Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Grünflächen schaffen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich fördern
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" fördern wir Maßnahmen, mit denen Sie innerörtliche Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen und Naturoasen schaffen. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten. Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Zertifizierung der Grünflächenpflegepläne bzw. -konzepte.
Wer wird gefördert?
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommunen erhalten 90 %.
Beratungsstelle
KfW
kommune@kfw.de
+49 (0) 0800 539 9008
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn
Programmdetails
Inhalt
Das Bundesumweltministerium und die KfW-Bank haben am 1. Februar 2024 ein weiteres Programm zur Unterstützung von Städte und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz eröffnet. Mit der Förderung sollen Bäume gepflanzt, kleine, naturnahe Parkanlagen in Wohnvierteln (sogenannte Pikoparks) angelegt und aufgewertet, Naturerfahrungsräume und urbane Wälder geschaffen sowie die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement unterstützt und innerörtliche Kleingewässer renaturiert werden. Das Ziel des Förderangebots ist es, über Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf diese Weise unsere Städte und Gemeinden zukunftsfähiger und lebenswerter zu machen.
Förderschwerpunkte
Die Förderung besteht aus drei Modulen:
- Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
- Pflanzung von Bäumen
- Schaffung von Naturoasen
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
- Pflegekonzepte und -pläne erstellen
- technische Ausstattung beschaffen
- naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu naturnahen Grünflächen aufwerten Personal aus- und weiterbilden lassen
- Stadtbaumkonzepte erstellen
- Straßenbäume pflanzen
- Einzelbäume pflanzen
- nachträglich Standorte optimieren, um Bestandsbäume zu erhalten
- Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
- kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und qualifizieren
- Naturerfahrungsräume schaffen
- urbane Waldgärten schaffen
- urbane Wälder schaffen
- innerörtliche Kleingewässer renaturieren
- Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
Zuwendungsfähige Aufwendungen:
- investive und konsumptive Mittel
- Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 194.400 Euro (bei 90% Zuschuss).
Sie können den Zuschuss auch an Dritte weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder Vereine).
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Fördergeber
Bundesförderung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Antragstellung
Einstufiges Verfahren:
Reichen Sie Ihren Antrag inklusive der Bestätigung zum Antrag per Mail bei der KfW ein.
Antragstelle:
Die KFW ist mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt.
Laufzeit & Fristen
Antragsfrist:
Die Antragstellung ist seit dem 01.02.2024 möglich.
Projektlaufzeit:
24 Monate, bei Pflege von Neupflanzungen bis zu 36 Monate nach Abschluss der Umsetzungsmaßnahme
Aktuelles
Informationsveranstaltung
Am 24. April 2024 findet von 11-12 Uhr das nächste Online-Seminar statt, in dem Sie Ihr Wissen über das NKK-Förderprogramm erweiter können.
Links
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Richtlinien enthalten alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, Förderkriterien und der Ablauf der Projektförderung. Sie wurden zuletzt im Juli 2021 aktualisiert.
Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur
Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen:
- 01 Stadtquartiere mit klima- und gesundheitswirksamer Grüner Infrastruktur nachrüsten
- 03 Blau-grüne Klimastraßenräume schaffen
- 04 Parkanlagen fit und attraktiv für die Zukunft machen
- 24 Klimaangepasste Schwammstädte und Schwammlandschaften als zusammenhängendes System entwickeln
Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:
Offensive Grüne Infrastruktur 2030
Stand: 04/2024
Lena Clermont
Referat Klima und Umweltschutz
Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität
clermont@rvr.ruhr
+49 201 2069-292