Nachhaltige Städtische Mobilität

EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

Was wird gefördert?

Das EFRE-Förderprogramm „Nachhaltige Städtische Mobilität“ unterstützt dabei, nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden sicher, attraktiv und verfügbar zu machen sowie eine umwelt- und klimafreundlichen Transformation des Verkehrs zu fördern.

Wer wird gefördert?

Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen im Verbund mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie KMU

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er erhöht sich für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) sowie Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept auf 90 %.

Beratungsstelle

Zuständige Bezirksregierung

Die Kontaktdaten finden Sie unter "Antragstellung"

Programmdetails

Inhalt

Der Verkehrssektor ist für rund 15 % der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich. 90 % hiervon entfallen auf den Straßenverkehr insgesamt und 65 % sind allein auf den PKW-Verkehr zurückzuführen. Modernisierte Verkehrssysteme müssen im Rahmen des Übergangs zur CO2-neutralen Wirtschaft in städtischen Regionen und deren Verflechtungsräumen einen Beitrag zur Umsetzung des europäischen Green Deals leisten.

Mit der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität wird die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität und/oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung unterstützt. Die Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus kommunalen und regionalen Mobilitätsplänen adressiert folgende Leitziele: Vernetzung von städtischen und regionalen Mobilitätsangeboten, sichere Wege für alle (Vision Zero), gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmenden, optimierte Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und Fläche sowie umwelt- und stadtverträgliche Mobilität.

Der Förderaufruf „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen hierfür zunächst 52 Mio. Euro zur Verfügung.

Zielsetzung

    • Vernetzung von städtischen und regionalen Mobilitätsangeboten 
    • Sichere Wege für alle (Vision Zero) 
    • Gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmenden 
    • Optimierte Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und Fläche 
    • Umwelt- und stadtverträgliche Mobilität 

    Maßnahmen

    Gefördert werden Maßnahmen, die auf kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen basieren. Die Maßnahmen müssen die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung beinhalten und mindestens zu einem der folgenden Themenbereiche gehören:

    1. Neugestaltung und Umverteilung der für Mobilität und Logistik genutzten Flächen und Infrastruktur zu Gunsten sicherer, nachhaltiger und vernetzter Mobilitätslösungen:
      Dazu zählen die Einrichtung verkehrsberuhigter und autofreier Zonen, Stellplatz- und Halteflächen sowie sichere Fuß- und Radwege, aber auch  Mobilstationen, Abstellanlagen und Umschlagflächen für die letzte  Meile.
    2. Nahtlose und optimierte Wege durch digitale Vernetzung, Integration und Steuerung:
      Die vorhandenen Angebote und Infrastrukturen durch Datenmanagement und intelligente Lösungen zu Gunsten nachhaltiger Mobilität optimieren und steuern, d.h. die Nutzung von nachhaltigen Mobilitätsangeboten „priorisieren“
    3. Beitrag zur flächendeckenden oder beschleunigten Umsetzung und Nutzung von innovativen nachhaltigen Mobilitätslösungen:
      Optimierung der kommunalen Mobilität durch Fahrten- und Wegebündelung insbesondere im Wirtschaftsverkehr.
    4. Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur und/oder nicht-investive Vorhaben sind nur in Verbindung mit mindestens zwei Maßnahmen aus den Themenbereichen 1.- 3. förderfähig

     

     

     

    Fördergeber

    Landesförderung

    Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

    Antragstellung

    Einstufiges Verfahren:

    Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, lassen Sie sich zunächst von der zuständigen Bezirksregierung zu Ihrer Projektidee beraten. Im Anschluss können Sie Ihren Förderantrag über das EFRE.NRW.Online-Portal stellen. 

    Sie haben noch allgemeine Fragen?

    Dann nutzen Sie das schriftliche Beratungsangebot oder melden Sie sich in der telefonischen Sprechstunde, Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.

    Dr. Martin Appuhn
    +49 (0) 2461 61-84047

    Dr. Marina Burjanadze
    +49 (0) 2461 61-84121

    Petra Hackmann-Jovanović
    +49 (0) 2461 61-84016

     

     

     

    Hier werden Sie beraten:

    Bezirksregierung Arnsberg
    Frau Geizenräder
    +49 (0) 2931 82-2702
    erika.geizenraeder@bra.nrw.de

    Bezirksregierung Detmold
    Daniel Frerk
    +49 (0) 5231 71-3416
    daniel.frerk@brdt.nrw.de

    Bezirksregierung Düsseldorf
    Matthias Kreutzer
    +49 (0) 211 475-3131
    matthias.kreutzer@brd.nrw.de

    Bezirksregierung Münster
    Merle Hoffmann
    +49 (0) 251 411-1562
    ​​​​​​​merle.hoffmann@bezreg-muenster.nrw.de

    Bezirksregierung Köln
    Frau Brandt
    +49 (0) 221 147-2589
    ​​​​​​​mobilitaet@bezreg-koeln.nrw.de

     

    Laufzeit & Fristen

    Antragsfrist:

    Anträge können seit dem 15.01.2024 gestellt werden.

    Antragsvolumen:

    Die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal zehn Millionen Euro je Gesamtvorhaben betragen. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 200.000 Euro. 

     

      Programmlaufzeit:

      Das Förderprogramm läuft bis bis 30. Juni 2027.

       

      Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

      Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

      • 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
      • 03 Blau-grüne Klimastraßenräume schaffen
      • 06 Dreifache Innenentwicklung in der Stadtentwicklung vorantreiben
      • 18 Grünkorridore der Verkehrstrassen und technischen Infrastrukturen multifunktional entwickeln
      • 25 Mit Grüner Infrastruktur aktive Mobilität fördern

      Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

      Offensive Grüne Infrastruktur 2030

      Strategie Grüne Infrastruktur

       

      Stand: 05/2024

      Lena Clermont

      Referat Klima und Umweltschutz
      Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

      clermont@rvr.ruhr
      +49 201 2069-292