Grüne-Infrastruktur-Richtlinien

EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

Was wird gefördert?

Vorhaben in Nordrhein-Westfalen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der Grünen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • Kommunale Einrichtungen und Unternehmen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Vereine und Stiftungen

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (90 % bei haushaltsschwachen Kommunen). Das Mindestantragsvolumen pro Vorhaben beträgt 200.000 €.

Beratungsstelle

Zuständige Bezirksregierung

Dezernate 34: Förderrechtliche Fragen (FF), Dezernate 51: Naturschutzfachliche Fragen (NF)

Programmdetails

Inhalt

In Nordrhein-Westfalen liegen trotz des hohen Urbanisierungsgrades viele ökologisch wertvolle Flächen, die eine große Rolle beim Schutz und der Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme und der biologischen Vielfalt spielen. Mit dem Förderprogramm "Grüne Infrastruktur“ sollen – ganz im Sinn der Biodiversitätsstrategie des Landes – gezielt naturnahe Vorhaben im Siedungs-bereich und dessen Umland unterstützt werden, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen. Im Zentrum stehen investive naturnahe und naturbasierte Vorhaben, die aber auch Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gesundheitsfördernd wirken können. Auch Informations- und Bildungsangebote können integriert werden. 

Für dieses Förderangebot stehen zum Start rund 52 Millionen Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung.

Zielsetzung

    Das Ziel der EFRE-Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“ ist es im Sinn der Biodiversitäts-strategie des Landes NRW der Zerschneidung der Landschaft entgegenzuwirken und den Biotopverbund und die heimische Biodiversität im periurbanen und urbanen Raum zu stärken. Im Zentrum stehen investive naturnahe und naturbasierte Vorhaben, die aber auch Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gesundheits-fördernd wirken können. Informations- und Bildungsangebote können integriert werden. Die Zielsetzung orientiert sich damit stark an den Grüne-Infrastruktur-Richtlinien des Naturschutzministeriums.

    Maßnahmen


    Förderfähige Maßnahmen:

    • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
    • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen
    • Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
    • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
    • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen
    • Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Bereichen 
    • Urbanes Gärtnern auf öffentlichen Flächen
    • Biodiversitätsfördernde Maßnahmen an Gebäuden und im Straßenraum
    • Schwammstadt: Umgang mit Niederschlagswasser
    • Naturschutzbildung und der außerschulische Umweltbildung 

     

     

     


    Zuwendungsfähige Aufwendungen:

    • Pläne, Strategien und Konzepte
    • Ausgaben für Gutachten und für die Planung
    • Grunderwerb und Grunderwerbsnebenkosten 
    • Personal- und Gemeinausgaben
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Maßnahmenbezogene Anschaffungen
    • dreijährige Entwicklungspflege von Anpflanzungen (anteilig)

     

    Fördergeber

    Landesförderung

    Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)

    Antragstellung

    Einstufiges Verfahren:

    Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, lassen Sie sich zunächst von der zuständigen Bezirksregierung zu Ihrer Projektidee beraten. Im Anschluss kann der vollständige Antrag über das Förderportal des Bundes (easy-Online) einngereicht werden. 

     

     

    Hier werden Sie beraten:

    Bezirksregierung Arnsberg
    Carla Cruse 
    +49 (0) 2931 82 2785
    carla.cruse@bra.nrw.de

    Bezirksregierung Detmold
    Daniel Frerk 
    Telefon: +49 (0) 5231 71 3416
    daniel.frerk(at)brdt.nrw.de

    Bezirksregierung Düsseldorf
    Elisa Breidenbach 
    Telefon: +49 (0) 211 475 3433
    gruene.infrastruktur@brd.nrw.de

    Bezirksregierung Münster
    Philipp Esser 
    Telefon: +49 (0) 251 411-1211
    philipp.esser@brms.nrw.de

    Bezirksregierung Köln
    Ezgi Kizilocak 
    Telefon: +49 (0) 221 147 3109
    ezgi.kizilocak@brk.nrw.de

     

    Laufzeit & Fristen

    Antragsfrist:

    Anträge können seit Oktober 2023 und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel letztmalig bis zum 31. Dezember 2025 fortlaufend über das EFRE.NRW.Online Portal gestellt werden.

    Projektlaufzeit:

    Die Vorhaben sollen innerhalb von sechs Jahre nach der Bewilligung (bis spätestens Dezember 2026) abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.

     

      Zweckbindungsfristen:

      • 3-10  Jahre bei beschafften Gegenständen 
      • 25 Jahre bei Investitionen
      • 25 Jahre bei Pacht und kapotalisierten Entschädigungsleistungen
      • unbegrenzt bei Grunderwerb

       

      Links

      Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL
      Die Richtlinien enthalten alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, Förderkriterien und der Ablauf der Projektförderung. Sie wurden zuletzt im Juni 2023 aktualisiert.

       

      Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

      Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

      • 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
      • 03 Blau-grüne Klimastraßenräume schaffen
      • 05 Grüne Infrastruktur zum Sport-, Spiel- und Bewegungsraum entwickeln
      • 08 Brachflächenpotenziale ausschöpfen und Flächenpools entwickeln
      • 09 Grüne Infrastruktur koproduzieren und soziale Teilhabe fördern
      • 10 Ko-Habitation und Naturerleben in der Stadt fördern
      • 12 Mehr Naturerfahrungsräume schaffen
      • 17 Urbane Lebensmittelproduktion stärken
      • 19 Fließgewässer renaturieren und Auen wiederherstellen
      • 20 Böden vitalisieren und ihre vielfältigen Funktionen stärken
      • 22 Klimawirksame, strukturreiche Wälder erhalten, mehren und nachhaltig bewirtschaften
      • 23 Multifunktionalen Charakter der Landwirtschaftsflächen stärken
      • 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System entwickeln
      • 25 Mit Grüner Infrastruktur aktive Mobilität fördern
      • 27 Umweltbildungsangebote ausweiten, vielseitig und inklusiv gestalten

      Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

      Offensive Grüne Infrastruktur 2030

      Strategie Grüne Infrastruktur

       

      Stand: 04/2024

      Lena Clermont

      Referat Klima und Umweltschutz
      Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

      clermont@rvr.ruhr
      +49 201 2069-292