Klimaanpassung.Kommunen.NRW

EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen durch investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Ein Beispiel dafür sind die wachsende Zahl von Hitzetoten und Schäden durch Überschwemmungen. Hier kann die Anpassung der städtischen Infrastrukturen helfen, diesen Entwicklungen zu begegnen und die lokale Widerstandsfähigkeit zu stärken. 

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er erhöht sich für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) sowie Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept auf 90 %.

Beratungsstelle

Peter Funken

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

klima.in.nrw@fz-juelich.de
+49 (0) 2461 61-84027

Programmdetails

Inhalt

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden. Bei der Anpassung an den Klimawandel kommt den Gemeinden, Städten und Kreisen mit ihren vielfältigen Aufgaben eine entscheidende Rolle zu. Hauptzielsetzung der Förderung ist, verschiedene Akteure oder vom Klimawandel betroffene Stakeholder bei der Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zu unterstützen und klima- und katastrophenresilienter zu machen, um insgesamt eine Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen zu erreichen. Dazu sind Maßnahmen zu treffen, die langfristig eine Verminderung der Verletzlichkeit (Anfälligkeit oder Empfindlichkeit) bzw. den Erhalt und die Steigerung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme an Klimawandelfolgen erzielen. Gesucht werden daher Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz in den Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen.

Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene. Der Schwerpunkt kann auf die Hitzevorsorge oder die Starkregenvorsorge gelegt werden, oder im Rahmen eines übergreifenden Ansatzes beide oder mehrere Themen im Bereich der Klimaanpassung miteinander verknüpfen. Auf diese Weise können Synergien genutzt, sich ergänzende Klimaanpassungsmaßnahmen miteinander kombiniert und somit letztendlich ein größerer Nutzen erzielt werden.

Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt.

Zielsetzung

Schwerpunkte:

  • Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit,
  • Schaffung von Verdunstungskühle,
  • Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse,
  • Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser)
  • Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen

    Maßnahmen

    Gesucht werden Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz von Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen. Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge jedweder Art zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene.

    Gefördert werden investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Maßnahmen ohne Anschaffung oder bauliche Aktivität sind als nicht-investive Maßnahmen nur im Rahmen eines investiven Vorhabens förderfähig. Sie dürfen bis zu 10 % der Gesamtausgaben eines zur Förderung eingereichten Vorhabens ausmachen, müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein.

    Die Eignung des Vorhabens, der Betroffenheit von Klimawandelfolgen entgegenzuwirken, ist mit der Skizzeneinreichung darzulegen.

    Integrierte Maßnahmenpakete werden vorrangig gefördert. Bei Beantragung mehrerer Einzelmaßnahmen in einem Antrag ist ein konzeptioneller oder räumlich-struktureller Zusammenhang zwischen den Maßnahmen erforderlich.

     

     

     

    Investive Maßnahmen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum:

    • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,
    • Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und – nutzung zur Bewässerung,
    • Anlegen von Mulden und Rigolen zur Regenwasserversickerung und -speicherung,
    • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperri golen, Retentionszisternen oder ähnliches,
    • Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung sowie zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß Wasserhaushaltsgesetz unterstützen,
    • smarte (steuerungsgestützte) Regenwasserbewirtschaftung durch gezielte Steuerung (Befüllung/ Entleerung) von Speicherelementen,
    • Retentionsdächer oder Retentionsgründächer 
    • Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,
    • Bau von Verschattungsanlagen,
    • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser,
    • Maßnahmen zur Risikoprävention von Schadensereignissen wie Notwasserwege, Einborden von Straßen
    • Umbau von Straßenprofilen, Erhöhung von Bürgersteigen (Einplanung von Rampen zur Schaffung von barrierefreien Wegen), Notentlastungsstellen, leistungsstarke Kanaleinläufe, Leitdämme, Schaffung von Flutflächen

    Nicht-investive Maßnahmen dürfen bis zu 10% der Gesamtausgaben ausmachen:

    • Investitionsvorbereitung/-begleitung
    • Erforschung/Demonstration
    • Information und Kommunikation
    • Planung und Konzeption
    • Monitoring
    • Bildung und Vernetzung

     

    Fördergeber

    Landesförderung

    Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

    Antragstellung

    Zweistufiges Verfahren:

    Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, lassen Sie sich zunächst von der zuständigen Bezirksregierung zu Ihrer Projektidee beraten. Im Anschluss können Sie dort ebenfalls bei der zuständigen Bezirksregierung eine Projektskizze einreichen. Für die zur Förderung empfohlenen Projekte schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Der Vollantrag wird über das EFRE.NRW.Online-Portal gestellt. 

     

    Sie haben noch allgemeine Fragen?

    Dann nutzen Sie das schriftliche Beratungsangebot oder melden Sie sich in der telefonischen Sprechstunde, Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.

    Peter Funken
    +49 (0) 2461 61-84027

    Miriam Franken
    +49 (0) 2461 61-84009

     

     

     

    Hier werden Sie förderrechtlich beraten:

    Bezirksregierung Arnsberg
    Lisa Schmatz
    +49 (0) 2931 82-2750
    lisa.schmatz@bra.nrw.de

    Bezirksregierung Detmold
    Anna-Lena Mönnekes
    +49 (0) 5231 71-3476
    anna-lena.moennekes@bezreg-detmold.nrw.de

    Bezirksregierung Düsseldorf
    Michael Mölders
    +49 (0) 211 475-3646
    michael.moelders@brd.nrw.de

    Bezirksregierung Münster
    Linda Lemloh
    +49 (0) 251 411-3913
    linda.lemloh@brms.nrw.de

    Bezirksregierung Köln
    Inger Brandt
    +49 (0) 221 147-2589
    inger.brandt@brk.nrw.de

     

    Laufzeit & Fristen

    Antragsfrist:

    Ende der 2. Einreichungsrunde: 31. Juli 2024, 16:00 Uhr. 

    Je nach Mittelabruf können weitere Einreichfenster folgen

    Antragsvolumen:

    Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 200.000 Euro. Insgesamt stehen 37 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. 

    Projektlaufzeit:

    max. 36 Monate

     

      Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

      Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

      • 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
      • 02 Dach- und Fassadenbegrünung fördern
      • 03 Blau-grüne Klimastraßenräume schaffen
      • 06 Dreifache Innenentwicklung in der Stadtentwicklung vorantreiben
      • 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System etnwickeln

      Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

      Offensive Grüne Infrastruktur 2030

      Strategie Grüne Infrastruktur

       

      Stand: 05/2024

      Lena Clermont

      Referat Klima und Umweltschutz
      Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

      clermont@rvr.ruhr
      +49 201 2069-292