EU-LIFE
Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021-2027)
Was wird gefördert?
Innovative Methoden und Pilotprojekte in den Bereichen Energiewende, Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie Projekte, die Ziele des EU-Rechts im Bereich Umwelt und Klima umsetzen.
Wer wird gefördert?
- alle juristischen Personen
- bspw. Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen, Unternehmen, Forschungsinstitutionen
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
- Die Ko-Finanzierung beträgt grundsätzlich 60%, im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ bis zu 75%.
- Der Projektumfang liegt bei ca. 1-10 Mio € (Orientierungswert)
Beratungsstelle
Nationale Beratungsstelle für das LIFE-Programm
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
life@z-u-g.org
+49 (0) 228 99 305 4363
Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Programmdetails
Inhalt
LIFE ist das ehrgeizigste EU-Klima- und Umweltprogramm. Das Programm soll dazu beigetragen werden, den notwendigen Wandel hin zu einer sauberen, kreislauforientierten, energieeffizienten, CO2-armen und klimaresistenten Wirtschaft zu vollziehen sowie die Umwelt zu schützen und den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren. Das vorgesehene Gesamtbudget beläuft sich auf 5,4 Mrd. EUR, wovon 3,5 Mrd. EUR für Umweltaktivitäten und 1,9 Mrd. EUR für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Es erhalten Projekten Vorrang, die unter anderem ein klares grenzüberschreitendes europäisches Interesse haben, das höchste Replikationspotenzial und für die Übernahme durch den öffentlichen oder privaten Sektor aufweisen oder die größten Investitionen mobilisieren können. LIFE wird auch die Nutzung eines umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffungswesens fördern.
Teilprogramme:
1. Naturschutz und Biodiversität (Strategic Action Projects)
DasTeilprogramm trägt zum Schutz sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Natur in der EU bei. Das Ziel ist, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und eine Trendumkehr einzuleiten.
LIFE-Natur-Projekte können eine große Bandbreite thematischer Schwerpunkte haben. Die zentralen Handlungsfelder reichen vom Schutz gefährdeter Arten über die Renaturierung degradierter Ökosysteme bis zur Entwicklung städtischer Gebiete sowie der Land- und Forstwirtschaft im Einklang mit der Natur.
2. Klimaschutz und Klimaanpassung (Strategic Action Projects und Strategic Integrated Projects)
- Abschwächung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Verwaltungshandeln und Information im Klimabereich
Maßnahmen
Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“:
- Maßnahmen zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (Arten- und Lebensraumschutz)
- Beiträge zum Ausbau des Natura-2000-Netzwerks
- Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten
- Vorhaben zum Erreichen der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030:
- Wiederherstellung degradierter und kohlenstoffreicher Ökosysteme
- Maßnahmen zur Stärkung des Waldes
- Maßnahmen für Bestäuber
- Naturschutzmaßnahmen in landwirtschaftlich geprägten oder städtischen Gebieten
Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“:
- die Verminderung von Treibhausgasemissionen in den Sektoren, die nicht vom EU-Emissionshandelssystem abgedeckt sind, einschließlich der Reduktion fluorierter Treibhausgase und von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen
- Projekte zur Optimierung des EU-Emissionshandelssystems oder solche mit Effekten auf emissions- und energieintensive Industrien
- Projekte zur Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Verbesserung der Energieeffizienz
- innovative, emissionsreduzierende oder CO2-bindende Praktiken des Land-, Wald-, Boden-, Gewässer- oder Meeresmanagements
- Projekte zu naturbasierten Lösungen, die der Atmosphäre CO2 entziehen, z. B. Ansätze zum Carbon Farming.
- Anpassungsstrategien in den Themenfeldern Politik und Planungsinstrumente, Stadtentwicklung, grün-blaue Infrastruktur, nachhaltige Wasserbewirtschaftung in dürregefährdeten Gebieten sowie Hochwasser- und Küstenmanagement
- Auch Projekte zum Aufbau einer resilienten Land- und Forstwirtschaft und Infrastruktur sowie zur Vorsorge vor Extremwetterereignissen können gefördert werden
- Verwaltungshandeln und Information im Klimabereich
Zuwendungsfähige Aufwendungen:
- Personalkosten
- Dienstleistungsausgaben (bis zu 30% des gesamten Projektbudgets)
- Sachkosten
- Landkauf und -pacht
- Projektkosten
- Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs
- Information und Sensibilisierung
Fördergeber
EU-Förderung
Europäische Kommission
Antragstellung
Projektanträge werden elektronisch über das Portal "Funding & Tenders" eingereicht. Dort finden Sie auch die aktuellen Calls sowie weitere Informationen, einschließlich der Rechtsvorschriften, Teilnahmebedingungen und Vorlagen.
Abwicklung:
Das LIFE-Programm wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Chaussée de Wavre 910
B-1040 Brussels, Belgium
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Beratungsstelle für das LIFE-Programm benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung.
Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
life@z-u-g.org
+49 30 72618 0228
Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung
Laufzeit & Fristen
Programmperiode 2021–2027:
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 beziehungsweise 3 Jahren.,
Projektlaufzeit:
Projekte haben eine maximal Förderdauer von 10-14 Jahren.
Aktuelle Aufrufe:
Die neuen Ausschreibungen zu Teilprogrammen sowie für Rahmenvereinbarungen bei Betriebskostenzuschüssen für Nichtregierungsorganisationen werden von der EU am 18. April 2024 veröffentlicht.
Aktuelles
Virtuelle Info-Session:
Die EU-Agentur CINEA bietet vom 23. bis 26. April 2024 virtuelle Info-Sessions zu den diesjährigen Ausschreibungen an.
Virtuelle Infotage:
Die LIFE-Beratungsstelle führt im Anschluss – am 30. April und 7. Mai 2024 – die deutschsprachigen virtuellen Infotage durch.
- Dienstag, 30. April, vormittags:
Allgemeine Einführung zum Förderprogramm LIFE und zur Ausschreibung 2024 - Dienstag, 30. April, nachmittags:
Teilprogramm ‚Klimaschutz und Klimaanpassung‛ (CLIMA) - Dienstag, 7. Mai, vormittags:
Teilprogramm ‚Naturschutz & Biodiversität‛ (NAT)
Links
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/783
Programmwebsite:
Programmwebsite der nationalen Kontaktstelle ZUG
Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Newsletter:
Newsletter der CINEA zum LIFE-Programm
Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur
Mit dem Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen:
- 08 Brachflächenpotenziale ausschöpfen und Flächenpools entwickeln
- 11 Industrienatur integriert entwickeln und identitätsstiftenden Charakter stärken
- 15 Wertvolle Lebensräume durch Biotopverbundplanung sichern und vernetzen
- 19 Fließgewässer renaturieren und Auen wiederherstellen
- 21 Mit Kohlenstoffspeichern wie Dauergrünland und Mooren gezielt natürlichen Klimaschutz betreiben
- 22 Klimawirksame, strukturreiche Wälder erhalten, mehren und nachhaltig bewirtschaften
- 23 Multifunktionalen Charakter der Landwirtschaftsflächen stärken
Mit dem Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen:
- 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
- 02 Dach- und Fassadenbegrünung fördern
- 03 Blau-grüne Klimastraßenräume schaffen
- 04 Parkanlagen fit und attraktiv für die Zukunft machen
- 06 Dreifache Innenentwicklung in der Stadtentwicklung vorantreiben
- 19 Fließgewässer renaturieren und Auen wiederherstellen
- 21 Mit Kohlenstoffspeichern wie Dauergrünland und Mooren gezielt natürlichen Klimaschutz betreiben
- 22 Klimawirksame, strukturreiche Wälder erhalten, mehren und nachhaltig bewirtschaften
- 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System entwickeln
- 26 Zusammenwirken von Grüner Infrastruktur und regenerativen Energien aktiv gestalten
Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:
Offensive Grüne Infrastruktur 2030
Stand: 04/2024
Lena Clermont
Referat Klima und Umweltschutz
Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität
clermont@rvr.ruhr
+49 201 2069-292