KRiS-Förderung

Förderrichtlinie Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft

Was wird gefördert?

Maßnahmen für eine wasserbewusste Stadt- und Raumplanung, die Regenwasser als Ressource nutzt und Wasser mehr Raum gibt.

Wer wird gefördert?

Maßnahmenträger:innen können die Kommunen sein, aber auch Unternehmen, Vereine, Institutionen und Bürger (Private nur innerhalb von Betrachtungsräumen, die Festlegung der Räume obliegt der jeweiligen Kommune).

Wie wird gefördert?

  • Förderung für Private oder Gewerbliche: bis zu 90 %
  • Kommunale Maßnahmenträger:innen: bis zu 100 %

Bagatellgrenzen: Eine Förderung im Einzelfall wird nur gewährt, wenn sie mehr als 2.000 Euro beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die Förderung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.

Beratungsstelle

Serviceorganisation

Zukunftsinitiative Klima.Werk

Programmdetails

Inhalt

Für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-​Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden.

Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Kommunen verpflichten sich, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.

Maßnahmen

 

Zuwendungsvoraussetzung:
Betrachtungsräumen.Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Eine Gewährung von Zuwendungen ist vorrangig für Maßnahmen in Betrachtungsräumen möglich. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.

Einzelmaßnahmen außerhalb solcher Betrachtungsräume müssen eine wasserwirtschaftliche Relevanz in Bezug auf Abkopplungs-potentiale aufweisen. Die für diese Einzelmaßnahmen gewährten Zuwendungen dürfen in Summe 15 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht überschreiten. Innerhalb der Kommune, in der die Einzelmaßnahme umgesetzt werden soll, muss mindestens ein Betrachtungsraum festgelegt sein.

Außerdem: 

  • Die Flächen sind vom öffentlichen Kanalnetz abzukoppeln, das im Mischsystem entwässert.
  • Die Sanierung vorhandener Anlagen ist ausgeschlossen.
  • Die abzukoppelnden Flächen müssen vor dem 01.01.1996 an das öffentliche Mischwasserkanalnetz angeschlossen worden sein

 

 


Förderfähige investive und konsumptive Maßnahmen:

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien
     

 

Fördergeber

Landesförderung

Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Antragstellung

Der Antrag zur Förderung erfolgt über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk in der Emschergenossenschaft. Das dort tätige Team prüft Förderfähigkeit und -würdigkeit des Projekts und berät über Möglichkeiten und Prozedere.

Hier finden Sie entsprechende Vorlagen:

Pro­jekt­be­schrei­bung Bau

Pro­jekt­be­schrei­bung Machbarkeitsstudie

Checkliste Förderantrag

Laufzeit & Fristen

Antragsfrist:

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. 

Programmlaufzeit:

April 2022 - Dezember 2030

Zweckbindungsfristen:

  • für Baumaßnahmen (einschließlich Baumrigolen) 25 Jahre
  • für Maschinentechnik 15 Jahre
  • für Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR-Technik) 10 Jahre
  • für Fassadenbegrünung (einschließlich Bewässerungseinrichtung), Dachbegrünung, Flächenbegrünung und Baumpflanzungen 10 Jahre

    Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

    Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

    • 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
    • 02 Dach- und Fassadenbegrünung fördern
    • 03 Blau-grüne Klimastraßenräume schaffen
    • 04 Parkanlagen fit und attraktiv für die Zukunft machen
    • 06 Dreifache Innenentwicklung in der Stadtentwicklung vorantreiben
    • 18 Grünkorridore der Verkehrstrassen und technischen Infrastrukturen multifunktional entwickeln
    • 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System entwickeln

    Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

    Offensive Grüne Infrastruktur 2030

    Strategie Grüne Infrastruktur

     

    Stand: 04/2024

    Lena Clermont

    Referat Klima und Umweltschutz
    Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

    clermont@rvr.ruhr
    +49 201 2069-292