Wohnviertel im Wandel

EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

Was wird gefördert?

Das EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ unterstützt Kommunen bei der Aufwertung ihrer Stadtteile und Ortsteile, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren.

Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich an alle Kommunen in NRW, die sich mit einem integrierten Handlungskonzept für innerhalb der Kommune abgegrenzte Gebiete bewerben können. 

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt 65 - 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Den genauen Fördersatz für Ihre Kommune finden sie hier

Beratungsstelle

Zuständige Bezirksregierung

Die Kontaktdaten finden Sie unter "Antragstellung"

Programmdetails

Inhalt

Leitbild der NRW Landesregierung ist das lebendige, kinder-, familien- und generationengerechte sowie das energieeffiziente und klimagerechte Quartier. Damit diese Qualitäten auch in solchen Wohnvierteln und Ortsteilen verwirklicht werden können, in denen sich demographische Veränderungen mit einem unzureichenden Wohnumfeld und mit einer schwachen lokalen Wirtschaft verbinden und sich Brachen und Leerstände, ein Mangel an Grün- und Erholungsflächen und generell schlechte Umweltbedingungen gegenseitig verstärken, benötigen diese Wohnviertel eine Intervention und eine Beseitigung dieser Entwicklungshemmnisse sowie Entwicklungsimpulse durch öffentliche Investitionen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt das Programm „Wohnviertel im Wandel“ Kommunen bei ihren Vorhaben, Stadtteile und Ortsteile aufzuwerten, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte beim Mitteleinsatz werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. In diesem Kontext sollen insbesondere die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

Schwerpunkte

    Anknüpfend an die bisherigen Erfolge des Einsatzes von Fördermitteln werden in dieser Förderperiode deutliche Schwerpunkte auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gesetzt. In diesem Kontext sollen insbesondere die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

    Maßnahmen

    Förderfähig sind investive Baumaßnahmen:

    • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken,
    • Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
    • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün),
    • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder).

     

     

     

    Fördergeber

    Landesförderung

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Antragstellung

    Zweistufiges Verfahren:

    Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, lassen Sie sich zunächst von der zuständigen Bezirksregierung zu Ihrer Projektidee beraten. Im Anschluss können Sie dort ebenfalls bei der zuständigen Bezirksregierung eine Projektskizze einreichen. Für die zur Förderung empfohlenen Projekte schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Der Vollantrag wird über das EFRE.NRW.Online-Portal gestellt. 

     

     

    Hier werden Sie beraten:

    Bezirksregierung Arnsberg
    Rüdiger Schulz
    +49 (0) 2931 82-2838
    ruediger.schulz@bra.nrw.de

    Bezirksregierung Detmold
    Uwe Rafflenbeul
    +49 (0) 5231 713-500
    uwe.rafflenbeul@bezreg-detmold.nrw.de

    Bezirksregierung Düsseldorf
    Florian Goldfuß
    Telefon: 0211 475-4278
    florian.goldfuss@brd.nrw.de

    Bezirksregierung Münster
    Philipp Esser 
    +49 (0) 251 411-1211
    philipp.esser@brms.nrw.de

    Bezirksregierung Köln
    Frau Storms
    +49 (0) 221 147-5057
    staedtebaufoerderung@bezreg-koeln.nrw.de

     

    Laufzeit & Fristen

    Antragsfrist:

    Anträge können bis zum 30.09.2024 über das EFRE.NRW.Online Portal gestellt werden.

    Projektlaufzeit:

    Die Vorhaben sollen innerhalb von 4 Jahren nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.

     

      Programmlaufzeit:

      Das Förderprogramm läuft bis Ende 2028.

       

      Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

      Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

      • 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
      • 04 Parkanlagen fit und attraktiv für die Zukunft machen
      • 05 Grüne Infrastruktur zum Sport-, Spiel- und Bewegungsraum entwickeln
      • 06 Dreifache Innenentwicklung in der Stadtentwicklung vorantreiben
      • 08 Brachflächenpotenziale ausschöpfen und Flächenpools entwickeln
      • 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System entwickeln
      • 25 Mit Grüner Infrastruktur aktive Mobilität fördern

      Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

      Offensive Grüne Infrastruktur 2030

      Strategie Grüne Infrastruktur

       

      Stand: 05/2024

      Lena Clermont

      Referat Klima und Umweltschutz
      Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

      clermont@rvr.ruhr
      +49 201 2069-292