Isabella Venturini
Projektreferentin
Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
isabella.venturini@sue-nrw.de
+49 (0) 228 24 33 5-19
Ziele
Allgemeines Ziel der CEF:
- Aufbau, Ausbau, Modernisierung und Vollendung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales
Teilprogramme:
- CEF im Verkehrssektor
- CEF im Energiesektor
- CEF im Digitalsektor
Ziele der CEF Digital:
- Einführung von und Zugang zu sicheren digitalen Netzen mit hoher Kapazität, einschließlich 5G
- Steigerung der Widerstandsfähigkeit und der Kapazität digitaler Backbone-Netze durch grenzüberschreitende Anbindung
Handlungsziele
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1153
Programmwebsite:
Programmwebsite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verwaltung und Kontakt:
CEF Digital wird von der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) verwaltet.
In Deutschland ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Begleitung der CEF Digital zuständig.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Referat DP12 Europäische Politik für digitale Infrastrukturen, Weltfunkkonferenz
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
- Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, insbesondere 5G-Systemen in „Smart Communities“
- Ausbau der Netzabdeckung mit 5G-Systemen, insbesondere für grenzüberschreitende Verkehrswege
- Aufbau neuer oder Modernisierung bestehender Backbone-Netze, einschließlich Unterseekabel
- Digitale Vernetzungsinfrastrukturen für grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Verkehr oder Energie
- Unterstützung operativer digitaler Plattformen
Für Kommunen und Kreise dürften die Aufrufe im Bereich „5G Smart Communities“ von besonderem Interesse sein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Arbeitsprogramm.
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget der Connecting Europe Facility: 33,7 Mrd. Euro
- Davon entfallen auf CEF Digital: rd. 2 Mrd. Euro
Ko-Finanzierung:
- Grundsätzlich max. 30% der förderfähigen Projektkosten, allerdings gelten eine Reihe von Ausnahmen
- Max. 50% bei Maßnahmen mit ausgeprägter grenzüberschreitender Dimension
- Max. 75% für die Gigabit-Anbindung sozioökonomischer Schwerpunkte
- Für Maßnahmen, die Ziele in mehr als einem Sektor der CEF bedienen, kann der Ko-Finanzierungssatz um 10% angehoben werden
- Bei Studien maximal 50%
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
- Die genauen Bestimmungen hierzu sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittländer
Formale Zustimmung:
- Vorschläge können von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden.
- Vorschläge können nach Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten auch von internationalen Organisationen, Unternehmen oder Einrichtungen (einschließlich regionale und lokale Behörden) eingereicht werden.
- Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMDV geprüft und bestätigt werden.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
- Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMDV geprüft und bestätigt werden.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1153
Programmwebsite:
Programmwebsite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verwaltung und Kontakt:
CEF Digital wird von der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) verwaltet.
In Deutschland ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Begleitung der CEF Digital zuständig.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Referat DP12 Europäische Politik für digitale Infrastrukturen, Weltfunkkonferenz
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Letzte Aktualisierung: 23.06.2022
Victoria Krebber
Lena Clermont
Referat Klima und Umweltschutz
Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität
clermont@rvr.ruhr
+49 201 2069-292